Datum: 27.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Tagesordnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschluss
Die Tagesordnung zur Stadtratssitzung wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Beschluss
Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Haushalt 2024 - Beschluss Haushaltsplan samt Anlagen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
06.02.2024
|
nö
|
vorberatend
|
3 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Beschluss
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2024 wird in der vorgestellten Form beschlossen.
Haushaltssatzung der Stadt Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Laufen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2024 der Stadt Laufen wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.713.000,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.735.000,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.785.000,00 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 600.000,00 €
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 310 v. H.
- für die Grundstücke (B) 310 v. H.
- Gewerbesteuer 310 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
3.200.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Laufen, den
Stadt Laufen
Hans Feil
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Haushalt 2024 - Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
06.02.2024
|
nö
|
vorberatend
|
4 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Beschluss
Der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 als Anlage zum Haushaltsplan 2024 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Hauspoint" - Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
|
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses
|
20.02.2024
|
nö
|
vorberatend
|
4 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Beschluss
Die Stadt Laufen beschließt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Hauspoint“ durchzuführen und fasst hierzu den Aufstellungsbeschluss. Gleichzeitig wird die Entwurfsplanung mit Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 18.12.2023 gebilligt, um damit die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Im Parallelverfahren wird hierzu die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Hauspoint“ durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. 4. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Hauspoint" - Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
|
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses
|
20.02.2024
|
nö
|
vorberatend
|
5 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Beschluss
Die Stadt Laufen beschließt, die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Hauspoint“ durchzuführen und fasst hierzu den Aufstellungsbeschluss. Gleichzeitig wird die Entwurfsplanung bestehend aus Satzung und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 18.12.2023 gebilligt, um damit die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Im Parallelverfahren wird hierzu die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Haiden-Point, 1. Erweiterung" - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
|
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses
|
20.02.2024
|
nö
|
vorberatend
|
6 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Beschluss
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:
Die Stadt Laufen nimmt die Stellungnahmen der Bayernwerk Netz GmbH vom 12.12.2023, des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft, vom 12.12.2023, der Brandschutzdienststelle im Berchtesgadener Land vom 16.12.2023 und der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 11.01.2024, deren Belange nicht berührt sind bzw. die sich nicht oder nicht erneut geäußert haben, zur Kenntnis.
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 15.12.2023: Im Plan sind Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung und zu Altlasten enthalten. Die vom Wasserwirtschaftsamt zusätzlich vorgebrachten Hinweise wurde bereits im letzten Verfahrensschritt abgewogen.
Zur Vereinfachung werden diese hier erneut vorgetragen: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Diese sind größtenteils bereits in der Planung enthalten. Hinsichtlich des Grundwassers wird folgender Hinweis aufgenommen: „Sollte in das Grundwasser eingegriffen werden, so sind im Vorfeld ggf. die entsprechenden wasserrechtlichen Erstattungen einzuholen.“ Weitere Ergänzungen sind nicht erforderlich.
Stellungnahme des Staatlichen Bauamt Traunstein vom 16.01.2024: Es wird auf die Stellungnahme vom 04.04.2023 verwiesen, diese bleibt weiterhin gültig. Diese wurde wie folgt abgewogen: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Es sind keine neuen Zufahrten vorgesehen. Eine schalltechnische Untersuchung wurde durchgeführt und die Ergebnisse in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 27.12.2023 und des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 08.01.2024: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegensteht. Die untere Immissionsschutzbehörde wurde am Verfahren beteiligt und auf deren Anraten wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt und die Ergebnisse in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Die weiteren Hinweise werden in der Abwägung entsprechend berücksichtigt.
Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 08.01.2024, ergänzt durch E-Mail vom 11.01.2024:
Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass der FB 33 Naturschutz, der AB 322 Wasserrecht-Bodenschutz-Altlasten und S030 Klimaschutzmanagement und Verkehrsmanagement und der FB 23 Straßenverkehrswesen keine Einwände vorgebracht haben.
