Datum: 28.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:28 Uhr bis 20:54 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung
2 Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3 Vorstellung der Ergebnisse des 2. Moduls Familienfreundliches Laufen
4 Erschließungsbeitragssatzung - Kein Verzicht auf Erschließungsbeiträge für Altanlagen
5 3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
6 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Vereinsheime an der Bauhofstraße" - Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Satzungs
7 Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2017
8 Entlastung der Jahresrechnung 2017
9 Bestellung des Gemeindewahlleiters und des stellvertretenden Gemeindewahlleiters
10 Anschaffung eines Multifunktionsfahrzeuges
11 Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
12 Bekanntgaben
12.1 Brandschutznachweis Salzachhalle
12.2 Inbetriebnahme des neuen Elektrobürgerautos
13 Anfragen
13.1 Aktueller Sachstand Bahnausbau
13.2 Gemeinsames Fahrradprojekt Oberndorf - Laufen
13.3 Ortsumfahrung - Aufstufung zur Kraftfahrtstraße
13.4 Fertigstellung Bahnhofstoilette
13.5 Grundstück Klostermauerweg - Parkplatzmöglichkeit
13.6 Veränderungen Strandbad Abtsee
13.7 Abschluss Baumaßnahme Emil-Paur-Straße
13.8 Staudenknöterich am Salzachufer
13.9 Problem freilaufender Hunde
13.10 Bauvorhaben Mehrfamilienhaus Bahnhofstraße

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1. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Die Tagesordnung zur Stadtratssitzung  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Ergebnisse des 2. Moduls Familienfreundliches Laufen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.05.2019 informativ 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Laufen stimmt dem 2. Zwischenbericht im familienpolitischen Gesamtkonzept der Stadt Laufen vom März 2019 zu. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt das 3. Modul in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Erschließungsbeitragssatzung - Kein Verzicht auf Erschließungsbeiträge für Altanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.05.2019 informativ 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 4

Beschluss

Der Stadtrat  nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Rechtslage bzgl. Erschließungsbeiträge. Es wird keine Notwendigkeit zu einer Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Laufen vom 15.06.2009 in Fassung der 2. Änderung vom 01.12.2017 gesehen, da für einen Verzicht auf Erschließungsbeiträge kein finanzieller Ausgleich vom Freistaat Bayern vorgesehen ist. Insofern wird auf das gemeinsame Schreiben des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags vom 20.02.2019 an den Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann sowie die Pressemitteilung des Bayerischen Städtetags vom 28.02.2019 zum Thema „Schwarzer-Peter-Spiel bei Erschließungsbeiträgen“ verwiesen, denen sich die Stadt Laufen vollinhaltlich anschließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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5. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.05.2019 vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Die Stellungnahmen der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 04.03.2019 und der Bayernwerk Netz GmbH vom 11.03. 2019, in denen keine Einwände oder Anregungen vorgebracht wurden, werden zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 27.02.2019 sowie des Regionalen Planungsverbandes vom 11.03.2019: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegensteht. Die Belange des Lärmschutzes wurden durch die schalltechnische Untersuchung in Abstimmung mit der unteren Immissionsschutzbehörde abgestimmt.

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft, vom 06.03.2019: Die fachlichen Informationen werden zur Kenntnis genommen. Im Flächennutzungsplan sind in den angrenzenden Bereichen keine Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Ein Hinweis auf landwirtschaftliche Immissionen ist daher im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich. Beim Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.

Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 11.03.2019: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes von der Planung nicht berührt werden und insofern keine Bedenken bestehen.

Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, vom 13.03.2019: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass gegen die Planung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die fachlichen Hinweise werden beachtet.

Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Traunstein vom 19.03.2019: Die Stadt Laufen nimmt den Verweis auf die Stellungnahme vom 22.08.2019 aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung zur Kenntnis. Hier wurde auf die Stellungnahme im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan verwiesen. Die dort vorgebrachten Einwendungen / fachlichen Empfehlungen wurden bzw. werden entsprechend dort behandelt.


Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 18.03.2019: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Inhalte des Schreibens sind Gegenstand im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.

Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 25.03.2019:
Einwendung, FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
Die Auswirkungen der Planung sind zwar grundsätzlich auch im Umweltbericht ausführlich dargelegt, dennoch wird die Begründung wie folgt ergänzt:
Vor dem Umweltbericht, der dadurch zu Pkt. C) wird, wird folgender Pkt. B) eingefügt:
„B) Wesentliche Auswirkungen der Planung
  1. Durch die vorliegende Änderung wird die für eine Friedhofserweiterung vorgesehene Fläche entsprechend verkleinert. Allerdings stehen auch weiterhin noch ausreichend große Flächen zur Erweiterung des Friedhofs zur Verfügung.
  2. Das Gebiet wird wie die benachbarten Bereiche als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt. Eine gegenseitige Beeinträchtigung ist nicht zu befürchten. Im Rahmen des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass die zulässigen Immissionswerte in den benachbarten Gebieten nicht überschritten werden.
  3. Durch die zusätzliche Gemeinbedarfsfläche kann der bestehende Standort für Gemeinbedarfszwecke langfristig gesichert und weiterentwickelt werden. Dadurch wird die Möglichkeit zur Unterstützung und Förderung der örtlichen Vereine und zur Erhaltung des Brauchtums geschaffen.
  4. Die Erschließung des Änderungsbereiches erfolgt im Wesentlichen durch die bestehenden Anlagen, so dass eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur gegeben ist.“

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen:
  • AB 321 Immissionsschutz: Es bestehen keine grundlegenden Einwände. Die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung wurde entsprechend abgewogen.
  • AB 322 Wasserrecht: Die Abwasserbeseitigung sowohl des Schmutzwassers als auch des Niederschlagswassers ist gesichert. Die Begründung wird in Pkt. A) 4. wie folgt ergänzt: „Das Niederschlagswasser wird nach Möglichkeit versickert.“
  • FB 33 Naturschutz, FB 41 Gesundheitswesen und FB 23 Straßenverkehrswesen: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht werden.
  • FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
  • Die Bezeichnung als 3. Änderung wird als ausreichend betrachtet. Die Notwendigkeit einer näheren Gebietsbezeichnung sowie eines Übersichtsplanes wird nicht gesehen. Im Bedarfsfall wird die Anregung bei künftigen Änderungen aufgegriffen.
  • Das Gebiet ist zwar als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kulturellen und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt. Aufgrund der Kleinteiligkeit des Planes und der deutlicheren Lesbarkeit wurde entsprechend der überwiegenden Nutzung das Zeichen für kulturelle Zwecke in der Planzeichnung verwendet.

Die Stadt Laufen beschließt daher die gemäß obenstehendem Abwägungsergebnis nur mehr redaktionell in der Begründung geänderte 3. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 12.04.2019 bestehend aus Plan mit Begründung und stellt die Planung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Vereinsheime an der Bauhofstraße" - Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Satzungs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.05.2019 vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö beschließend 6

Beschluss

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 08.03. 2019, in der keine Einwände oder Anregungen vorgebracht wurden, wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Brandschutzdienststelle Kreisbrandrat Josef Kaltner vom 27.02.2019: Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle vom 08.08.2018 wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 29.01.2019 wie folgt abgewogen: „Im Umgriff der geplanten Gebäude sind ausreichend Stellflächen für die Feuerwehr vorhanden. Die Löschwasserversorgung ist sichergestellt.“ Diese Abwägung gilt weiterhin. Der Hinweis auf den Zeltanbau wird zur Kenntnis genommen. Der Sachverhalt ist bekannt, da bisher bereits regelmäßig in dem bezeichneten Umfang Zelte angebaut und genehmigt wurden. Da sich durch die Aufstellung des Bebauungsplanes das bauplanungsrechtliche Gebiet und damit die Rechtsgrundlage für ein Vorhaben ändert, ist eine entsprechende Ausweisung überbaubarer Flächen erforderlich und entsprechend in der Begründung zu erläutern. Anderweitig wäre der Zeltanbau nicht zulässig.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 27.02.2019 sowie des Regionalen Planungsverbandes vom 11.03.2019: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegensteht. Die Belange des Lärmschutzes wurden durch die schalltechnische Untersuchung in Abstimmung mit der unteren Immissionsschutzbehörde berücksichtigt.

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft, vom 06.03.2019: Die fachlichen Informationen werden zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan wird redaktionell um den Hinweis auf die landwirtschaftlichen Immissionen ergänzt (neue Nr. 6).

Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 11.03.2019: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes von der Planung nicht berührt werden und insofern keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die angrenzend befindlichen Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes werden durch den im künftigen Innenraum des zu errichtenden Gebäudes befindlichen Luftgewehrschießstand nicht gefährdet. Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, wurde parallel beteiligt, eine entsprechende Stellungnahme liegt vor.

Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, vom 13.03.2019: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass gegen die Planung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die fachlichen Hinweise werden beachtet.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 18.03.2019: Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 09.08.2018 wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 29.01.2019 wie folgt abgewogen: „Die Hinweise hinsichtlich der Ableitung des Niederschlagswassers sowie die Gefahr von Starkregenereignissen sind bereits im Bebauungsplan enthalten. Ebenso ein Hinweis auf Altlastenverdachtsflächen. Der Hinweis zur Regenwassernutzung wird aufgenommen.“ Es wird folgender Hinweis in der Begründung unter Buchstabe A) Nr. 7. Eingefügt: Das Niederschlagswasser wird nach Möglichkeit versickert.“ Die entsprechende Prüfung oder evtl. erforderliche Verfahren werden eigenverantwortlich, wie in der Stellungnahme vorgegeben, durchgeführt.

Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Traunstein vom 19.03.2019: Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Traunstein vom 22.08.2018 wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 29.01.2019 wie folgt abgewogen: „Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die geplante Bebauung keinen Zwangspunkt für eine mögliche bahnparallele Führung der Ortsumfahrung Laufen darstellt. Der Einmündungsbereich der Bauhofstraße in die Kreisstraße BGL 3 liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Vielmehr sind die erforderlichen Sichtdreiecke im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 53 „Feuerwehrhaus Laufen“ festgesetzt. Eine Doppelüberplanung ist aus rechtlichen Gesichtspunkten nicht möglich. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich keine schützenswerten Immissionsorte. Der Bedarf für die Errichtung einer Linksabbiegespur wird nicht gesehen.“ Diese Abwägung gilt weiterhin.

Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 22.03.2019: Die Stadt Laufen nimmt die fachlichen Informationen, in welchen die bestehenden gesetzlichen Vorschriften zitiert wurden, zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich, da die gesetzlichen Regelungen für sich verbindlich sind.

Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 25.03.2019:

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen:
  • AB 321 Immissionsschutz: Es bestehen keine grundlegenden Einwände. Auf Grundlage der Stellungnahme aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde eine schalltechnische Untersuchung durch das Fachbüro ACCON beauftragt, deren erste Fertigung der unteren Immissionsschutzbehörde vorab zur Abstimmung vorgelegt und dann noch einmal in der Fassung vom 07.12.2018 angepasst wurde: Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass beim üblichen Betrieb die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Sportanlagenlärmschutzverordnung unterschritten werden. Bei Festivitäten werden die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse nach TA Lärm unterschritten. Ebenso werden die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen unterschritten.
  • AB 322 Wasserrecht: Wie bereits in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 09.08.2018 angeführt, wird die Abwasserbeseitigung eigenverantwortlich geprüft und die einschlägigen rechtlichen Vorgaben eingehalten. Die bestehenden als Einzelvorhaben genehmigten Bestandsgebäude (auch die im künftigen Bebauungsplangebiet) versickern das Niederschlagswasser, das in einem eigenen Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB geregelte Feuerwehrgerätehaus leitet das Niederschlagswasser gedrosselt gem. der Entwässerungssatzung der Stadt Laufen der Kanalisation zu. Die Begründung wird in Pkt. A) 4. wie folgt ergänzt: „Das Niederschlagswasser wird nach Möglichkeit versickert.“ Die Abwasserbeseitigung sowohl des Schmutzwassers als auch des Niederschlagswassers ist gesichert. Die gesicherte Erschließung gem. § 30 Abs. 1 BauGB wird wie vom Gesetzgeber vorgesehen im Bauvorhaben und nicht im Bauleitverfahren geregelt.
  • FB 33 Naturschutz, FB 41 Gesundheitswesen und FB 23 Straßenverkehrswesen: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht werden.
  • FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
    • Die beiden genannten Punkte „Art der baulichen Nutzung und der Geschossfläche bzw. Geschossigkeit“ aus der Stellungnahme vom 27.08.2018 wurden in der öffentlichen Stadtratssitzung am 29.01.2019 wie folgt abgewogen und wie angegeben in der Planung berücksichtigt:
    • Art der Nutzung: Das Gebiet wird als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kulturellen und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt. Es wird das Planzeichen für kulturelle Zwecke verwendet. Die überbaubare Fläche des Bauhoflagers wird durch Baugrenzen festgesetzt. Um die Anfahrbarkeit des Bauhoflagers sicherzustellen, ist das Baugebiet im Bereich des Bauhoflagers nach Norden und Westen etwas zu erweitern (ca. 4 m Abstand im Norden und 3 m im Westen zwischen Grenze des Geltungsbereiches und Bauhoflager). Dadurch kommt es zu einer Überdeckung mit dem angrenzenden Bebauungsplan Nr. 52 „Feuerwehrhaus Laufen“. Im Bebauungsplan wird daher nach der Präambel folgendes eingefügt: „Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55 „Vereinsheime an der Bauhofstraße“ überschneidet sich im Westen im Bereich der westlich und nördlich an das Bauhoflager angrenzenden Flächen teilweise geringfügig mit dem Bebauungsplan Nr. 52 „Feuerwehrhaus Laufen“. Im Bereich der Überschneidung ersetzt der Bebauungsplan Nr. 55 „Vereinsheime an der Bauhofstraße“ alle Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 52 „Feuerwehrhaus Laufen“. Durch die geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches beim Bauhoflager ist eine Einhaltung der Abstandsflächen gegeben.
    • Maß der Nutzung: Die Höhe der baulichen Anlagen ist durch die Wandhöhe ausreichend bestimmt. Ebenso wird für die Festsetzung einer Geschossfläche keine Notwendigkeit gesehen. Die zulässige Grundfläche wird im Zusammenhang mit der Festsetzung des Bauhoflagers als Hauptanlage (Baugrenze) nun mit 1450 m² festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu 80 % überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Diese Überschreitung ist aufgrund der bereits vorhandenen befestigten Flächen und der noch geplanten baulichen Anlagen erforderlich. Diese werden auch künftig in diesem Ausmaß für Feste benötigt. Als unterer Bezugspunkt wird das natürliche Gelände festgesetzt („oder die festgesetzte“ ist zu streichen).
  • Die Gründe für die Abweichung von der 50 % Regelung der BauNVO sind in der Begründung unter Buchstabe A) Nummer 6.1. dargelegt.

