Datum: 16.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:40 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung
2 Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3 Bauantrag auf Abbruch des Bestandsobjekts und Neubau eines Hotels mit Wellnessbereich und Restaurant in der Tittmoninger Straße
4 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Dammhausacker III" - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
5 Bauantrag - Tektur zum Neubau einer Wohnanlage in der Dr.-Einhauser-Straße
6 Bauantrag für die Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Geräteschuppen in der Mooshamer Straße
7 Bauantrag zur Errichtung zweier Einfamilienhäuser mit Garagen in Moosham
8 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in der Seestraße
9 Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit in ein ehemaliges landwirtschaftliches Nutzgebäude in Haarmoos
10 Bauantrag der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG – Neubau eines temporären Mobilfunkmastes mit Basisstation in der Lagerhausstraße - Verlängerung der zeitlichen Befristung
11 Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Tonstudio, Doppelcarport und Garagen in der Raiffeisenstraße
12 Bekanntgaben
12.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
13 Anfragen
13.1 Anfrage - Beschilderung der Feuerwehrausfahrt
13.2 Anfrage - Bauvorhaben Max Aicher in der Kapuzinerstraße
13.3 Anfrage - Luftgewehrschießstand im Traunsteiner Hof
13.4 Anfrage - Straßennamen in Oberheining

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1. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Die Tagesordnung zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Abbruch des Bestandsobjekts und Neubau eines Hotels mit Wellnessbereich und Restaurant in der Tittmoninger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Die Stadt Laufen stimmt dem Bauantrag auf Abbruch des Bestandsobjekts und Neubau eines Hotels mit Wellnessbereich, Restaurant und Werbeanlage auf der Fl.-Nr. 332 der Gemarkung Laufen (Tittmoninger Straße 19) gem. der eingereichten Planung i. d. F. vom 11.12.2017 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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4. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Dammhausacker III" - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der anerkannten Naturschutzverbände gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Die Stellungnahmen des Isartalvereines e. V. vom 13.11.2017, des Vereines für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) vom 18.11.2017 und des Landesfischereiverbandes Bayern e. V. vom 15.12.2017, die weder Bedenken, Einwände oder Anregungen vorgebracht haben, werden zur Kenntnis genommen.

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bereich Landwirtschaft vom 17.11.2017 in der keine Einwände oder Anregungen vorgebracht wurden, wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Brandschutzdienststelle Kreisbrandrat Josef Kaltner vom 13.11.2017: Die in der Stellungnahme vom 21.03.2017 vorgebrachten Informationen wurden in der Planung berücksichtigt.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 20.11.2017 sowie des Regionalen Planungsverbandes vom 21.11.2017: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass der Bebauungsplan den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegensteht. Die Belange von Natur und Landschaft werden berücksichtigt.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 11.12.2017: Hinsichtlich des gespannten Grundwassers sind unter Pkt. C.I. 5.6. textliche Festsetzungen getroffen. Ergänzend wird auch noch bei den Hinweisen nach Pkt. D. 4. folgende Nr. 5 aufgenommen:
„5. Gespanntes Grundwasser
Auf die besondere Situation mit gespanntem Grundwasser wird hingewiesen. Es wird empfohlen, bei jeglicher Bautätigkeit im Untergrund eigenverantwortlich einen geeigneten Sachverständigen einzubinden. Gegebenenfalls sind wasserrechtliche Gestattungen zu beantragen. Eine dauerhafte Grundwasserabsenkung zum Schutz von Gebäuden ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht möglich. Ein direktes Einbringen von Niederschlagswasser ins Grundwasser entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist somit strikt zu vermeiden. Dies ist im Rahmen der Niederschlagswasserbeseitigung zu beachten. Linienhafte Bauwerke (z. B. Kanal) sind so auszuführen, dass sie keine dauerhafte Drainagewirkung entfalten und dadurch das Grundwasser dauerhaft absenken.“
Die nachfolgende Nummerierung der Hinweise verschiebt sich dementsprechend.

Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 14.11.2017: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass auf die Stellungnahme vom 21.03.2017 verwiesen wird, in welcher vorgebracht wird, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen, wenn der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb bestehender Anlagen nicht beeinträchtigt wird. Auf die bestehenden Anlagen wird in Abstimmung mit dem Versorgungsträger Rücksicht genommen.

Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 08.12.2017:
  • AB 321 Immissionsschutz: Hinsichtlich der Gärtnerei handelt es sich um einen Altbestand, für den keine weiteren Genehmigungsunterlagen betreffend der Immissionen oder betrieblichen Abläufe vorliegen. Daher kann nur die bereits eingeholte Betriebsbeschreibung in die Bewertung einfließen.
  • AB 322 Wasserrecht: Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein wird beachtet.
  • FB 33 Naturschutz: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung vorgebracht werden. Die Festsetzung hinsichtlich der Einfriedungen wurde in Übereinstimmung mit dem angrenzenden Baugebiet Dammhausacker II getroffen und soll zur einheitlichen Handhabung auch unverändert beibehalten werden. Aufgrund der Geländesituation sind möglicherweise auch entlang der seitlichen Grundstücksgrenzen Stützmauern erforderlich, so dass hier eine kleintierdurchgängige Bauweise der Einfriedungen nicht überall umsetzbar ist. Zur Eingrünung der Grundstücke wurden entsprechende Festsetzungen getroffen, die auf den Privatgrundstücken zwingend umzusetzen sind. Eine Übernahme der Flächen in öffentliches Eigentum ist nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich.
  • FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
  • Hinsichtlich der Grundwassersituation sind entsprechende Festsetzungen getroffen. Ferner werden in Abstimmung mit dem WWA Traunstein auch noch entsprechende Hinweise aufgenommen, auf die Stellungnahme des WWA wird verwiesen.
  • Hinsichtlich der Gärtnerei ist in der Begründung bereits dargelegt, dass mit einer Beeinträchtigung nicht zu rechnen ist. Auch der AB 321 Immissionsschutz hat keine grundlegenden fachtechnischen Einwände.
  • Die GRZ ist in Übereinstimmung mit dem angrenzenden Baugebiet Dammhausacker II mit 0,25 festgesetzt. Auch hier befinden sich zahlreiche Gebäude in Ortsrandlage und das Gelände steigt zudem hier weiter an. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und einer einheitlichen Handhabung der Festsetzungen soll an der GRZ von 0,25 festgehalten werden und keine Festsetzung der zulässigen Grundfläche als Absolutzahl getroffen werden.
  • Die angesprochene Variante 1 für Parz. 4 entspricht in ihren Grundzügen dem südlich angrenzenden Baubestand auf Fl.-Nr. 71. Es wird somit keine grundsätzlich neue Situation geschaffen. Durch die geplante Eingrünung wird die Wirkung in den Außenbereich vermindert
  • Da sich die Aussagen des Bodengutachtens auf Meereshöhe beziehen, sind diese eindeutig. Der angeführte Schachtdeckel als Höhennullpunkt ist daher als zusätzlicher „Hinweis“ einzustufen und seine Lage außerhalb des Geltungsbereiches wird daher als unerheblich gewertet.
  • Als untergeordnete Verbindungsbauten kommen z. B. Überdachungen oder Verbindungsbauten zwischen Garage und Hauptgebäude in Betracht. Dies ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Eine nähe Präzisierung im Bebauungsplan ist entbehrlich.

Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land, AB 322.7, vom 13.12.2017: Bei den in den Schnitten dargestellten Höhen 440,00 bzw. 439,00 handelt es sich Bezugshöhen und nicht um die Unterkante des Untergeschosses.
Zu.1.: Die Stellungnahme des WWA Traunstein wurde beachtet.
Zu 2.1.: Das Baugrundgutachten ist Bestandteil des Bebauungsplanes und wurde bzw. wird dem Bebauungsplan beigefügt.
Zu 2.2.: Der letzte Absatz von Pkt. C.I.5.6. soll entsprechend dem Vorschlag des AB 322 formuliert werden. Da die Neuformulierung sinngemäß der bisherigen Festsetzung entspricht, ist dies als redaktionelle Änderung zu sehen.
Zu 3.1. bzw. 3.3.: Die Formulierungen in den Hinweisen Pkt. 3.1. bis 3.6. wurde vom WWA Traunstein so gefordert und sollen daher unverändert beibehalten werden. In der Begründung wird lediglich erwähnt, dass die Gemeinde eine Erfassung des Niederschlagswassers im Trennsystem plant. Eine diesbezügliche Festsetzung ist nicht getroffen. Daher besteht insofern auch kein Widerspruch.
Zu 3.4.: In der Begründung Pkt. 7.wird noch folgender Text ergänzt: „Die Gemeinde plant, das Niederschlagswasser im Trennsystem zu erfassen.“

