Datum: 10.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Salzachhalle Briouder Platz
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung
2 Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3 ABS 38 - Bürgerplanungsgruppe - Konsenspapier
4 Ortsumfahrung B 20 - Planfeststellungsbeschluss
5 B20/OU und ABS 38 - Gemeinsame Planung
6 Städtebauförderung im Sanierungsgebiet Altstadt - Bedarfsmitteilung der Stadt Laufen für 2021
7 Antrag DIE LINKE. Alternative Liste auf Errichtung einer Querungshilfe oder Bedarfsampel an der B20 Freilassinger Straße Höhe 58
8 E-Mail von StRM Konrad Ehinger auf Einrichtung von Fahrradmarkierungen von Oberheining nach Laufen
9 Erlass der Allgemeinverfügung zum Abbrennverbot von Silvesterfeuerwerk 2020 in der Altstadt
10 Sachstandsbericht Wasserversorgung der Stadt Laufen
11 Baugebiet Kletzling - Vorstellung Varianten Straßenbau
12 Satzungsbeschluss "Regionalwerk Chiemgau Rupertiwinkel gKU"
13 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Feuerwehrhaus Leobendorf" - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Auslegungsbeschluss
14 6. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Auslegungsbeschluss
15 Zweckverband "Volkshochschule Rupertiwinkel" - Anpassung der Personal- und Organisationsstruktur und Erhöhung der Verbandsumlage
16 Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
17 Bekanntgaben
17.1 Übungsleiterzuschuss SV Leobendorf für das Jahr 2020
17.2 Frage von StrM. Agnes Thanbichler bei der Präsentation der Energiebilanz bezüglich Solarthermie
18 Anfragen
18.1 Baustand Schule Leobendorf
18.2 Wochenmarkt - Rückverlegung auf den Marienplatz
18.3 Zeitungsartikel "Jetzt wird zurückgesperrt" - Brücke Tittmoning
18.4 Zeitungsartikel Interview Ökomodellregion
18.5 Coronahilfe - Was macht die Stadt?

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1. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Tagesordnung zur Stadtratssitzung  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. ABS 38 - Bürgerplanungsgruppe - Konsenspapier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 03.11.2020 vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Die Stadt Laufen unterstützt das von der Bürgerplanungsgruppe erarbeitete Konsenspapier.

Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, die Forderungen aus dem Konsenspapier an die DB Netz AG zur Berücksichtigung im Rahmen der ABS 38 zu übersenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Ortsumfahrung B 20 - Planfeststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 03.11.2020 vorberatend 13
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 4

Beschluss 1

Die Stadt Laufen klagt in dem Punkt gegen den Planfeststellungsbeschluss, dass die Umgehungsstraße als Kraftfahrtstraße ausgebaut wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

Beschluss 2

Die Stadt Laufen nimmt den Planfeststellungsbeschluss zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. B20/OU und ABS 38 - Gemeinsame Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 03.11.2020 vorberatend 10
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Die Fraktionen ufb, ÖDP, SPD und Grüne beantragen Einsicht und Kenntnisnahme über den Inhalt des Angebotes vom Planungsbüro Vieregg – Rössler. Das Angebot soll die Planungsleistungen für eine Vorplanung/Studie einer Ortsumfahrung und Bahnhausbau als gemeinsames Projekt beinhalten. Somit könnten wichtige neue Erkenntnisse für das weitere Vorgehen bezüglich der beiden Großprojekt gewonnen werden. Für die Entscheidungsfindung der Stadträte ist es dringend nötig, dass der komplette Inhalt des Angebots detailliert vom Bieter, also Herrn Dr. Martin Vieregg persönlich vorgestellt wird und er für Rückfragen zur Verfügung steht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

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6. Städtebauförderung im Sanierungsgebiet Altstadt - Bedarfsmitteilung der Stadt Laufen für 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 03.11.2020 vorberatend 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Seitens der Stadt Laufen werden bei der Regierung von Oberbayern für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ 2021 im Sanierungsgebiet „Altstadt“ folgende Einzelmaßnahmen angemeldet:

förderfähige Kosten in Tsd. EUR
anzumeldende Einzelmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Altstadt Laufen"
voraus-sichtlich ins-gesamt förder-fähig
davon bisher bereits bewilligt
vorgese-  hen im Pro-gramm-jahr
vorgesehen in den drei Fortschreibungs-jahren



