Datum: 29.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung
2 Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3 3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung
4 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Vereinsheim Laufen" - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung
5 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung
6 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 "Vereinsheime Leobendorf" - Abwägung und Billigungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung
7 Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Laufen auf Grund einer neuen Gebührenkalkulation
8 Niederschlagswasserproblematik der Ortsteile Gastag und Niederheining - Vorstellung Studie
9 Generalsanierung mit Teilabbruch/-neubau der Grundschule Leobendorf - Grundsatzbeschluss über Durchführung und Inanspruchnahme staatl. Förderungen
10 Straßensanierungsprogramm 2019
11 Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
12 Bekanntgaben
12.1 Volksbegehren - Rettet die Bienen - Eintragungsfrist
12.2 Infoveranstaltung Bahnausbau München - Mühldorf - Freilassing
12.3 Mitarbeiterzahl und Herkunft der Mitarbeiter bei der Firma Hörl
12.4 Anfrage von StRM. Peter Schuster bzgl. Steinerne Gasse Hochwasserschutz / Auenpark
12.5 Aktuelle Ereignisse zur Versammlung Schinderbach
12.6 Wahlhelfer für Europawahl
12.7 Blühstreifen / Saatgut aus der Biosphärenregion
12.8 Boccia-Bahn und Beachvolley-Platz
12.9 Beleuchtung Fischer-Huber-Parkplatz
12.10 Anfrage von StRM Franz Eder bzgl. eines Antrages auf verkehrsberuhigte Zone im Weiherweg
12.11 Anfrage von StRM Franz Eder zur Zusatztafel "Rechts vor Links" in Tempo-30-Zonen
13 Anfragen
13.1 Rechts vor Links - Schild
13.2 Solarlampe im Bereich Malerfeld / Sappelbauer
13.3 Markierung farbige Fußtritte
13.4 Prospektständer im Bahnhofsgebäude
13.5 Miniraupe bei der Baustelle HypoVereinsbank
13.6 Beleuchtung Neue Polizei
13.7 Veranstaltung Abtsdorfer See
13.8 Regionalitätspreis - Euregio - wie geht es weiter?
13.9 Unterkünfte für Obdachlose
13.10 PV-Anlage Strandbad
13.11 Versammlung CSU Ortverband

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1. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Die Tagesordnung zur Stadtratssitzung  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2019 vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen des Isartalvereines e. V. vom 09.08.2018 und des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e. V. vom 27.08.2018, in denen keine Anregungen oder Einwände vorgebracht wurden, nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:
Die Stellungnahmen der Brandschutzdienststelle, Kreisbrandrat Josef Kaltner, vom 08.08.2018, der Bayernwerk Netz GmbH vom 13.08.2018, der Deutsche Bahn AG DB Immobilien vom 03.09.2018, des Eisenbahnbundesamtes vom 05.09.2018 sowie des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, vom 07.09.2018, in denen keine Anregungen oder Einwände vorgebracht wurden, nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 09.08.2018: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Inhalte des Schreibens sind Gegenstand im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 10.08.2018: Die Planung wurde der unteren Immissionsbehörde vorgelegt, eine schalltechnische Untersuchung wurde durch das Büro ACCON erstellt. Die Ergebnisse fließen in die Bebauungsplanung soweit erforderlich ein. Im Übrigen nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis, dass der Bebauungsplan den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Stellungname des regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 13.08.2018: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Belange der Regionalplanung in der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde berücksichtigt sind.

Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Traunstein vom 22.08.2018: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass auf die Stellungnahme im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan verwiesen wird. Die dort vorgebrachten Einwendungen / fachlichen Empfehlungen werden entsprechend dort behandelt.


  • Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 27.08.2018:
AB 321 Immissionsschutz: Im Rahmen des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt (ACCON vom 07.12.2018). In dieser wurden die Lärmauswirkungen der vorliegenden Planung auf die umliegenden Nutzungen ermittelt. Demnach werden sowohl beim üblichen Betrieb die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Sportanlagenlärmschutzverordnung als auch bei Festivitäten die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse nach TA Lärm und die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen unterschritten. Der Umweltbericht wird diesbezüglich ergänzt.
  • FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
  • Art der Nutzung: Das Gebiet ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kulturellen und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festzusetzen. Als Planzeichen wird jenes für kulturelle Zwecke verwendet.
  • Die Bezeichnung als 3. Änderung erscheint als ausreichend. Die Notwendigkeit einer näheren Gebietsbezeichnung wird nicht gesehen und wird als bei Flächennutzungsplanänderungen unüblich gesehen.
  • Der Titel der 3. Änderung wird auf „3. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes“ erweitert.
  • Die relevanten Belange sind in der Begründung ausreichend berücksichtigt.
  • AB 322 Wasserrecht: Die Stellungnahme von Herr Kroiß vom 28.08.2018 wird zur Kenntnis genommen. Die Inhalte des Schreibens sind Gegenstand im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.
  • Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Fachbereiche 23 Straßenverkehrswesen, 33 Naturschutz und 41 Gesundheitswesen keine Einwände bzw. Bedenken erheben.

Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 29.08.2018: Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Das angegebene Merkblatt für Baumpflanzungen ist bereits in den Hinweisen zum Bebauungsplan enthalten, eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan ist nicht geboten.

Die Stadt Laufen billigt die gemäß dem oben angeführten Abwägungsergebnis geänderte Planung und fasst den Beschluss, mit der vorliegenden Planung i. d. F. vom 10.12.2018 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Auslegungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Vereinsheim Laufen" - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2019 vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen des Isartalvereines e. V. vom 09.08.2018 und des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e. V. vom 27.08.2018, in denen keine Anregungen oder Einwände vorgebracht wurden, nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:
Die Stellungnahmen der Energie Südbayern GmbH vom 27.08.2018, der Deutsche Bahn AG DB Immobilien vom 03.09.2018, des Eisenbahnbundesamtes vom 05.09.2018 sowie des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, vom 07.09.2018, in denen keine Anregungen oder Einwände vorgebracht wurden, nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis.

Stellungnahme der Brandschutzdienststelle, Kreisbrandrat Josef Kaltner, vom 08.08.2018: Im Umgriff der geplanten Gebäude sind ausreichend Stellflächen für die Feuerwehr vorhanden. Die Löschwasserversorgung ist sichergestellt.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 09.08.2018: Die Hinweise hinsichtlich der Ableitung des Niederschlagswassers sowie die Gefahr von Starkregenereignissen sind bereits im Bebauungsplan enthalten. Ebenso ein Hinweis auf Altlastenverdachtsflächen. Der Hinweis zur Regenwassernutzung wird aufgenommen.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 10.08.2018: Die Planung wurde der unteren Immissionsbehörde vorgelegt, eine schalltechnische Untersuchung wurde durch das Büro ACCON erstellt. Die Ergebnisse fließen in die Planung soweit erforderlich ein. Im Übrigen nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis, dass der Bebauungsplan den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Stellungname des regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 13.08.2018: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Belange der Regionalplanung in der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde berücksichtigt sind.

Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 13.08.2018: Die bestehenden Niederspannungskabel der Bayernwerk Netz GmbH für die Versorgung des bestehenden Trachtenvereinsheimes werden beachtet. Im Zuge der späteren Baumaßnahme erfolgt eine Abstimmung der Leitungsverläufe.

Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Traunstein vom 22.08.2018: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die geplante Bebauung keinen Zwangspunkt für eine mögliche bahnparallele Führung der Ortsumfahrung Laufen darstellt. Der Einmündungsbereich der Bauhofstraße in die Kreisstraße BGL 3 liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Vielmehr sind die erforderlichen Sichtdreiecke im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 53 „Feuerwehrhaus Laufen“ festgesetzt. Eine Doppelüberplanung ist aus rechtlichen Gesichtspunkten nicht möglich. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich keine schützenswerten Immissionsorte. Der Bedarf für die Errichtung einer Linksabbiegespur wird nicht gesehen.


Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 27.08.2018:
  • AB 321 Immissionsschutz: Eine schalltechnische Untersuchung wurde erstellt. In dieser wurden die Lärmauswirkungen der vorliegenden Planung auf die umliegenden Nutzungen ermittelt. Der Umweltbericht wird diesbezüglich ergänzt.
Schalltechnische Untersuchung der ACCON vom 07.12.2018: Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass beim üblichen Betrieb die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Sportanlagenlärmschutzverordnung unterschritten werden. Bei Festivitäten werden die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse nach TA Lärm unterschritten. Ebenso werden die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen unterschritten.
  • FB 33 Naturschutz: In den textlichen Festsetzungen wird die aus dem Ökokonto verwendete Ausgleichsfläche wie folgt ergänzt: „Die Ausgleichsfläche im Umfang von rund 238 m² wird vom Ökokonto der Stadt Laufen (Teilfläche von Fl.-Nr. 247/4 in der Gemarkung Leobendorf) abgebucht. Die bisherige Ackerfläche soll zu einem artenreichen Grünland entwickelt werden. Die Ansaat hat mit autochthonem Saatgut (z.B. von Rieger-Hofmann) zu erfolgen. Nach erfolgreicher Ansaat ist die Fläche nur noch zweimal jährlich, nach dem 15. Juni eines jeden Jahres, zu mähen. Das Mähgut ist abzufahren. es darf nicht gedüngt werden. Im Laufe der Jahre kann die Schnitthäufigkeit reduziert werden und der Schnittzeitpunkt auf ein späteres Datum verlegt werden.“. Es wird ferner textlich festgesetzt, das die zu fällenden Gehölze zuvor auf ihre Quartierseignung zu prüfen sind, um Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG auszuschließen. Sollten hier Baumhöhlen und / oder Rindenabplattungen vorhanden sein, sind geeignete CEF-Maßnahmen (Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion) zu ergreifen (z. B. Anbringen von Nisthilfen und Fledermauskästen).
  • FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
    • Das Gebiet wird zur Klarstellung in „Vereinsheime an der Bauhofstraße“ umbenannt.
    • Art der Nutzung: Das Gebiet wird als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kulturellen und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt. Es wird das Planzeichen für kulturelle Zwecke verwendet. Die überbaubare Fläche des Bauhoflagers wird durch Baugrenzen festgesetzt. Um die Anfahrbarkeit des Bauhoflagers sicherzustellen, ist das Baugebiet im Bereich des Bauhoflagers nach Norden und Westen etwas zu erweitern (ca. 4 m Abstand im Norden und 3 m im Westen zwischen Grenze des Geltungsbereiches und Bauhoflager). Dadurch kommt es zu einer Überdeckung mit dem angrenzenden Bebauungsplan Nr. 52 „Feuerwehrhaus Laufen“. Im Bebauungsplan wird daher nach der Präambel folgendes eingefügt: „Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55 „Vereinsheime an der Bauhofstraße“ überschneidet sich im Westen im Bereich der westlich und nördlich an das Bauhoflager angrenzenden Flächen teilweise geringfügig mit dem Bebauungsplan Nr. 52 „Feuerwehrhaus Laufen“. Im Bereich der Überschneidung ersetzt der Bebauungsplan Nr. 55 „Vereinsheime an der Bauhofstraße“ alle Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 52 „Feuerwehrhaus Laufen“. Durch die geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches beim Bauhoflager ist eine Einhaltung der Abstandsflächen gegeben.
    • Maß der Nutzung: Die Höhe der baulichen Anlagen ist durch die Wandhöhe ausreichend bestimmt. Ebenso wird für die Festsetzung einer Geschossfläche keine Notwendigkeit gesehen. Die zulässige Grundfläche wird im Zusammenhang mit der Festsetzung des Bauhoflagers als Hauptanlage (Baugrenze) nun mit 1450 m² festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu 80 % überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Diese Überschreitung ist aufgrund der bereits vorhandenen befestigten Flächen und der noch geplanten baulichen Anlagen  erforderlich. Diese werden auch künftig in diesem Ausmaß für Feste benötigt. Als unterer Bezugspunkt wird das natürliche Gelände festgesetzt („oder die festgesetzte“ ist zu streichen).
    • Hinsichtlich der Flächenbefestigung wird Satz 1 als ausreichend angesehen. Die Festsetzung hinsichtlich der Stellplätze wird ersatzlos gestrichen.
    • Die Einhaltung der Abstandsflächen ist durch die o. g. Anpassung nun gegeben.
    • Die mit höchstens 0,8 festgesetzte Grundflächenzahl besagt nicht, dass diese Flächen alle versiegelt werden. Zu- und Umfahrten zählen ebenso zu diesen Flächen und können beispielsweise wie bisher als wassergebundene Kiesdecke hergestellt werden. Ein Widerspruch wird somit nicht gesehen.
    • Bei Veranstaltungen kann künftig der benachbarte öffentliche Parkplatz des Friedhofes genutzt werden. Bei seltenen Ereignissen wird – wie bisher bereits - nach Bedarf auch auf im Umgriff liegende landwirtschaftliche Flächen zurückgegriffen. Der Verkehr wird somit bereits deutlich vor der Gemeinbedarfsfläche gezielt abgeleitet und die vorgeschlagenen Stellplätze im Osten des Plangebietes dienen im Wesentlichen nur der Anlieferung oder dem Besucherverkehr außerhalb von Veranstaltungen. Insofern werden die vorgeschlagenen Stellplätze und auch der Wendeplatz für PKW (gem. RAST 06) vor dem Vereinsheim als ausreichend angesehen. Der öffentliche Rad- und Fußweg führt im Westen bis unmittelbar an die Bauhofstraße heran. Die Bauhofstraße selbst ist ausreichend breit dimensioniert, so dass auch bei Veranstaltungen auf dem kurzen Stück eine gemeinsame Führung von motorisiertem und nicht motorisiertem Verkehr vertretbar ist.
    • Die Stellungnahmen bezüglich des Brandschutzes und zur Flächennutzungsplanänderung werden zur Kenntnis genommen.
  • AB 322 Wasserrecht: Die Stellungnahme von Herr Kroiß vom 28.08.2018 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Abstimmung wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen.
  • Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Fachbereiche 23 Straßenverkehrswesen und 41 Gesundheitswesen keine Einwände bzw. Bedenken erheben.

Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 29.08.2018: Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Das angegebene Merkblatt für Baumpflanzungen ist bereits in den Hinweisen enthalten.

Die Stadt Laufen billigt die gemäß dem oben angeführten Abwägungsergebnis geänderte Planung und fasst den Beschluss, mit der vorliegenden Planung i. d. F. vom 10.12.2018 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Auslegungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2019 vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangene Stellungnahme des Isartalvereines e. V. vom 05.10.2018, in der keine Anregungen oder Einwände vorgebracht wurden, nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Die Stellungnahmen des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, vom 05.11.2018, und der Energie Südbayern vom 25.10.2018, in denen keine Anregungen oder Einwände vorgebracht wurden, nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis.

Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 24.10.2018: Die bestehenden Versorgungsanlagen der Bayernwerk Netz GmbH werden beachtet. Im Zuge der späteren Baumaßnahme erfolgt eine Abstimmung der Leitungsverläufe.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 02.11.2018: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Bereich liegt im wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet. Gegen das Vorhaben bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht jedoch keine Einwände. Die angeführten Hinweise sind Gegenstand im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes und werden dort entsprechend behandelt.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 30.10.2018: Die Planung wurde bereits in der Entwurfserstellung wasserwirtschaftlich und naturschutzrechtlich besprochen, die Ergebnisse wurden berücksichtigt bzw. fließen in die Planung soweit erforderlich noch ein. Im Übrigen nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis, dass der Bebauungsplan den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Stellungnahme des regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 05.11.2018: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Belange der Regionalplanung in der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde berücksichtigt sind.


  • Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 29.10.2018:
AB 321 Immissionsschutz: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass sich auf Grund der großen Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung keine grundlegenden Einwände oder Hinweise ergeben.
  • FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
  • Die Abgrenzung ergibt sich im Wesentlichen aus dem vorhandenen Baubestand, der lediglich untergeordnet um einen Anbau erweitert wird, sowie den zugehörigen Stellplätzen. Aus städtebaulichen Gründen und im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden soll dieser Bereich möglichst eng gefasst werden. Dies wird in der Begründung unter Pkt A. 2. ergänzt.
  • Die Zweckbestimmung des Sondergebietes soll auf „Vereinsheime sowie Einrichtungen und Anlagen, die den Vereinen dienen“, ausgeweitet werden. Die Festsetzung der konkret zulässigen Nutzungen erfolgt dann im Bebauungsplan. Eine Ausweisung als sonstiges Sondergebiet ist erforderlich, da sich das Gebiet von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheidet. Im Änderungsbereich sind ausschließlich Vereinsheime und Einrichtungen und Anlagen vorhanden, die den hier ansässigen örtlichen Vereinen dienen. Auch in den angrenzenden Bereichen ist keine Wohnnutzung oder gewerbliche Nutzung vorhanden, die eine Gebietsfestsetzung nach §§ 2 bis 10 BauNVO rechtfertigen würde. Eine Sicherung und maßvolle bedarfsorientierte Entwicklung des bestehenden Standortes für Vereinsheime und zugehörige Anlagen ist daher nur durch die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes möglich.  Dies wird in der Begründung unter Pkt. A.3. ergänzt.
  • AB 322 Wasserrecht: Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 02.11.2018 wird beachtet.
  • Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Fachbereiche 33 Naturschutz und 41 Gesundheitswesen keine Einwände bzw. Bedenken erheben.

Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 02.11.2018: Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen und der Vorhabenträger informiert. Das angegebene Merkblatt für Baumpflanzungen ist bereits in den Hinweisen enthalten.

Die Stadt Laufen billigt die gemäß dem oben angeführten Abwägungsergebnis geänderte Planung und fasst den Beschluss, mit der vorliegenden Planung i. d. F. vom 06.12.2018 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Auslegungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 "Vereinsheime Leobendorf" - Abwägung und Billigungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2019 vorberatend 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö beschließend 6

Beschluss

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangene Stellungnahme des Isartalvereines e. V. vom 05.10.2018, in der keine Anregungen oder Einwände vorgebracht wurden, nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, vom 05.11.2018, in der keine Anregungen oder Einwände vorgebracht wurden, nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis.