Die Stadt Laufen beschließt daher den gemäß obenstehendem Abwägungsergebnis nur mehr redaktionell geänderten Bebauungsplan i. d. F. vom 03.01.2018 bestehend aus Satzung, Plan, Begründung und Bodengutachten gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Er tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Bauantrag - Tektur zum Neubau einer Wohnanlage in der Dr.-Einhauser-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Die Stadt Laufen stimmt dem Tektur-Bauantrag auf Neubau einer Wohnanlage mit 13 Wohneinheiten auf der Fl.-Nr. 459/3 der Gemarkung Laufen (Dr.-Einhauser-Straße 3 a) gem. der Eingabeplanung i. d. F. vom 23.11.2017 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag für die Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Geräteschuppen in der Mooshamer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Die Stadt Laufen stimmt dem Tekturbauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Geräteschuppen auf der Fl.-Nr. 381/9 der Gemarkung Heining (Mooshamer Straße 23) gem. der eingereichten Planung i. d. F. vom 30.11.2017 auch hinsichtlich der beantragten Befreiungen dahingehend zu, dass das Vorhaben wie beantragt ausgeführt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zur Errichtung zweier Einfamilienhäuser mit Garagen in Moosham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Die Stadt Laufen stimmt dem Bauantrag auf Errichtung zweier Doppelhäuser mit Garagen auf der Fl.-Nr. 346/2 der Gemarkung Heining (Nähe Moosham) gemäß der eingereichten Planung i. d. F. vom 29.11.2017 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in der Seestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö beschließend 8

Beschluss

Die Stadt Laufen stimmt dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Fl.-Nr. 136/2 der Gemarkung Leobendorf (Nähe Seestraße) gem. der eingereichten Planung i. d. F. vom 02.01.2018 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB. Die Zufahrt muss über die Seestraße erfolgen. Auf den Vorbescheid des LRA BGL vom 29.08.2016, Az. BV 664-2016, wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit in ein ehemaliges landwirtschaftliches Nutzgebäude in Haarmoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö beschließend 9

Beschluss

Die Stadt Laufen stimmt dem Bauantrag auf Einbau einer Wohneinheit in das ehemalige landwirtschaftliche Nutzgebäude auf der Fl.-Nr. 122 der Gemarkung Leobendorf (Haarmoos 1 und 2) gem. der eingereichten Planung i. d. F. vom 05.01.2018 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB. Auf den bestehenden Vorbescheid des LRA BGL vom 18.08.2017, Az. BV 184-2017, wird verwiesen. Die Stadt Laufen bittet, folgende Auflage in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen: Im Zuge des Bauvorhabens ist ein eigener Hausanschluss für die Trinkwasserversorgung der neuen Wohneinheit zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Bauantrag der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG – Neubau eines temporären Mobilfunkmastes mit Basisstation in der Lagerhausstraße - Verlängerung der zeitlichen Befristung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö beschließend 10

Beschluss

Die Stadt Laufen stimmt dem Antrag der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG auf letztmalige Verlängerung der zeitlich befristeten Baugenehmigung vom 16.12.2016 um ein halbes Jahr bis zum 16.06.2018 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Tonstudio, Doppelcarport und Garagen in der Raiffeisenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö beschließend 11

Beschluss

Die Stadt Laufen stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Tonstudio, Doppelcarport und Garagen auf den Fl.-Nrn. 517/7 und 517/6 der Gemarkung Laufen (Raiffeisenstraße 7 und 9) gem. der eingereichten Planung in der am 30.11.2017 bei der Stadt Laufen eingereichten Fassung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB. Die Stadt Laufen weist darauf hin, dass sich das zu bebauende Grundstück zwischen einem Gewerbebetrieb (Bauer Maßstabfabrik) und dem früheren Baustofflager der BayWa befindet und damit möglicherweise erhöhten Immissionen ausgesetzt ist. Bei einer möglicherweise später beabsichtigten Grundstücksteilung ist die erforderliche dingliche Sicherung der Zufahrten zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö informativ 12

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö informativ 13

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.1. Anfrage - Beschilderung der Feuerwehrausfahrt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö informativ 13.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.2. Anfrage - Bauvorhaben Max Aicher in der Kapuzinerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö informativ 13.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.3. Anfrage - Luftgewehrschießstand im Traunsteiner Hof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö informativ 13.3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.4. Anfrage - Straßennamen in Oberheining

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2018 ö informativ 13.4

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2018 08:38 Uhr