2021
2022
2023
2024
1. Vorbereitung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.1 Städtebaul. Beratung zur Sicherung der
 
 
 
 
 
 
      Sanierungsziele durch K+P, München
 
 
 
 
 
 
      Gesamtkosten: ca. 58.000 €,
       Finanzierung:
58
12
16
10
10
10
 
 

 
 
 
 
1.2 Intergriertes Städtebauliches
 

 
 
 
 
      Entwicklungskonzept (ISEK)
 

 
 
 
 
      Gesamtkosten: max. 225.000 €,
       Finanzierung:
225

75
150
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2. Ordnungsmaßnahmen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.1 Neugestaltung Marienplatz / Gehwege
 
 
 
 
 
 
      Schloßstraße inkl. Planung
 
 
 
 
 
 
      Gesamtkosten: ca. 475.000 €,
       Finanzierung:
475
 
 
275
200
 
 
 
 
 
 
 
 
3. Baumaßnahmen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.1 Sanierung "Alte Post"
 
 
 
 
 
 
      Gesamtkosten: ca. 3,5 Mio. €,
       Finanzierung:
200
 
50
150
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.2 Neugestaltung östl. Salzachaue
      ("Auenpark - Baustein
 
 
 
 
 
 
      Verlegung Stadtbach")
 
 
 
 
 
 
      Gesamtkosten: ca. 1.400.000 €,
       Finanzierung:
50
 
50
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4. Sonstiges
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4.1 Kommunales Förderprogramm Altstadt-
      gestaltung (KFA)
 
 
 
 
 
 
      Gesamtkosten: ca. 160.000 €,
       Finanzierung:
40
20
20
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtsumme
1.048
32
211
585
210
10

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Antrag DIE LINKE. Alternative Liste auf Errichtung einer Querungshilfe oder Bedarfsampel an der B20 Freilassinger Straße Höhe 58

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 03.11.2020 vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Antrag von DIE LINKE. Alternative Liste, vertreten durch StRM Werner Eckl, auf Errichtung einer Querungshilfe oder Bedarfsampel Freilassinger Straße Höhe 58, wird von der Stadt Laufen unterstützt und zur entsprechenden Bearbeitung an die dafür zuständige Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. E-Mail von StRM Konrad Ehinger auf Einrichtung von Fahrradmarkierungen von Oberheining nach Laufen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 03.11.2020 vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Das Anliegen von StRM Konrad Ehinger wird zur entsprechenden Bearbeitung an die dafür zuständige Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land als Antrag der Stadt Laufen weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Erlass der Allgemeinverfügung zum Abbrennverbot von Silvesterfeuerwerk 2020 in der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 03.11.2020 vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Die Stadt Laufen beschließt die als Anlage beigefügte Allgemeinverfügung über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der historischen Altstadt in der Silvesternacht 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Sachstandsbericht Wasserversorgung der Stadt Laufen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö informativ 10

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht über die Wasserversorgung  zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Baugebiet Kletzling - Vorstellung Varianten Straßenbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 03.11.2020 vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 11

Beschluss

Die Stadt Laufen beschließt, die weitere Planung der Straßenerschließung auf Grundlage der Variante 3 mit der Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone zu erstellen. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt das Ingenieurbüro entsprechend zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

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12. Satzungsbeschluss "Regionalwerk Chiemgau Rupertiwinkel gKU"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.10.2020 vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Laufen schließt folgenden Beschluss:

  1. Die Ausführungen zur Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens „Regionalwerk Chiemgau Rupertiwinkel“ werden zur Kenntnis genommen.
  2. Das „Regionalwerk Chiemgau Rupertiwinkel gKU“ wird gegründet. Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 08.10.2019 tritt die Stadt Laufen diesem bei.
  3. Das Stammkapital beträgt 240.000€. Die Stadt Laufen führt dem Stammkapital eine Einlage von 15.000€ zu.
  4. Die Stadt Laufen verpflichtet sich zudem am 1.4.2021 eine Zuzahlung von 15.000€ in die Kapitalrücklage des „Regionalwerks Chiemgau Rupertiwinkel gKU“ zu tätigen. Die Mittel sind im Haushalt 2021 vorzuhalten.
  5. Der Entwurf für die Unternehmenssatzung mit Stand vom 2.10.2020 (siehe Anlage) wird beschlossen. Die Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses.
  6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Unternehmenssatzung zu unterzeichnen sowie alle zweckdienlichen Maßnahmen und Erklärungen abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Feuerwehrhaus Leobendorf" - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 03.11.2020 vorberatend 9
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 13

Beschluss

Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Naturschutzverbände eingegangene Stellungnahme wird wie folgt abgewogen:
Schreiben des Bund Naturschutz in Bayern e. V. Ortsgruppe Laufen vom 13.08.2020: Die Stadt Laufen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Festsetzungen zur Grünordnung werden hinsichtlich des Saatgutes wie folgt ergänzt: Die Begrünung der nicht befestigten Flächen hat mit heimischem Saatgut zu erfolgen.

Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:


Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 14.01.2020:
Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Bereiche FB 33 Naturschutz, FB 41 Gesundheitswesen, Z 3 Kommunale Abfallwirtschaft und die untere Denkmalschutzbehörde keine Einwendungen, Bedenken oder Anregungen vorgebracht haben.

AB 321 Immissionsschutz: Gemäß der Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Laufen vom 31.08.2020 wird die Begründung unter Punkt C.2.4 im Umweltbericht wie folgt ergänzt: „Hinsichtlich des Immissionsschutzes ist von folgenden Gegebenheiten auszugehen: Bisher erfolgten im Mittel der letzten Jahre ca. 25 Einsätze pro Jahr, wovon knapp 40 % auf Nachtstunden entfielen. Mit ähnlichen Werten ist daher auch künftig am neuen Standort zu rechnen. Es ist nicht vorgesehen, THL-Übungen mit Unfallfahrzeugen am Standort Leobendorf durchzuführen, da die Ausrüstung für schwere technische Hilfeleistung am Standort nicht vorgehalten wird und für solche umfangreichen Übungen fallweise das Übungsgelände am Feuerwehrgerätehaus in Laufen genutzt werden kann. Auch Löschübungen mit Schaummittel wurden – soweit erforderlich – bereits in der Vergangenheit auf dem Übungsgelände in Laufen abgehalten und dies ist auch zukünftig so geplant. Ferner kann auf den Schaumtrainer des Landkreises BGL im Feuerwehrhaus Laufen zurückgegriffen werden. Die Übungen werden auf den Freiflächen zwischen Feuerwehrhaus und Erschließungsstraße abgehalten werden.

AB 322 Wasserrecht: Ein Hinweis in Bezug auf Altlasten ist in der Satzung enthalten. Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein wird beachtet.

FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:

Verfahren:
In der Begründung ist bereits ausführlich dargelegt, dass die Festsetzung eines Sondergebietes erforderlich ist. Dies ist auch mit der Regierung von Oberbayern so abgestimmt. Ergänzend wird festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 11 BauNVO insbesondere deshalb erfüllt sind, weil im Geltungsbereich ausschließlich der Feuerwehr Laufen Löschzug Leobendorf dienende Anlagen zugelassen werden sollen. Darin unterscheidet sich das Plangebiet wesentlich von Baugebieten in den §§ 2 bis 10 BauNVO. Im Übrigen ist ein genereller Ausschluss aller der in den §§ 2 bis 10 BauNVO zulässigen Vorhaben nicht zulässig.

Inhalt:
Die Wandhöhe ist durch die Festsetzung ab FOK eindeutig bestimmt. Zusätzlich wird noch die Festsetzung aufgenommen, dass das Gelände bis mindestens 0,20 m unter die FOK aufzufüllen ist.

Die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche entspricht der in der Flurkarte vermessenen Fläche. Diese weist eine unterschiedliche Breite auf (6,26 m im Westen und 7,37 im Osten) und ist daher nicht bemaßt. Die Fahrbahn ist mit einer Breite von 5,50 m geplant. Dies wird allerdings nicht festgesetzt und daher ebenso nicht bemaßt. Der geplante Fahrbahnrand ist als Hinweis in der Zeichenerklärung zu ergänzen. In der Begründung ist die vorgesehene Fahrbahnbreite von 5,50 m zu erwähnen. Auf die Errichtung eines Wendeplatzes wird verzichtet, da im Anschluss an die festgesetzte Verkehrsfläche der bestehende Kiesweg, der auch als Zufahrt zu den Sportanlagen dient, weiterführt und auch eine Durchfahrt bis Leobendorf möglich ist. Für die Feuerwehr selbst sind ausreichend große Wende- und Rangierflächen am eigenen Grundstück vorgesehen. Aufgrund der Lage in einem sensiblen Bereich sollen befestigte öffentliche Verkehrsflächen auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß beschränkt und weitere Bodenversiegelungen so weit als möglich vermieden werden. Dies ist in der Begründung zu ergänzen.