Die Stadt Laufen beschließt daher den gemäß obenstehendem Abwägungsergebnis nur mehr redaktionell in der Begründung geänderten Bebauungsplan Nr. 55 „Vereinsheime an der Bauhofstraße“ i. d. F. vom 12.04.2019 bestehend aus Plan mit Satzung und Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.05.2019 vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Ergebnis der Haushaltsrechnung 2017 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Entlastung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.05.2019 vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö beschließend 8

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Entlastungen gem. Art. 102 Abs. 3 der GO der Jahresrechnung 2017 vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Bestellung des Gemeindewahlleiters und des stellvertretenden Gemeindewahlleiters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.05.2019 vorberatend 8
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö beschließend 9

Beschluss

Für die Kommunalwahl am Sonntag, den 15.03.2020 werden gemäß Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLkrWG) Herr Christian Reiter zum Gemeindewahlleiter und Herr Bernhard Graf zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Anschaffung eines Multifunktionsfahrzeuges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö beschließend 10

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Beschaffung eines Multifunktionsfahrzeuges für den Bauhof Laufen zu, welcher überwiegend für den touristischen Bereich benötigt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag gemäß dem Förderprogramm „RÖFE“ bei der Regierung von Oberbayern zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö beschließend 11

Beschluss

Aus der Sitzung des Stadtrats vom 02.04.2019 wird der Tagesordnungspunkt 2.N. „Vergabe Straßensanierung 2019“ sowie 3.N. „Vergabe Kanaltrennsystem und Wasserleitungsbau OT Moosham – Oberheining“ veröffentlicht.

2.N.        Die Straßensanierung 2019 wird an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Fa. Swietelsky aus Traunstein zum Angebotspreis in Höhe von 143.317,79 € brutto vergeben.

3.N.        Das Gewerk für das Kanaltrennsystem und den Wasserleitungsbau im OT Moosham wird an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Fa. Traun-Tiefbau GmbH aus Traunreut zum Angebotspreis in Höhe von 1.048.601,12 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 12

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.1. Brandschutznachweis Salzachhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 12.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12.2. Inbetriebnahme des neuen Elektrobürgerautos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 12.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 13

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.1. Aktueller Sachstand Bahnausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 13.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.2. Gemeinsames Fahrradprojekt Oberndorf - Laufen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 13.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.3. Ortsumfahrung - Aufstufung zur Kraftfahrtstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 13.3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.4. Fertigstellung Bahnhofstoilette

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 13.4

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.5. Grundstück Klostermauerweg - Parkplatzmöglichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 13.5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.6. Veränderungen Strandbad Abtsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 13.6

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.7. Abschluss Baumaßnahme Emil-Paur-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 13.7

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.8. Staudenknöterich am Salzachufer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 13.8

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.9. Problem freilaufender Hunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 13.9

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13.10. Bauvorhaben Mehrfamilienhaus Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö informativ 13.10

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2019 11:23 Uhr