Datum: 08.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Salzachhalle Briouder Platz
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung
2 Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3 Antrag der Fraktion B.90/Die Grünen auf Integration der Unterhaslacher Straße im Bereich des neuen Baugebiets "Kletzlinger Weg" in die verkehrsberuhigte Zone
4 Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Überprüfung der Buswartehäuschen im Gemeindegebiet
5 Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen
6 Neuerlass Schlachthofbenutzungssatzung
7 Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
8 Bekanntgaben
8.1 NO2-Passivsammlermessungen 2021 in der Stadt Laufen
8.2 Verwerfungen am Gehsteig der Länderbrücke
8.3 Förderaufruf 2020 des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
8.4 Antrag des StRM. Gabriele Hirche / SPD / Badestelle Abtsee
9 Anfragen
9.1 Überholverbot Straß
9.2 Verkehrszahlen der Messtelle Mayerhofen
9.3 Arbeitstreffen Lenkungsgremium Familienfreundliches Laufen

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1. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Die Tagesordnung zur Stadtratssitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Antrag der Fraktion B.90/Die Grünen auf Integration der Unterhaslacher Straße im Bereich des neuen Baugebiets "Kletzlinger Weg" in die verkehrsberuhigte Zone

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 18.05.2021 vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Antrag der Fraktion B.90/Die Grünen auf Integration der Unterhaslacher Straße im Bereich des neuen Baugebiets „Kletzlinger Weg“ in die verkehrsberuhigte Zone ist abzulehnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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4. Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Überprüfung der Buswartehäuschen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.05.2021 vorberatend 10
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Gemäß dem vorliegenden Antrag wird von Seiten der Stadtverwaltung im ersten Schritt ein Übersichtsplan mit allen Buswartehäuschen erstellt. In einem weiteren Schritt wird die Stadtverwaltung mit dem Bauhof und dem Antragsteller die Buswartehäuschen vor Ort besichtigen. Daraus wird ein Umsetzungs- und Maßnahmenvorschlag erstellt, der den Gremien zur Entscheidung noch im Jahr 2021 vorgestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.05.2021 vorberatend 11
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Im Rahmen der Ortsbesichtigung der Bushaltestellen zur allgemeinen Überprüfung wird gleichzeitig eine Bestandsaufnahme in Bezug auf den barrierefreien Ausbau vorgenommen. Die Stadtverwaltung legt anschließend Umsetzungsvorschläge mit Finanzierungs- und Förderungsvorschlägen noch im Jahr 2021 vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Neuerlass Schlachthofbenutzungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.05.2021 vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Dem Stadtrat wird empfohlen die folgende Schlachthofbenutzungssatzung zu beschließen.

Satzung über die Benutzung des Schlachthofes der Stadt Laufen
(Schlachthofsatzung)



Die Stadt Laufen erlässt auf Grund der Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 798), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl S. 335) folgende Satzung:


§ 1
Zweckbestimmung

Die Stadt Laufen betreibt zur Schlachtung aller untersuchungspflichtigen Tiere, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, einen Schlachthof als öffentliche Einrichtung.


§ 2
Benutzungszwang

(1) Innerhalb der Stadt Laufen dürfen gewerbsmäßige Schlachtungen (Rinder, Kälber, Schweine, Ferkel, Schafe und Ziegen) nur im städtischen Schlachthof durchgeführt werden.
(2) Dem Benutzungszwang unterliegen außer der Tötung der Schlachttiere auch alle mit der Schlachtung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Verrichtungen, so auch das Ausschlachten, das Enthäuten, das Brühen und Enthaaren, das Ausnehmen der Tiere, das Reinigen, das Spülen der Därme und des Magens und das Reinigen und Abbrühen einzelner Körperteile.
(3) Benutzer im Sinne dieser Satzung ist jeder, der Schlachtungen im städtischen Schlachthof durchführt oder durchführen lässt.