Auf Dauer angelegte Kleinkläranlagen müssen einen vergleichbaren Gewässerschutz wie öffentliche Kläranlagen sicherstellen (vgl. „Abwasserbehandlung bei Einzelanwesen“, herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umwelt, 2011, Seite 5). Aufgrund der technischen Weiterentwicklung von Abwasserbehandlungsverfahren sowie der vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrolle, Wartung und Überprüfung ist eine Beeinträchtigung des Grundwassers nicht zu befürchten. Aufgrund des zu erwartenden Einsatz- und Übungsgeschehens ist zudem die zu erwartende Abwassermenge begrenzt. Im Laufe der weiteren Planungsphase wird auch noch geprüft, ob ein Kanalanschlusses möglich bzw. wirtschaftlich vertretbar zu realisieren ist. Insofern wird die Begründung ergänzt.

Eine Darstellung der Ausgleichsfläche ist nicht erforderlich, da diese vom Ökokonto abgebucht wird. Die Größe der Fläche, die Flurnummer und die Maßnahme sind in der textlichen Festsetzung Pkt. C.4.5. angegeben. Auch von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wurde eine Darstellung nicht gefordert.

Das Maß der baulichen Nutzung ist mit der zulässigen Grundfläche als Absolutzahl (GRZ I) und der zulässigen Überschreitung für Anlagen gemäß § 19 Abs.4 Satz 1 BauNVO (GRZ II) eindeutig und unmissverständlich bestimmt. Diese GRZ I liegt im Zusammenhang mit der Grundstücksgröße in etwa bei 0,32. Im Bebauungsplan kann eine Überschreitung von mehr als 50% für Anlagen im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 1 zugelassen werden. Die Kappungsgrenze hierfür liegt bei 0,8. Diese wird daher durch die zulässige Überschreitung bis 0,6 nicht überschritten. Die Erforderlichkeit dieser Überschreitung ergibt sich aus den notwendigen Zufahrten, Rangier- und Aufstellflächen. Dies ist in der Begründung bereits dargelegt, wird aber noch detaillierter erläutert.

Die bereits vorher erfolgte jahrelange Standortsuche ist in Pkt.1. und im Umweltbericht Pkt. C. 1.2. ausführlich dargestellt. Dennoch soll in Pkt. 1 auch nochmals auf die im Zusammenhang mit dem Anbindegebot erfolgte Standortsuche hingewiesen werden.

Die Ziele und das Erfordernis der Planung sind in Pkt. 1. ausführlich erläutert.

Hinsichtlich der erforderlichen Übungen und zu erwartenden Einsätze wird der Umweltbericht ergänzt (siehe oben, AB 321 Immissionsschutz).

Der Hinweis auf die erfolgte Geländeveränderung wird zur Kenntnis genommen. Die Aufschüttung dient ausschließlich der Verdichtung des Untergrundes um die Bebaubarkeit zu verbessern und das Material wird im Zuge der Bebauung wieder entfernt. Eine Berücksichtigung im Bebauungsplan ist daher nicht veranlasst.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 14.08.2020 und des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 17.08.2020: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass der Bebauungsplan Nr. 58 „Feuerwehr Leobendorf“ mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden kann. Insbesondere auf Grundlage des genannten Schreibens vom 18.04.2018 wurden intensive Vorabstimmungen mit den genannten Behörden durchgeführt.

Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 12.08.2020: Die Informationen der Telekom werden zur Kenntnis genommen. Die genannten Hinweise auf vorhandene Leitungen und das Merkblatt für Baumstandorte sind bereits in der Planung enthalten.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 29.07.2020: Das Vorhaben ist gemäß der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern mit den Zielen der Raumordnung und Regionalplanung in Einklang zu bringen. Das WWA sieht durch das Feuerwehrhaus keine erhebliche Verschlechterung für die Nutzungsmöglichkeit des Grundwasservorkommens zur Trinkwassergewinnung und daher keinen zwingenden Hinderungsgrund für die Planung. Die weiteren Ausführungen werden zur Kenntnis genommen, entsprechende Hinweise sind bereits in der Planung enthalten. Die Erkenntnisse aus dem vorab erstellten Bodengutachten werden berücksichtigt. Die Wasserver- und Abwasserentsorgung wird druch die Stadt Laufen eigenverantwortlich sichergestellt.