Stellungnahme der Brandschutzdienststelle, Kreisbrandrat Josef Kaltner, vom 13.10.2018: Die Löschwasserversorgung ist sichergestellt.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 02.11.2018: Der Bereich liegt im wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet. Gegen das Vorhaben bestehen aber aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Einwände. Die Hinweise hinsichtlich der Ableitung des Niederschlagswassers sowie die Gefahr von Starkregenereignissen sind bereits im Bebauungsplan enthalten. Ebenso ein Hinweis auf Altlastenverdachtsflächen. Der Hinweis zur Regenwassernutzung wird aufgenommen.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 30.10.2018: Die Planung wurde bereits in der Entwurfserstellung wasserwirtschaftlich und naturschutzrechtlich besprochen, die Ergebnisse wurden berücksichtigt bzw. fließen in die Planung soweit erforderlich noch ein. Im Übrigen nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis, dass der Bebauungsplan den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Stellungnahme des regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 05.11.2018: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Belange der Regionalplanung in der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde berücksichtigt sind.

Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 24.10.2018: Die bestehenden Versorgungsanlagen der Bayernwerk Netz GmbH werden beachtet. Im Zuge der späteren Baumaßnahme erfolgt eine Abstimmung der Leitungsverläufe.

Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 08.10.2018: Über Bodendenkmäler im Geltungsbereich liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Der Hinweis hinsichtlich der Meldepflicht bei eventuell zu Tage tretenden Bodendenkmälern wird ergänzt.

Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 24.10.2018:
  • AB 321 Immissionsschutz: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass sich auf Grund der großen Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung keine grundlegenden Einwände oder Hinweise ergeben.
  • FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
    • Art der baulichen Nutzung: Pkt. C.I.1. Art der baulichen Nutzung wird wie folgt neu formuliert:
      Das Bauland wird als sonstiges Sondergebiet im Sinne des § 11 BauNVO festgesetzt. Das Sondergebiet dient der Unterbringung von Vereinsheimen sowie Einrichtungen und Anlagen die den Vereinen dienen. Zulässig sind:
    • das Vereinsheim der Musikkapelle mit Probe-, Übungs- und Lagerräumen,
    • die Vereinsheime des Sportvereins und des Eisstockclubs mit Umkleiden u. Lagerräumen,
    • die Eisstock-/Veranstaltungshalle und
    • zugehörige Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze.
    • Stellplätze: Der Stellplatznachweis ist regelmäßig Bestandteil des jeweiligen Baugenehmigungs- bzw. Freistellungsverfahrens. Die Festsetzung hinsichtlich der Beschaffenheit der Stellplätze wird ersatzlos gestrichen.
    • Abstandsflächen: Ein wichtiges städtebauliches Ziel ist der Fortbestand der bestehenden baulichen Anlagen einerseits und der möglichst geringe Umgriff der bestehenden und künftigen Baustruktur andererseits. Die Baugrenzen wurden daher weitgehend entsprechend des genehmigten Baubestandes festgesetzt. Sofern dadurch Außenwände zugelassen oder vorgeschrieben werden, vor denen nach Art. 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 BayBO Abstandsflächen größerer Tiefe liegen müssten, findet Art. 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 BayBO keine Anwendung. Durch den geplanten Anbau im Westen des bestehenden Musikvereinsheimes, unmittelbar im Anschluss der südlichen Gebäudeflucht, wird die neu beanspruchte Fläche weitgehend gering gehalten und die Baugrenzen werden hier dementsprechend festgesetzt. Ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden ist somit gewährleistet. Der geplante Anbau hält zur südlich gelegenen Grundstücksgrenze und zur Mitte der nördlich verlaufenden öffentlichen Verkehrsfläche jedenfalls mehr als die halbe Wandhöhe und nach Westen die ganze Wandhöhe ein. Südlich davon grenzt eine Waldfläche an, sodass eine Beeinträchtigung des angrenzenden Bereiches ausgeschlossen ist. Im Bereich des geplanten Anbaus sind im Erdgeschoss im Süden nur Nebenräume vorgesehen, so dass hier ebenso von keiner Beeinträchtigung durch Beschattung auszugehen ist. Eine ausreichende Belichtung und Belüftung ist somit jedenfalls gegeben. Ebenso bestehen aufgrund der Nutzung bei den beiden gegenüberliegenden Gebäuden des Sportvereins Leobendorf, die in einem kleinen Teilbereich die Abstandsflächen nach BayBO unterschreiten, keine Bedenken. Bei den Anlagen des Eisstockclubs wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geringfügig geändert, so dass hier allseits ausreichende Abstände vorhanden sind. Die im Sondergebiet teilweise gegebene Unterschreitung der Abstandsflächen wird somit insgesamt als unkritisch und städtebaulich vertretbar erachtet. Hinsichtlich der Flächenbefestigung wird Satz 1 als ausreichend angesehen.
    • Erschließung: Die erforderliche Fahrgassenbreite in der GaStellV bezieht sich auf Garagen. Im vorliegenden Fall sind keine konkreten Parkstände sondern nur der Gesamtumgriff der Flächen der bestehenden Stellplätze als Hinweis dargestellt. Es können somit bei unzureichender Fahrbahnbreite auch Schrägparkstände angeordnet werden. Um jedoch auch ein Senkrechtparken als Möglichkeit darzustellen, wird die Tiefe der Stellplatzfläche geringfügig vergrößert, sodass in Summe von Fahrbahn und Stellplatz die hierfür nötigen 11 m gegeben sind.
    • Versiegelung: Die zulässige Überschreitung der GRZ bis maximal 0,8 ergibt sich insbesondere aus den bestehenden Stellplätzen, Zufahrten und Zugängen, die allerdings zum überwiegenden Teil als wassergebundene Kiesdecke hergestellt sind. Der Anspruch aus C.1.2. ist somit sehr wohl erfüllbar und soll weiterhin angestrebt werden. In der Begründung ist auch erläutert, dass die Überschreitung der GRZ bis 0,8 weitgehend aus dem bereits vorhandenen Bestand abgeleitet ist. Ferner ergibt sich diese natürlich auch aus dem sehr eng abgegrenzten Geltungsbereich. Städtebauliches Ziel ist es somit, die bauliche Nutzung für Hauptanlagen auf das erforderliche Mindestmaß entsprechend Bestand und Planung zu beschränken und für die bereits im Wesentlichen bestehenden Zufahrten und Nebenanlagen die erforderliche Überschreitung bis 0,8 zuzulassen.
  • AB 322 Wasserrecht: Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 02.11.2018 wird beachtet.
  • Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Fachbereiche 33 Naturschutz und 41 Gesundheitswesen keine Einwände bzw. Bedenken erheben.

Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 02.11.2018: Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen und der Vorhabenträger informiert. Das angegebene Merkblatt für Baumpflanzungen ist bereits in den Hinweisen enthalten.

Die Stadt Laufen billigt die gemäß dem oben angeführten Abwägungsergebnis geänderte Planung und fasst den Beschluss, mit der vorliegenden Planung i. d. F. vom 06.12.2018 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Auslegungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Laufen auf Grund einer neuen Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.01.2019 vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat von Laufen beschließt folgende


Satzung zur Änderung der

Friedhofsgebührensatzung
der Stadt Laufen:

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Stadt Laufen folgende

Satzung:

Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Laufen vom 03.12.2014 (ABl. Landkreis BGL Nr. 50 vom 09.12.2014), zul. geändert durch Satzung vom 03.02.2016 (ABl. Landkreis BGL Nr. 9 vom 01.03.2016) wird wie folgt geändert:

§ 1
Änderungen

  1. § 4 wird wie folgt gefasst:
§ 4
Bestattungsgebühren

  (1) Für die Grabherstellung im Städtischen Friedhof Laufen (Abstimmungs- und Beratungsgespräche mit den Angehörigen seitens des Friedhofswärters und der Verwaltung, Aushang der Bestattungsbekanntmachung, Ausheben und Zufüllen des Grabes, Erdabfuhr, einmalige Hügelung und Grabausschmückung mit Matten bei Sargbestattungen, Mitwirkung des Friedhofswärters bei der Bestattung, Läuten der Sterbeglocke, Erstellung des Gebührenbescheids) werden folgende Gebühren erhoben:
       1. Normalgrab (Erdbestattung ca. 1,60 m tief)                                570,00 €,
       2. Tiefgrab (Erdbestattung ca. 2,10 m tief)                                680,00 €,
       3. Urnen-Erdgrab (Urnenbestattung ca. 0,60 m tief)                        285,00 €,
       4. Bestattung von Leichenteilen, Tot- und Fehlgeburten                225,00 €.
  (2) Für die Grabherstellung im kirchlichen Friedhof Leobendorf (Abstimmungs- und Beratungsgespräche mit den Angehörigen seitens des Friedhofswärters und der Verwaltung, Ausheben und Zufüllen des Grabes, Erdabfuhr, einmalige Hügelung und Grabausschmückung mit Matten bei Sargbestattungen, Mitwirkung des Friedhofswärters bei der Bestattung, Erstellung des Gebührenbescheids) werden folgende Gebühren erhoben:
       1. Normalgrab (Erdbestattung ca. 1,60 m tief)                                620,00 €,
       2. Tiefgrab (Erdbestattung ca. 2,10 m tief)                                740,00 €,
       3. Urnen-Erdgrab (Urnenbestattung ca. 0,60 m tief)                        275,00 €,
       4. Bestattung von Leichenteilen, Tot- und Fehlgeburten                240,00 €.
       5. Gerätetransport von Laufen nach Leobendorf u. zurück                 4,50 €/km,
       6. Einsatz des Leichenwagens bei Gerätetransport usw.                 2,50 €/km,
       7. Personaleinsatz für Gerätetransport                               27,50 €/Std.
  (3) Im Übrigen werden folgende Bestattungsgebühren erhoben:
       1. Entsorgung von Kränzen, Gestecken usw. je Stunde                   50,00 €,
               2. Einsatz eines Sargträgers                                                   40,00 €,
               3. Vorbereitung und Mitwirkung des Friedhofswärters bei einer
        Verabschiedungen vor der Einäscherung oder Überführung        100,00 €,