§ 3
Aufsicht, Leitung und Geschäftsführung

  1. Die Aufsicht über den städtischen Schlachthof und dessen Einrichtungen obliegt der Geschäftsleitung der Stadt Laufen als förmlich bestellter verantwortlicher Lebensmittelunternehmer.
  2. Die Leitung des städtischen Schlachthofes und seiner Einrichtungen obliegt dem Schlachthoftierarzt. Dieser übt auch die seuchenpolizeiliche Aufsicht aus.
  3. Die Verantwortung für den organisatorischen Ablauf im städtischen Schlachthof obliegt dem Schlachthofmeister.
  4. Die inneren Verwaltungsgeschäfte, Kassenführung und Tagesaufsicht werden von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Stadt Laufen wahrgenommen.
  5. Die Benutzer des Schlachthofes sowie alle sonstigen Personen, die sich innerhalb des Schlachthofes aufhalten, haben die Bestimmungen dieser Satzung zu beachten. Außerdem ist den vom Stadtrat im Vollzug dieser Satzung getroffenen Anordnungen und den Weisungen des Schlachthofmeisters Folge zu leisten.




§ 4
Zutritt zum Schlachthof

  1. Der Zutritt zum Schlachthof ist nur den Benutzern und solchen Personen gestattet, die dienstlich oder geschäftlich dort zu tun haben. Der Aufenthalt darf nicht länger ausgedehnt werden, als zur ordnungsmäßigen Abwicklung der Arbeiten erforderlich ist.
  2. Besuche zur Besichtigung der Schlachthofeinrichtungen sind bei der Aufsicht über den städtischen Schlachthof Laufen vorher anzumelden.
  3. Der Zutritt zum Schlachtraum und zur Kühlanlage ist nur mit besonderer Erlaubnis des
Schlachthofmeisters gestattet.
  1. Die Stadt Laufen kann aus wichtigem Grunde Zutrittsberechtigte für immer oder auf Zeit aus dem Schlachthof verweisen, insbesondere wenn dem Zutrittsberechtigten die Eignung oder Zuverlässigkeit abzusprechen ist oder wenn der Zutrittsberechtigte sich den Anordnungen der Stadt oder deren Bevollmächtigten (§ 3) widersetzt.


§ 5
Verbote

Das Rauchen und der Verzehr von Alkohol im gesamten Schlachthof ist untersagt.


§ 6
Verantwortung und Haftung der Benutzer

  1. Die Benutzer sind für die ordnungsgemäße Behandlung der Einrichtungsgegenstände und Geräte des Schlachthofes verantwortlich.
  2. Für verursachte Beschädigungen jeglicher Art ist der Benutzer haftbar, auch wenn der Schaden durch einer von ihm beauftragten Person verursacht wurde. Sie haften auch für Beschädigungen an Gebäuden, Einrichtungen und Personen durch eingestellte Tiere.
  3. Die dem Schlachtenden auferlegten Obliegenheiten (z.B. Entfernen der Abfälle, Reinigung der Kanalschächte) können auf Rechnung des Benutzers von Amts wegen vollzogen werden, wenn diese von ihm oder seinem Personal nicht rechtzeitig oder ordentlich erledigt wurden.
  4. Auf die Reinhaltung des Schlachthofes ist ein besonderes Augenmerk zu legen. Verunreinigungen jeglicher Art (z.B. bei der Abholung von Schlachtkörpern) sind unaufgefordert ordnungsgemäß zu beseitigen.


§ 7
Betriebszeiten

  1. Schlachttage sind Montag und Dienstag.  
Die Betriebszeit des städtischen Schlachthofs beginnt um 3:00 Uhr und endet um 14:00 Uhr.
  1. Fällt ein Schlachttag auf einen Feiertag, so wird an anderen Werktagen geschlachtet.



§ 8
Tierschutz

Beim Umgang mit Schlachttieren sind das Tierschutzgesetz sowie alle sonstigen einschlägigen Verordnungen, Richtlinien, Bestimmungen, etc. zu beachten.


§ 9
Schlachtviehuntersuchung

  1. Eingebrachte Schlachttiere sind sofort zur Schlachttieruntersuchung (Lebendbeschau) beim Schlachthoftierarzt anzumelden.
  2. Zur Vermeidung von Verwechslungen hat der Benutzer seine eingestellten Tiere so zu kennzeichnen, dass auch der Schlachthofmeister feststellen kann, wem die Tiere gehören.
  3. Der Benutzer oder sein Beauftragter hat bei der Untersuchung alle ihm bekannten Tatsachen mitzuteilen, die für die Schlachttieruntersuchung von Belang sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um kranke oder krankheitsverdächtige Tiere handelt.
  4. Seuchenkranke oder -verdächtige Tiere sind sofort dem Schlachthoftierarzt oder dem Schlachthofmeister zu melden.


