Datum: 14.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung
2 Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3 Energiebilanz Laufen 2014-2021
4 VR Energie Genossenschaft Oberbayern Südost eG - Bürger-Agri-Photovoltaik-Anlage Thannberg
5 Verpflegungskosten Haus für Kinder
6 Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren der Stadt Laufen
7 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 "Haiden-Wiedmannsfelden" - Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss
8 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 "ANL" - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, Aufhebungsbeschluss
9 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 "Leobendorf West" - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, Auslegungsbeschluss
10 „Unser Dorf hat Zukunft“ – Ortsteil Leobendorf
11 Kombinierte Stadt-/Schulbücherei im Rottmayr-Gymnasium Laufen
12 Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
13 Bekanntgaben
13.1 Antrag der SPD Laufen zur Errichtung eines Geh- und Radweges zu den Vereinsheimen und Feuerwehr in Leobendorf
13.2 Antrag Fraktion B.90/Die Grünen bezüglich der Nutzung der Turnhalle ANL
14 Anfragen
14.1 Zunehmende Verwahrlosung bei den Leerständen in der Altstadt
14.2 Antrag Fraktion B.90/Die Grünen bezüglich Fußgängerüberweg im Bereich Edeka Leobendorf soll nochmals auf die Tagesordnung
14.3 Antrag Fraktion B.90/Die Grünen bezüglich Schifferwirt soll nochmals auf die Tagesordnung
14.4 Plakatierung zur Europawahl auf den Plakatwänden
14.5 Parkende Autos am Gehsteig vor dem Kriegerdenkmal

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1. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die Tagesordnung zur Stadtratssitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Energiebilanz Laufen 2014-2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö informativ 3

Beschluss

Zur Kenntnisnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. VR Energie Genossenschaft Oberbayern Südost eG - Bürger-Agri-Photovoltaik-Anlage Thannberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 07.05.2024 vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen der VR Energie Genossenschaft Südost eG zur beabsichtigten Errichtung einer Bürger-Agri-Photovoltaik-Anlage im Ortsteil Thannberg zustimmend Kenntnis, steht dem Projekt aufgeschlossen und positiv gegenüber und sichert zur Umsetzung des Projekts die Unterstützung der Stadt Laufen im Rahmen der Möglichkeiten und rechtlichen Vorgaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Verpflegungskosten Haus für Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 30.04.2024 vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschließend 5

Beschluss

Die Stadt Laufen stellt die Verpflegungskostenrechnung ab 01.09.2024 auf eine Monatspauschale um. Zukünftig werden 11 Monate abgerechnet. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen wird entsprechend angepasst und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren der Stadt Laufen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 30.04.2024 vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Die Kinderbetreuungsgebühren werden ab 01.09.2024 um 80 Prozent erhöht, die Erhöhung gilt für 5 Jahre bis zum 31.08.2029. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinderbetreuungseinrichtungs-Gebührensatzung vom 11.03.2020 in der rechtskräftigen Fassung vom 01.01.2022 zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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7. 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 "Haiden-Wiedmannsfelden" - Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 07.05.2024 vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Im Zuge der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB ist die Stellungnahme eines Nachbarn, vorgetragen durch die Rechtsanwälte Dr. Gilch – Rager, vom 03.04.2024 eingegangen. Diese wird wie folgt abgewogen:
Die vorgebrachte Stellungnahme erfüllt nicht die Voraussetzungen der durchgeführten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, da sie sich nicht auf die in der Bekanntmachung dargelegten Änderungen bezieht. Ungeachtet dessen wird hierzu folgendes ausgeführt: Die angeführte Stellungnahme vom 08.09.2023 enthielt keine weiterführenden Sachverhalte, die nicht bereits im Schreiben des Nachbarn mit Schreiben vom 08.09.2022 vorgebracht wurden. Diese wurden in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 04.07.2023 abgewogen und dem Einwender das Ergebnis mitgeteilt. In der Abwägung des Stadtrates in der öffentlichen Sitzung am 27.02.2024 wurde bezüglich der Einwendung durch das Anwaltsbüro hierauf ausdrücklich noch einmal verwiesen. Das ebenfalls angeführte Schreiben vom 26.09.2023 ist erheblich verfristet eingegangen. Dennoch wurde es in der Abwägung am 27.02.2024 berücksichtigt. Der Einwurf des Abwägungsausfalls wird daher zurückgewiesen.