               4. Inanspruchnahme des Friedhofspersonals für
        besondere Tätigkeiten (z.B. Exhumierungen)                        27,50 €/Std,
               5. Bestattung einer Urne in einer Urnenkammer (Aushang der
 Bestattungsbekanntmachung, Öffnen und Schließen der Kammer,
                   Mitwirkung des Friedhofswärters bei der Bestattung, Läuten der
                   Sterbeglocke, Erstellung des Gebührenbescheids)                        260,00 €.
  (4) Werden Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ausgeführt, so wird auf die Gebühren gem. Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4 und 7 und Abs. 3 ein Zuschlag i.H.v. 30 % erhoben.“

  1. § 5 wird wie folgt gefasst:
§ 5
Grabnutzungsgebühren

  (1) Für den erstmaligen Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte im Städtischen Friedhof Laufen werden für eine Nutzungsdauer von 12 Jahren folgende Gebühren erhoben:
       1. Reihengrab (im Feld) je Grabstelle                                455,00 €,
       2. Wahlgrab (am Weg) je Grabstelle                                540,00 €,
       3. Wandgrab je Grabstelle                                        630,00 €,
       4. Urnen-Erdgrab (bis zu 8 Urnen gleichzeitig)                                335,00 €,
       5. Urnenkammer, 2 fach                                360,00 €,
       6. Urnenkammer, 4 fach                                470,00 €,
       7. Halbanonymes Baumgrab                                255,00 €.
  (2) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte im Städtischen Friedhof Laufen werden pro Jahr folgende Gebühren erhoben:
       1. Reihengrab (im Feld) je Grabstelle                                  37,00 €,
       2. Wahlgrab (am Weg) je Grabstelle                                  45,00 €,
       3. Wandgrab je Grabstelle                                          52,00 €,
       4. Urnen-Erdgrab                                  28,00 €,
       5. Urnenkammer, 2 fach                                  30,00 €,
       6. Urnenkammer, 4 fach                                  39,00 €.
  (3) Für die Bestattung im anonymen Urnenhain oder in einem anonymen Baumgrab ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 230,00 € zu entrichten.“

  1. § 6 wird wie folgt gefasst:
§ 6

Benutzungsgebühren


Für die Benutzung der Städtischen Friedhofseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:
       1. Leichenhaus                                                                                           145,00 €,
       2. Aussegnungshalle                                                                          185,00 €,
       3. Kühlung                                                                                            50,00 €.“

  1. § 7 wird wie folgt geändert:
  • In Abs. 1 wird der Betrag „150,00 €“ durch den Betrag „205,00 €“ ersetzt.
  • In Abs. 2 wird der Betrag „150,00 €“ durch den Betrag „205,00 €“ ersetzt.
  • In Abs. 3 wird der Betrag „130,00 €“ durch den Betrag „180,00 €“ ersetzt.

  1. § 8 wird wie folgt geändert:
  • In Nr. 1 wird der Betrag „30,00 €“ durch den Betrag „20,00 €“ ersetzt.
  • In Nr. 2 wird der Betrag „30,00 €“ durch den Betrag „20,00 €“ ersetzt.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Niederschlagswasserproblematik der Ortsteile Gastag und Niederheining - Vorstellung Studie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2019 vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö beschließend 8