Stellungnahme des AB 321 Immissionsschutz:
Gemäß den Ausführungen in der Schalltechnischen Untersuchung (vgl. Pkt.2.1.) ist zu beachten, dass die schalltechnischen Orientierungswerte keine strengen Grenzwerte darstellen. Sie sind als sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz aufzufassen und stellen ein städtebauliches Qualitätsziel dar, das nicht mit Schwellenwerten für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder gesetzlichen Grenzwerten gleichzusetzen ist. Wenn konkurrierende städtebauliche Belange es erfordern, kann nach geltender Rechtsprechung eine Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte bei sachgerechter städtebaulicher Begründung Akzeptanz finden.
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis (vgl. Pkt.6.4.), dass die maßgeblichen Außenlärmpegel maximal 65 dB(A) betragen. Daraus ergeben sich resultierende gesamt bewertete Bau-Schalldämm-Maße R’w,ges von maximal 35 dB(A). Diese Anforderung (vgl. Pkt. 2.4.) ist in Aufenthaltsräumen von Wohnungen mit üblichen Raumgeometrien und unter Verwendung von gängigen Baukonstruktionen sowie Außenbauteilen bereits erfüllt. Zu den gängigen Außenbauteilen zählen beispielsweise Außenwände in Mauerwerk, übliche 3-fach-verglaste Fenster für den Wärmeschutz sowie wärmegedämmte Pfettendach-Konstruktionen. Bei Neubauten wird aufgrund der Vorgaben der EnEV i. d. R. ein fensterunabhängiges Lüftungskonzept geplant. Dieses muss dann nur noch der schalltechnischen Situation angepasst werden, z. B. Wahl eines Lüfters mit ausreichender Schalldämmung. Aufgrund der nachvollziehbar dargelegten Zusammenhänge kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass sich die Anforderungen an den baulichen Schallschutz aus den baurechtlich eingeführten Normen ergeben, so dass eine Festsetzung im Bebauungsplan nicht erforderlich ist.
Zum besseren Verständnis werden obige Ausführungen zum Teil in die Begründung übernommen.
Ferner wird in den Plan folgender Hinweis aufgenommen:
„Da im Süden der Parzellen 3 - 5 die Orientierungswerte nach DIN 18005 [2] [3] für Straßenverkehrslärm für allgemeine Wohngebiete teilweise überschritten werden, wird empfohlen, hier bei Neubauten Schlaf-, Kinder- und Wohnzimmer auf der lärmabgewandten Seite anzuordnen (grundrissorientierte Planung) oder ein schallgedämmtes Belüftungskonzept umzusetzen.“
FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
Die Ausführungen zur Satzungspräambel werden zur Kenntnis genommen. Die Notwendigkeit einer neuerlichen Änderung wird nicht gesehen.
Im Hinblick auf die angestrebte Nachverdichtung wird die GFZ nun mit 0,5 anstatt bisher 0,4 festgesetzt. Dies soll für alle Grundstücke im Geltungsbereich der Änderung gleichermaßen gelten und entsprechende An- und Neubauten ermöglichen. Auch im Bereich der relativ großen Parzelle 5 (2.053 m²) soll für künftige Generationen ein Anbau oder ein weiteres Hauptgebäude im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und dem Ziel der Schaffung von Wohnraum realisiert werden können. Aufgrund des vorhandenen Baubestandes und der festgesetzten Baugrenzen sind dem Erweiterungsspielraum hier allerdings ohnehin gewisse Grenzen gesetzt. Städtebaulich wären sowohl ein Anbau als auch Neubebauung oder ein späterer Abbruch und Teilung des Grundstückes für zwei Hauptgebäude vertretbar. Die Begründung wird ergänzt.
Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung sind nur die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO unzulässig. Somit sind alle im Allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässigen Nutzungen erlaubt. Insofern ist der Schluss, dass ein Reines Wohngebiet beabsichtigt ist, nicht nachvollziehbar und auch nicht gewollt. Der Ausschluss der nur ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ist in der Begründung dargelegt und war im Übrigen auch bisher so geregelt. Da hier somit keine Änderung erfolgt, sind weitere Ergänzungen in der Begründung nicht erforderlich.