Die im Zuge der erneuten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, SG 24.1, als höhere Landesplanungsbehörde vom 28.03.2024 und des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 03.04.2024: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass der Planung Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegenstehen. Die untere Immissionsschutzbehörde wurde am Verfahren beteiligt. Auf Grundlage deren Stellungnahme wurde die schalltechnische Untersuchung angepasst und deren Ergebnisse nach Abstimmung mit der Fachbehörde überarbeitet und in die Planung eingearbeitet.


Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Traunstein vom 25.03.2024: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Diese wurden bereits weitestgehend im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorgebracht, auf die Abwägung vom 04.07.2023 wird hierzu verwiesen. Die Hinweise werden den Eigentümern der Baugrundstücke zur Beachtung übermittelt.


Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 20.03.2024:

AB 321 Immissionsschutz: 
Es bestehen keine grundlegenden Einwände. Gemäß tel. Rücksprache am 09.04.2024 mit dem Verfasser der Immissionstechnischen Untersuchung ist der auf Seite 17 angeführte Hinweis, der in die Begründung zu übernehmen war, irrtümlich vom Verfasser nicht gelöscht worden und ist daher ersatzlos zu streichen. D.h. dieser Hinweis entfällt (redaktionellen Änderung) sowohl in der Begründung als auch in der Immissionstechnischen Untersuchung; eine bereits aktualisierte Version liegt bei. Für die Festsetzungen im Plan ergibt sich keine Änderung, hier wird bereits gefordert, dass die Außenbauteile die Anforderungen der DIN 4109-1, Abschnitt 7.1 erfüllen müssen.

FB 31 Planen, Bauen, Wohnen: 
Auf Grund der auf die Änderungen beschränkten Behördenbeteiligung wurde keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben.

AB 322 Wasserrecht-Bodenschutz-Altlasten:
In der Begründung wird ergänzt, dass, soweit eine örtliche Versickerung nicht möglich ist, ein Anschluss an die Regenwasserkanalisation erfolgen kann.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 28.03.2024:
In der Begründung wird ergänzt, dass, soweit eine örtliche Versickerung nicht möglich ist, ein Anschluss an die Regenwasserkanalisation erfolgen kann.

Die Stadt Laufen beschließt gemäß der vorstehenden Abwägung die nur mehr redaktionell geänderte 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Haiden-Wiedmannsfelden“ i. d. F. vom 10.04.2024 mit Begründung und Anlagen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Sie tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 "ANL" - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, Aufhebungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 07.05.2024 vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen.


Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Die Stellungnahmen des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bereich Landwirtschaft vom 12.03.2024, des Staatlichen Bauamtes Traunstein vom 13.03.2024, der Brandschutzdienststelle im BGL vom 14.03.2024, der Bayernwerk Netz GmbH vom 22.03.2024, der Energienetze Bayern vom 22.03.2024 und des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 28.03.2024, die keine Einwendungen erhoben haben oder sich nicht geäußert haben, werden zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 28.03.2024, sowie des regionalen Planungsverbands Südostoberbayern vom 03.04.2024: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass Erfordernisse der Raumordnung der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen.

Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 05.04.2024: 

Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass seitens des AB 321 Immissionsschutz offensichtlich weiterhin keine Belange des Immissionsschutzes betroffen sind und dass der FB 23 Straßenverkehrswesen und der AB 322 Wasserrecht-Bodenschutz-Altlasten jeweils keine Einwände erheben.

FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:

Grund der Aufhebung des Bebauungsplanes ist – wie im Übrigen der Begründung entnommen werden kann – der berechtigte Antrag der Regierung von Oberbayern namens des Eigentümers auf Aufhebung des Bebauungsplanes, da dieser inzwischen seine Bedeutung verloren hat. Ungeachtet der künftigen Bebauungsabsicht ist dem Eigentümer des Grundstücks überlassen, wie er seine künftigen Ziele erreicht. 
Wenig hilfreich sind in diesem Fall fehlerhafte Angaben der für eine künftige Bebauung vorgesehene Grundstücksgröße für die Fl.-Nr. 528 (= 3.927 m²) oder Vermutungen („da es sich … wohl um eine Außenbereichsinsel im Innenbereich handelt.“). In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde eine Änderung des Bebauungsplanes als nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erachtet. 

Nach Angabe des Antragstellers können die Folgen der Aufhebung des Bebauungsplanes durch nachgeordnete Verfahren beherrscht werden. 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht angezeigt. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Da der Bebauungsplan weder geändert noch neu aufgestellt wird, läuft das Entwicklungsgebot hier ins Leere. Es ist üblich, dass im Flächennutzungsplan Flächen dargestellt sind, für die (noch) kein Bebauungsplan aufgestellt wurde. Ebenso entfalten Darstellungen des Flächennutzungsplanes beispielsweise im Innenbereich keine unmittelbare Wirkung.

FB 33 Naturschutz:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nachgeordnete Verfahren zur möglichen Bebauung des Grundstücks. Dem Eigentümer bzw. seinem Beauftragten werden die Hinweise zur Kenntnis gebracht, wirken sich jedoch nicht auf das laufende Aufhebungsverfahren aus.

Die Stadt Laufen beschließt gemäß obenstehendem Abwägungsergebnis die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „ANL“ (SO) in der Fassung der Aufhebungssatzung vom 20.12.2023 mit Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung (Aufhebungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 "Leobendorf West" - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 07.05.2024 vorberatend 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschließend 9

Beschluss

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist keine Stellungnahme eingegangen.

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass sich die Energienetze Bayern nicht geäußert haben.

Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 26.03.2024:
Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass gem. Planauskunft keine Hauptleitungen betroffen sind. Im Zuge des späteren Bauvorhabens ist der Eigentümer selbst bzw. sein Bauausführender für die Einholung der erforderlichen Spartenauskünfte verantwortlich.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 28.03.2024 und des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern vom 03.04.2024:
Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass der Planung keine Erfordernisse der Raumordnung entgegenstehen.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 17.04.2024:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie finden sich inhaltlich bereits in den Hinweisen des Bebauungsplanes. Auf die vorgeschlagene Formulierung zur Niederschlagswasserbeseitigung wird verzichtet, da diese Änderung des Bebauungsplanes durch die kommende Inkraftsetzung einen Rechtsstand fixiert, für den klare und eindeutige Angaben als erforderlich angesehen werden.

Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 18.04.2024:

Einwendungen: Der Änderungsbereich befindet sich in einem vollständig bebauten und erschlossenen Bebauungsplangebiet. Zuletzt wurde im Baugebiet die Erschließung saniert und auf Kanaltrennsystem umgestellt. Auf die kürzlich erstellte wasserrechtliche Erlaubnis durch das LRA BGL vom 19.02.2020, Az. FB 32-6411.08-95648, wird nachdrücklich verwiesen. Welche Niederschlagswasserbehandlung der Bauherr künftig verwendet, ist ihm im Rahmen der Entwässerungssatzung der Stadt Laufen sowie der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung selbst überlassen. Im Übrigen erfolgt die Abwasserbeseitigung innerhalb der Regelungen der Kommunalen Gebietshoheit der Stadt Laufen. Eine Vorlage der gewünschten Unterlagen wird als nicht erforderlich erachtet und erfolgt demzufolge nicht. 

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen:

AB 321 Immissionsschutz:
Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass Belange des Immissionsschutzes nach derzeitigem Kenntnisstand augenscheinlich nicht betroffen sind.

FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
Der Hinweis zur grundstücksbezogenen Änderung wird zur Kenntnis genommen. Ergänzend zu den Ausführungen in der Begründung – auf die in der Stellungnahme hingewiesen wird – wird darauf verwiesen, dass 1998 bereits eine Änderung in diesem Parzellenbereich durchgeführt wurde, mit der die Bebauung reduziert wurde. Mit der jetzt durchgeführten Änderung wird dieser „Ausreißer“ wieder rückgeführt.

