Der Stadtrat schließt folgende Zweckvereinbarung:
Vereinbarung
zwischen dem
Markt Waging a. See,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Matthias Baderhuber
und der
Gemeinde Taching a. See,
vertreten durch die 1. Bürgermeisterin
Stefanie Lang
und der
Gemeinde Wonneberg
vertreten durch den 1. Bürgermeister,
Martin Fenninger
und der
Gemeinde Kirchanschöring,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Hans-Jörg-Birner
und der
Gemeinde Petting,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Karl Lanzinger
und der
Stadt Tittmoning,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Andreas Bratzdrum
und der
Stadt Laufen,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Hans Feil
und dem
Markt Teisendorf,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Thomas Gasser
und der
Gemeinde Saaldorf-Surheim,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Andreas Buchwinkler
und der
Gemeinde Fridolfing,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Johann Schild
Abrechnung von Personal- und Sachkosten für die Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel im Rahmen einer Kostenteilungsgemeinschaft
Vorbemerkung
Der Markt Waging a. See übernimmt federführend das Projektmanagement für die Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel für die in dieser Vereinbarung aufgeführten Städte, Marktgemeinden und Gemeinden. Ziel der Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel ist es, die Produktion, Vermarktung und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel voranzubringen. Die Ökomodellregion Waginger See - Rupertiwinkel fungiert als Impulsgeber zur Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in Bayern. Um die angestrebten Ziele zu erreichen, arbeiten die beteiligten Kommunen sowie die in den beteiligten Kommunen ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe, Verarbeiter und Verbraucher eng zusammen.
§ 1 Gemeinsame Aufgabenerfüllung
Im Verantwortungsbereich des Markt Waging a. See werden durch ein Projektmanagement die Aufgaben der Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel übernommen. Die Aufgaben der Ökomodellregion bestehen im Wesentlichen:
- Im Auf- und Ausbau von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten,
- In der Steigerung des regionalen Bio-Anteils,
- In der Bewusstseinsbildung zu regionalen Bio-Lebensmitteln und Ökolandbau als geeignete Maßnahme für Biodiversität, Boden-, Wasser- und Klimaschutz,
- In der Steigerung des Bekanntheitsgrades von Ökolandbau.
Die Projekte sind so zu konzipieren, dass sich viele Verknüpfungspunkte mit einer nachhaltigen Regionalentwicklung (z. B. im Bereich Tourismus) ergeben.
Durch das Projektmanagement wird eine professionelle Begleitung der Aufgaben der Ökomodellregion sichergestellt.
(2) Der Markt Waging a. See stellt zu diesem Zweck für die Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel im Einvernehmen mit den beteiligten Kommunen das erforderliche Personal ein und stellt die notwendigen Arbeitsmittel und Räumlichkeiten zur Verfügung.
(3) Die beteiligten Kommunen unterstützen die Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel bei ihrer Arbeit.
(4) Befugnisse werden durch diese Vereinbarung nicht übertragen.
§ 2 Informationspflicht
Die Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel erstattet regelmäßig, mindestens zweimal jährlich, Bericht über die durchgeführten Maßnahmen und Projekte.
§ 3 Kosten- und Umlageregelung
(1) Die durch die Aufgabenerfüllung dem Markt Waging a. See entstehenden Personal- und Sachkosten werden den beteiligten Kommunen im Rahmen einer Kostenteilungsgemeinschaft in Rechnung gestellt. Kalkulatorische Kosten bleiben außer Ansatz.
(2) Die Abrechnung der Personalkosten erfolgt nach den im jeweiligen Haushaltsjahr tatsächlich angefallenen Personalaufwendungen für die Beschäftigten der Ökomodellregion Waginger See - Rupertiwinkel. Die Höhe des abzurechnenden Stundensatzes orientiert sich an den in der jeweils aktuellen Fassung der „Gemeindekasse“ genannten Personaldurchschnittskosten. In diesen Kosten sind die Verwaltungsgemeinkosten und die Kosten eines Arbeitsplatzes bereits enthalten.
(3) Die Sachkosten werden nach den im jeweiligen Haushaltsjahr tatsächlich angefallenem Aufwand berechnet. Davon ausgenommen sind Kosten die bereits in § 3 Abs. 2 bei den pauschal berücksichtigten Verwaltungsgemeinkosten und Kosten eines Arbeitsplatzes enthalten sind.