Die Festsetzung zum Abstand von Garagen zur Straßenbegrenzungslinie wird zu den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen verschoben (redaktionelle Änderung).
Die Festsetzung I.4. Bleibt unverändert. Diese Formulierung ist bereits in der bestehenden Satzung enthalten und soll weiterhin gelten.
Die Festsetzung II.1. soll unverändert beibehalten werden. Dadurch soll ein ausreichender Gestaltungsspielraum ermöglicht und dennoch eine gewisse Abstimmung auf den Baubestand gewährleistet werden.
Höhenfestsetzungen:
Im Bebauungsplan sind im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen Höhenangaben vorhanden (best. Kanaldeckel). Davon ist ablesbar, dass das Gelände zwar in weiten Teilen relativ eben ist, aber dennoch nach Westen leicht abfällt (siehe Teisendorfer Straße). Dies ist auch in der Begründung bei der Bestandsbeschreibung so dargelegt. Die Höhen der Erdgeschossfußböden sind weitgehend auf den Baubestand abgestimmt. Da das Gelände vom südlichen Ende des Eibenweges bis zur Teisendorfer Straße um 0,82 m fällt, wurde die Festsetzung von Stützmauern bis zu 0,80 m aufgenommen. Ein Änderungsbedarf wird nicht gesehen.
Die Stadt Laufen beschließt die gem. vorstehendem Abwägungsergebnis nur mehr redaktionell geänderten Planung i. d. F. vom 01.02.2024 als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Änderung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 "Haiden-Wiedmannsfelden"; Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, erneuten öffentliche Auslegung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
|
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses
|
20.02.2024
|
nö
|
vorberatend
|
2 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Beschluss
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist die Stellungnahme eines Nachbarn, vorgetragen durch die Rechtsanwälte Dr. Gilch – Rager, vom 08.09.2023, ergänzt durch Schreiben vom 26.09.2023, eingegangen. Diese wird wie folgt abgewogen:
Die angeführten Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung entsprechen den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes. Ein Ergänzungsbedarf wird nicht gesehen. Der Bauherr hat bereits ein Entwässerungskonzept vorgelegt, durch das ein Zufluss von Niederschlagswasser verhindert werden soll. Dieses wird der unteren Wasserrechtsbehörde zugesendet. Im Übrigen liegt es in der Eigenverantwortung jedes Eigentümers, Sorge zu tragen, dass kein Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück fließt. Insofern entstehen hierdurch keine bodenrechtlichen Spannungen, die vom Bebauungsplan zu bewältigen wären. Die geplante Nachverdichtung entspricht den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Durch die gebotene Einhaltung der Abstandsflächen der BayBO ist eine ausreichende Belichtung und Belüftung gewährleistet. Im Übrigen wird auf die Abwägung im Rahmen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen, die dem Einwender auch im persönlichen Gespräch erläutert wurde.
Die im Zuge der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:
Die Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, vom 10.08.2023 und der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 14.08.2023, die keine Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 04.08.2023 wird wie folgt abgewogen: Im Plan ist bereits ein Hinweis enthalten, dass der Bestand, Betrieb und Unterhalt von Stromleitungen nicht beeinträchtigt werden darf. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, SG 24.1, als höhere Landesplanungsbehörde vom 09.08.2023 und des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 21.08.2023: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass der Planung Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegenstehen. Die untere Immissionsschutzbehörde wurde am Verfahren beteiligt. Auf deren Grundlage wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt und deren Ergebnisse nach Abstimmung mit der Fachbehörde überarbeitet und in die Planung eingearbeitet.
Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Traunstein vom 22.08.2023: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Es sind keine neuen Zufahrten vorgesehen. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Im Übrigen wird auf die Abwägung im Rahmen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen.
Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 30.08.2023: Ein Hinweis auf das „Merkblatt Bäume, Leitungen und unterirdische Kanäle“ ist bereits in der Planung enthalten. Die weiteren Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird auf die Abwägung im Rahmen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen.
Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 20.09.2023:
Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass der FB 23 Straßenverkehrswesen keine Einwände erhebt und der FB 33 Naturschutz keine Stellungnahme abgegeben hat.
AB 321 Immissionsschutz: Es bestehen keine grundlegenden Einwände. Das Gutachten wurde entsprechend der Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde ergänzt bzw. aktualisiert, der Plan und die Begründung wurden entsprechend darauf abgestimmt.
FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
Abweichend von der für die Abstandsflächen relevanten Wandhöhe wird hinsichtlich der zulässigen Gebäudehöhe die Wandhöhe mit dem fertigen Erdgeschossfußboden als unterem Bezugspunkt festgesetzt, da sich dies als eindeutig und gut handhabbar erwiesen hat. Dies ist durchaus üblich und nichts Außergewöhnliches. Unabhängig davon ist hinsichtlich des Abstandsflächenrechtes die Wandhöhe ab der Geländeoberfläche zu berücksichtigen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Der Hinweis hinsichtlich der Einzelfalländerung wird zur Kenntnis genommen. Wie in der Begründung bereits dargelegt, besteht hinsichtlich der Nachbargrundstücke aufgrund der bestehenden Bebauung und bereits erfolgter Änderungen kein darüberhinausgehender Planungsbedarf. Daher beschränkt sich die Änderung im Wesentlichen nur auf diese eine Bauparzelle, die mit einer Größe von ca. 1565 m² durchaus für eine Teilung in zwei Parzellen geeignet ist. Insofern entspricht die Änderung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, wonach im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden vorrangig eine Innenbereichsentwicklung erfolgen soll.
AB 322 Wasserrecht-Bodenschutz-Altlasten:
Das vom Eigentümer vorgelegte Entwässerungskonzept wird dem Wasserwirtschaftsamt und der unteren Wasserrechtsbehörde zur Verfügung gestellt, auf die Aufnahme in den Bebauungsplan wird verzichtet. Im Übrigen wird auf die Abwägung im Rahmen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen.
Die Stadt Laufen fasst gemäß der vorstehenden Abwägung den Beschluss, mit der geänderten Planung i. d. F. vom 15.01.2024 die erneute öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen, wobei Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen zugelassen werden. Die Beteiligungsfrist wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt – Beschluss zur erneuten Auslegung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 "Leobendorf West" - Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
|
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses
|
20.02.2024
|
nö
|
vorberatend
|
3 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Beschluss
Die Stadt Laufen beschließt, die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Leobendorf West“ durchzuführen und fasst hierzu den Aufstellungsbeschluss. Gleichzeitig wird die Entwurfsplanung bestehend aus Satzung und Begründung in der Fassung vom 30.01.2024 gebilligt, um damit die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Antrag der CSU-Fraktion - Förderung von Regenwasserzisternen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
06.02.2024
|
nö
|
vorberatend
|
6 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Beschluss
Die Stadt Laufen beschließt, ein kommunales Förderprogramm für den Einbau von Regenwasserzisternen einzuführen. Der jährlich auszuzahlende Höchstbetrag als freiwillige Leistung wird auf 20.000 € festgesetzt.
Nach Vorberatung werden folgende Eckpunkte beschlossen:
Der Fördersatz beträgt 50 %, der Höchstbetrag der einzelnen Förderung beträgt 1.000 €. Die Mindestgröße der förderfähigen Anlage beträgt 2,5 m³.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
11. Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Beschluss
Es liegen keine Beschlüsse zur Veröffentlichung vor.
Selbstverständlich sind von der Veröffentlichung alle Daten, Fakten, Zahlen und Informationen, die im Zusammenhang mit Preisen, Grundstücken, Immobilien etc. stehen ausgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
informativ
|
12 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12.1. Kommunale Wärmeplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
informativ
|
12.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
informativ
|
13 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13.1. Wohnwagen Mozartplatz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
informativ
|
13.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13.2. Lichteraktion gegen Rechtsextremismus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
27.02.2024
|
ö
|
informativ
|
13.2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2024 16:00 Uhr