Verlängerung der Frist für die Aufhebung der alten Sanierungssatzung für das förmlich festgesetzte Sanierungsgebiet "Altstadt"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.11.2023 vorberatend 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Da die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Altstadt von Laufen vom 01.08.1990, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land Nr. 16 am 20.01.1991 in Kraft getreten ist, zum 31.12.2021 noch nicht möglich war, beschließt Stadt Laufen gem. § 235 Abs. 4 in Verbindung mit § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB eine Verlängerung der Frist zur Aufhebung dieser Satzung bis zum 31.12.2024. Der Stadtratsbeschluss vom 09.11.2021 in dieser Angelegenheit wird insoweit modifiziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2024 09:56 Uhr