Beschluss

Die Stadt Laufen führt keine eigenen Maßnahmen durch. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, mit den betroffenen Eigentümern im Bereich der Photovoltaikanlage Gespräche zu führen. Im Übrigen tritt die Stadt Laufen
- mit der Deutschen Bahn zur Verbesserung der Abflusssituation im Bereich des Durchlasses,
- mit der VR-Energie-Genossenschaft als Betreiber der Photovoltaikanlage zur Schaffung der vorgestellten Mulde,
- mit den Bewirtschaftern der im Umgriff befindlichen Grundstücke mit dem Ziel einer besseren Anlage der Flächen und
- mit einem anerkannten Sachverständigen für landwirtschaftliche Flächen
in Verbindung, um nach Möglichkeit feststellen zu lassen ob durch die PV-Anlage eine Verschlechterung entstanden ist und um eine einvernehmliche Lösungen für die Problematik zu finden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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9. Generalsanierung mit Teilabbruch/-neubau der Grundschule Leobendorf - Grundsatzbeschluss über Durchführung und Inanspruchnahme staatl. Förderungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.01.2019 vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö beschließend 9

Beschluss

Die Stadt Laufen führt als Sachaufwandsträger der Grund- und Mittelschule Laufen die Sanierung des Grundschulgebäudes in Leobendorf mit Teilabbruch / -neubau gem. den vorliegenden Entwurfsplänen der Planquadrat Fritsche GmbH vom 19.11.2018 mit der Maßgabe durch, dass der Mehrzweckraum (Gymnastik) im Teilneubauabschnitt vom OG in das EG und das Klassenzimmer nach oben verlegt wird. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Förderungen im KIP-S-Programm und im FAG-Programm so weit wie möglich auszuschöpfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Straßensanierungsprogramm 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2019 vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö beschließend 10

Beschluss

Die vom Bauhofleiter Thomas Streitwieser in der Sitzung vorgestellten schadhaften Strecken werden in das Straßensanierungsprogramm aufgenommen. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung des Straßensanierungsprogrammes in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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11. Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö beschließend 11

Beschluss

Nachstehend aufgeführte Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden und bei denen die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind, werden hiermit gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) bekannt gegeben:

Aus der Stadtratssitzung vom 06.01.2018:

Top 2 „Anschaffung eines Minibaggers für Bauhof / Kanal / Wasserwerk“

Beschluss:
Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt den Minibagger des Maschinenparkes Lang für 29.748,81 Euro zu kaufen.


Top 3 „Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Sanitärgebäude Strandbad Abtsee“

Beschluss:
Die Stadt Laufen stimmt dem Vorhaben einer Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des neu errichteten Sanitärgebäudes am städtischen Strandbad zu.

Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für Errichtung, Unterhalt, Versicherung, etc. werden von der Pächterin bzw. vom Unterpächter des städtischen Strandbades übernommen.

Die Stadt Laufen erhält für die zur Verfügung gestellte Dachfläche ab der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 5 % der dem Betreiber nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) im Abrechnungszeitraum zustehenden Einspeisevergütung (netto).

Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt und ermächtigt die entsprechenden Verträge zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 12

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.1. Volksbegehren - Rettet die Bienen - Eintragungsfrist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 12.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.2. Infoveranstaltung Bahnausbau München - Mühldorf - Freilassing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 12.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.3. Mitarbeiterzahl und Herkunft der Mitarbeiter bei der Firma Hörl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 12.3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.4. Anfrage von StRM. Peter Schuster bzgl. Steinerne Gasse Hochwasserschutz / Auenpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 12.4

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.5. Aktuelle Ereignisse zur Versammlung Schinderbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 12.5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.6. Wahlhelfer für Europawahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 12.6

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.7. Blühstreifen / Saatgut aus der Biosphärenregion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 12.7

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.8. Boccia-Bahn und Beachvolley-Platz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 12.8

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.9. Beleuchtung Fischer-Huber-Parkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 12.9

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.10. Anfrage von StRM Franz Eder bzgl. eines Antrages auf verkehrsberuhigte Zone im Weiherweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 12.10

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.11. Anfrage von StRM Franz Eder zur Zusatztafel "Rechts vor Links" in Tempo-30-Zonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 12.11

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 13

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.1. Rechts vor Links - Schild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 13.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.2. Solarlampe im Bereich Malerfeld / Sappelbauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 13.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.3. Markierung farbige Fußtritte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 13.3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.4. Prospektständer im Bahnhofsgebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 13.4

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.5. Miniraupe bei der Baustelle HypoVereinsbank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 13.5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.6. Beleuchtung Neue Polizei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 13.6

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.7. Veranstaltung Abtsdorfer See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 13.7

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.8. Regionalitätspreis - Euregio - wie geht es weiter?

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 13.8

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.9. Unterkünfte für Obdachlose

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 13.9

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.10. PV-Anlage Strandbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 13.10

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.11. Versammlung CSU Ortverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö informativ 13.11

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.08.2019 11:23 Uhr