(4) Aus den in § 3 Abs. 1 genannten Kosten wird der jährliche Aufwand ermittelt. Die vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern für das jeweilige Haushaltsjahr gewährte Zuwendung ist vom jährlichen Aufwand in Abzug zu bringen. Zudem wird ein mit den beteiligten Kommunen vereinbarter Basisbetrag von 1.000 € je Kommune bei der Ermittlung des jährlichen Aufwands in Abzug gebracht. Dadurch wird der jährliche umlagefähige Gesamtaufwand ermittelt. Die Verteilung des umlagefähigen Gesamtaufwands erfolgt für jede beteiligte Kommune nach den Einwohnerzahlen mit Stand von 2016. Zum ermittelten jährlichen Aufwand je Kommune wird dann wieder ein Basisbetrag von 1.000 € addiert.
§ 4 Umsatzbesteuerung
Bei den zu erbringenden Leistungen der Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel handelt es sich um Leistungen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit. Durch die Neuregelung des Umsatzsteuerrechts ist nach Ablauf der Optionsfrist grundsätzlich jede Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts als unternehmerisch und damit steuerbar anzusehen. Zur Vermeidung einer Umsatzsteuerpflicht ist ein Handeln auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erforderlich, so dass eine entsprechende Vereinbarung mit allen beteiligten Kommunen abzuschließen ist. Wettbewerbsverzerrungen liegen nicht vor, da für die Wahrnehmung von Aufgaben einer Ökomodellregion kein privater Wettbewerber vorhanden ist.
§ 5 Haftung
Der Markt Waging a. See als federführende Kommune für das Projektmanagement der Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel haftet nur für durch ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, die sich aus den übernommenen Aufgaben ergeben. Im Übrigen stellen die beteiligten Kommunen den Markt Waging a. See von allen Haftungsansprüchen frei.
§ 6 Loyalitätsklausel
Die Kommunen verpflichten sich, bei der Durchführung dieser Vereinbarung vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und evtl. auftretende Schwierigkeiten gemeinsam zu lösen.
§ 7 Kündigung
(1) Die auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Zweckvereinbarung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr, jeweils zum Ende der laufenden Förderperiode, von jeder beteiligten Kommune gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Markt Waging a. See zu erklären.
(2) Das Recht jeder beteiligten Kommune zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt unberührt.
(3) Sollte eine beteiligte Kommune die Zweckvereinbarung kündigen, so bleibt die Zweckvereinbarung in dieser Fassung für die verbleibenden Kommunen weiterhin gültig.
§ 8 Beitritt weiterer Gemeinden
Die Vertragsparteien stimmen überein, dass jederzeit weitere Kommunen aus den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land der Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel durch Beitrittserklärung beitreten können.
§ 9 Schriftformerfordernis
Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform.
§ 10 Schlichtung
Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten unter den beteiligten Kommunen aufgrund dieser Zweckvereinbarung soll vor Beschreitung des Klageweges die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Traunstein zur Schlichtung angerufen werden.
§ 11 Wirksamwerden
Diese Zweckvereinbarung wird am 01.07.2023 wirksam.
Waging a. See, Petting,
Für den Markt Waging a. See Für die Gemeinde Petting
Matthias Baderhuber, 1 Bürgermeister Karl Lanzinger, 1. Bürgermeister
Taching a. See, Wonneberg,
Für die Gemeinde Taching a. See Für die Gemeinde Wonneberg
Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin Martin Fenninger, 1. Bürgermeister
Kirchanschöring, Tittmoning,
Für die Gemeinde Kirchanschöring Für die Stadt Tittmoning
Hans-Jörg Birner, 1. Bürgermeister Andreas Bratzdrum, 1. Bürgermeister
Laufen, Teisendorf,
Für die Stadt Laufen Für den Markt Teisendorf
Hans Feil, 1. Bürgermeister Thomas Gasser, 1. Bürgermeister
Saaldorf-Surheim, Fridolfing,
Für die Gemeinde Saaldorf-Surheim Für die Gemeinde Fridolfing
Andreas Buchwinkler, 1. Bürgermeister Johann Schild, 1. Bürgermeister