Eine künftige Überplanung des gesamten Baugebietes wird ebenso wenig ausgeschlossen wie eine mögliche Aufhebung des gesamten Bebauungsplanes, der in seiner Gesamtheit aktuell weitgehend umgesetzt wurde. 

Entgegen der Stellungnahme des LRA empfindet die Stadt Laufen die konkret bezeichnete Streichung einzelner weniger Festsetzungen aus der bisher rechtskräftigen Fassung der Satzung einfacher zu handhaben, als eine komplexe Aufzählung aller rechtsverbindlichen Festsetzungen. Eine Änderung des Entwurfes erfolgt daher nicht.

AB 322 Wasserrecht-Bodenschutz-Altlasten: Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein wird beachtet und sachgerecht abgewogen. Die Hinweise auf Altlasten werden zur Kenntnis genommen.

Die Stadt Laufen beschließt, mit der gem. obenstehendem Abwägungsergebnis nicht geänderten Entwurfsplanung mit Begründung i. d. F. vom 30.01.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (n. F.) sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (n. F.) durchzuführen („Auslegungsbeschluss“).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. „Unser Dorf hat Zukunft“ – Ortsteil Leobendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 07.05.2024 vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschließend 10

Beschluss

Die Stadt Laufen begrüßt und unterstützt die Bewerbung des Ortsteils Leobendorf zum 28. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“.

Bürgermeister und Verwaltung werden mit allen erforderlichen Schritten zur Unterstützung der Wettbewerbseinreichung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Kombinierte Stadt-/Schulbücherei im Rottmayr-Gymnasium Laufen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 30.04.2024 vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschließend 11

Beschluss

Der erste Bürgermeister wird bevollmächtigt und beauftragt den 1. Nachtrag zum Nutzungsvertrag für eine kombinierte Stadt-/Schulbücherei im Rottmayr-Gymnasium Laufen zu unterzeichnen und damit den von der Stadt Laufen an den Landkreis Berchtesgadener Land einmalig zu leistenden Bau- und Ausstattungskostenzuschuss von bisher 150.000 € auf maximal 256.700 € zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschließend 12

Beschluss

Aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 05.03.2024 werden folgende Beschlüsse veröffentlicht:

TOP 5 NÖ: Vergabe Projektauftrag Wanderwegenetz
Beschluss: Die Firma Green Solutions wird mit der Umsetzung des landkreisübergreifenden Wanderwegenetzes im Wandergebiet Laufen, entsprechend dem eingereichten Angebot vom 25.01.2024, beauftragt. (8:0)

TOP 7 NÖ: Vergabe TV-Kanaluntersuchung Raiffeisenstraße und Oberheining/Moosham
Beschluss: Der Auftrag für die TV-Kanaluntersuchungen wird an die günstigst bietende Firma KMT aus Lauter für 65.577,93 Euro brutto vergeben. (8:0)


Selbstverständlich sind von der Veröffentlichung alle Daten, Fakten, Zahlen und Informationen, die im Zusammenhang mit Preisen, Grundstücken, Immobilien etc. stehen ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö informativ 13
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13.1. Antrag der SPD Laufen zur Errichtung eines Geh- und Radweges zu den Vereinsheimen und Feuerwehr in Leobendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö informativ 13.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.2. Antrag Fraktion B.90/Die Grünen bezüglich der Nutzung der Turnhalle ANL

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö informativ 13.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö informativ 14
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14.1. Zunehmende Verwahrlosung bei den Leerständen in der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö informativ 14.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14.2. Antrag Fraktion B.90/Die Grünen bezüglich Fußgängerüberweg im Bereich Edeka Leobendorf soll nochmals auf die Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö informativ 14.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14.3. Antrag Fraktion B.90/Die Grünen bezüglich Schifferwirt soll nochmals auf die Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö informativ 14.3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14.4. Plakatierung zur Europawahl auf den Plakatwänden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö informativ 14.4

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14.5. Parkende Autos am Gehsteig vor dem Kriegerdenkmal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö informativ 14.5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2024 08:59 Uhr