Stellungnahme der Brandschutzdienststelle, KBR Josef Kaltner vom 18.07.2020: Die Löschwasserversorgung wurde durch das städtische Wasserwerk geprüft, diese ist gesichert. Die Anlagen der Feuerwehr werden durch geeignete Maßnahmen im Zuge des Baus gegen herabströmende Wassermassen im Zuge von Starkregenereignissen gesichert.

Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 15.07.2020. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Errichtung der Trafostation kann erforderlichenfalls innerhalb der großzügig festgesetzten Baugrenzen erfolgen.

Die Stellungnahmen des Staatlichen Bauamts Traunstein vom 16.07.2020 und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein Bereich Landwirtschaft vom 22.07.2020, sowie der Gemeinden Saaldorf-Surheim vom 16.07.2020, Kirchanschöring vom 07.08.2020 und St. Georgen bei Salzburg vom 13.07.2020, die sich nicht geäußert, keine Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden zur Kenntnis genommen.

Die Stadt Laufen beschließt, mit der gem. den oben bezeichneten Abwägungen und Änderungen geänderten Planung i. d. F. vom 08.09.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und fasst hierzu den Auslegungsbeschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 03.11.2020 vorberatend 8
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 14

Beschluss

Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Naturschutzverbände eingegangene Stellungnahme wird wie folgt abgewogen:
Schreiben des Bund Naturschutz in Bayern e. V. Ortsgruppe Laufen vom 13.08.2020: Die Stadt Laufen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, sie wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens behandelt.

Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:


Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 14.01.2020:
Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Bereiche FB 33 Naturschutz, AB 321 Immissionsschutz, FB 41 Gesundheitswesen, Z 3 Kommunale Abfallwirtschaft und die untere Denkmalschutzbehörde keine Einwendungen, Bedenken oder Anregungen vorgebracht haben.

AB 322 Wasserrecht: Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein wird beachtet.

FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:

Verfahren:
Im Titel von Plan und Begründung wird auch die Änderung des Landschaftsplanes ergänzt.

Inhalt:
In der Begründung ist bereits dargelegt, dass die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche im Zusammenhang mit dem Anbindegebot nicht möglich ist. Dennoch soll dies im Zusammenhang mit dem LEP unter einem eigenen Punkt (A.2.) nochmals deutlicher ausgeführt und ergänzt werden. Eine Einbeziehung des Sportplatzes und des Sondergebietes Vereinsheime ist nicht vorgesehen, da das Sondergebiet Vereinsheime bereits durch einen eigenen Bebauungsplan geregelt ist und hinsichtlich des Sportplatzes derzeit keine weitere Entwicklung beabsichtigt ist.
Die zufahrtsmäßige Anbindung des Sondergebietes an die Esinger Straße ist im Flächennutzungsplan im Zusammenhang mit den Grundstücksgrenzen bereits ersichtlich. Da im bestehenden Flächennutzungsplan nur überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen farblich dargestellt sind, ist eine farbige Darstellung auch hier nicht geboten. Da die Zufahrt, wie aus der Flurkarte ersichtlich, ausreichend breit dimensioniert ist und sich im Besitz der Stadt Laufen befindet, ist ein entsprechender Ausbau ohne zusätzlichen Grunderwerb möglich und somit rechtlich gesichert. Die Begründung wird diesbezüglich ergänzt.
Auf Dauer angelegte Kleinkläranlagen müssen einen vergleichbaren Gewässerschutz wie öffentliche Kläranlagen sicherstellen (vgl. „Abwasserbehandlung bei Einzelanwesen“, herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umwelt, 2011, Seite 5). Aufgrund der technischen Weiterentwicklung von Abwasserbehandlungsverfahren sowie der vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrolle, Wartung und Überprüfung ist eine Beeinträchtigung des wasserwirtschaftlichen Vorranggebietes nicht zu befürchten. Im Laufe der weiteren Planungsphase wird auch noch geprüft, ob ein Kanalanschlusses möglich bzw. wirtschaftlich vertretbar zu realisieren ist. Insofern wird die Begründung ergänzt. Die Belange des Einsatz- und Übungsbetriebes werden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.
Die Notwendigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen ist in Pkt. A.1. bereits dargelegt.
Die Erforderlichkeit der nicht angebundenen Fläche ist im Zusammenhang mit Standortwahl bereits in der Begründung dargelegt und wird durch die bereits oben genannten Ausführungen weiter ergänzt.
Auf die Ziele der Raumordnung wird bereits im Umweltbericht eingegangen. Dennoch sollen diese auch noch in einem eigenen Punkt (A.2.) in der Begründung erläutert werden.
Da im Parallelverfahren ein Bebauungsplan aufgestellt wird, wird keine Notwendigkeit gesehen, im Flächennutzungsplan auf Geländeveränderungen einzugehen. Ebenso besteht kein Erfordernis im Flächennutzungsplan das Maß der baulichen Nutzung aufzunehmen. Aufgrund der bestehenden Sportanlagen ist bereits eine gewisse Vorbelastung des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes gegeben. Die maßvolle Flächenausdehnung des neuen Sondergebietes lässt keine wesentliche Beeinträchtigung erwarten. Dies ist im Umweltbericht bereits dargelegt (C. 2.6.)
Der Titel der Planung wird ergänzt (6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Bereich Feuerwehr Leobendorf).
Bei den Auswirkungen der Planung wird in der Begründung ergänzt, dass das Vorhaben möglichst zeitnah realisiert werden soll und die Finanzierung gesichert ist.


Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 14.08.2020 und des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 17.08.2020: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden kann. Insbesondere auf Grundlage des genannten Schreibens vom 18.04.2018 wurden intensive Vorabstimmungen mit den genannten Behörden durchgeführt.


Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 12.08.2020: Die Informationen der Telekom werden zur Kenntnis genommen, Änderungen sind nicht veranlasst.


Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 29.07.2020: Das Vorhaben ist gemäß der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern mit den Zielen der Raumordnung und Regionalplanung in Einklang zu bringen. Das WWA sieht durch das Feuerwehrhaus keine erhebliche Verschlechterung für die Nutzungsmöglichkeit des Grundwasservorkommens zur Trinkwassergewinnung und daher keinen zwingenden Hinderungsgrund für die Planung. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.


Die Stellungnahmen des Staatlichen Bauamts Traunstein vom 16.07.2020, der Bayernwerk Netz GmbH vom 15.07.2020 und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein Bereich Landwirtschaft vom 22.07.2020, sowie der Stadtgemeinde Oberndorf vom 14.07.2020, der Gemeinden Saaldorf-Surheim vom 16.07.2020, Kirchanschöring vom 07.08.2020 und St. Georgen bei Salzburg  vom 13.07.2020, die sich nicht geäußert, keine Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden zur Kenntnis genommen.

Die Stadt Laufen beschließt, mit der gem. den oben bezeichneten Abwägungen und Änderungen geänderten Planung i. d. F. vom 08.09.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und fasst hierzu den Auslegungsbeschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Zweckverband "Volkshochschule Rupertiwinkel" - Anpassung der Personal- und Organisationsstruktur und Erhöhung der Verbandsumlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.10.2020 vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 15

Beschluss

Die Stadt Laufen stimmt der Anpassung der Personal- und Organisationsstruktur (Stellenmehrung: + 0,5) und damit einhergehend der Erhöhung der Verbandsumlage (ca. + 0,75 € pro Einwohner) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö beschließend 16

Beschluss

Nachstehend aufgeführte Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden und bei denen die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind, werden hiermit gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) bekannt gegeben:

Es liegen keine Beschlüsse zur Veröffentlichung vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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17. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö informativ 17

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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17.1. Übungsleiterzuschuss SV Leobendorf für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö informativ 17.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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17.2. Frage von StrM. Agnes Thanbichler bei der Präsentation der Energiebilanz bezüglich Solarthermie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö informativ 17.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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18. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö informativ 18

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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18.1. Baustand Schule Leobendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö informativ 18.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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18.2. Wochenmarkt - Rückverlegung auf den Marienplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö informativ 18.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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18.3. Zeitungsartikel "Jetzt wird zurückgesperrt" - Brücke Tittmoning

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö informativ 18.3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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18.4. Zeitungsartikel Interview Ökomodellregion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö informativ 18.4

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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18.5. Coronahilfe - Was macht die Stadt?

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.11.2020 ö informativ 18.5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2020 13:46 Uhr