§ 10
Schlachttiere und Reihenfolge der Schlachtungen

  1. Alle Schlachttiere müssen in dem für ihre Gattung bestimmten Teil des Schlachtraumes geschlachtet werden.
  2. Die Reihenfolge der Schlachtungen und die Benutzung der dazu dienenden Geräte werden durch den Schlachthofmeister bestimmt.
  3. Großtiere sind bis spätestens Donnerstag vor der nächsten Schlachtung beim Schlachthofmeister anzumelden. Bei Nichteinhaltung ist der Schlachthofmeister berechtigt die Schlachtung nicht durchzuführen. Bei zu hohen Schlachtzahlen ist der Schlachthofmeister berechtigt, die Schlachtung auf den nächsten Schlachttag zu verschieben.
  4. Bei Tieren, die vom Transport erhitzt, stark aufgeregt oder auffällig ermüdet sind, ist die Schlachtung bis zu ihrer Erholung aufzuschieben.


§ 11
Allgemeine Schlachtvorschriften

  1. Bolzenschussapparat und elektrische Betäubungsgeräte dürfen nur vom Schlachthofmeister oder von Personen, die durch Sachkundenachweis dazu berechtigt sind, benutzt werden.
  2. Alle Schlachttiere müssen vor dem Blutentzug sicher und ordnungsgemäß betäubt werden. Die Betäubung hat mit dem Bolzenschussapparat oder dem elektrischen Betäubungsgerät zu erfolgen. Großtiere müssen vor der Betäubung ordnungsgemäß an der dafür vorgesehenen Vorrichtung fixiert werden.
  3. Mägen und Därme dürfen in der Schlachthalle nicht geöffnet werden. Die Mägen und dicken Därme der Großtiere müssen am Tage der Schlachtung aufgearbeitet und aus dem Schlachthof entfernt werden.  
  4. Blut, Eingeweide, Fette, Köpfe und Füße sind nach Freigabe durch den Schlachthoftierarzt und nach eventueller Aufarbeitung aus der Schlachthalle ebenso wie Häute und Felle im Konfiskatraum zu entsorgen.
  5. Ziegenböcke sind gesondert einzustellen und zu schlachten. Körper und Körperteile dieser Tiere dürfen nicht in den allgemeinen Kühlraum gebracht werden.
  6. Im Übrigen sind die Vorschriften des Fleischbeschaugesetzes und der Landesverordnung über den Verkehr mit Lebensmitteln tierischer Herkunft in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.


§ 12
Schlachthofstallungen

  1. Schlachttiere dürfen nicht frei laufen oder am Gebäude bzw. Gebäudeteilen angehängt werden.
  2. Die dem Schlachthof zugeführten Schlachttiere sind, soweit sie nicht gleich geschlachtet werden, in die Stallungen zu verbringen. Großvieh ist sicher anzuketten.
  1. In den Schlachthofstallungen dürfen nur Schweine untergebracht werden, die im Schlachthof innerhalb von 12 Stunden geschlachtet werden. Ihnen ist ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Großvieh und Kälber müssen am Schlachttagangeliefert werden.


§ 13
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land in Kraft.

Laufen, den


Stadt Laufen



Hans Feil
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Aus der Stadtratssitzung vom 23.03.2021 werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

Vergabe Verputzarbeiten – Sanierung Neubau Schule Leobendorf
Beschluss:
Die Verputzarbeiten – Sanierung Neubau Schule Leobendorf werden an den einzigen Bieter, die Firma Mugi´s Maschinenputz aus Waging zum Angebotspreis in Höhe von 194.349,68 € brutto vergeben. (Abstimmung 17:0)



Selbstverständlich sind von der Veröffentlichung alle Daten, Fakten, Zahlen und Informationen, die im Zusammenhang mit Preisen, Grundstücken, Immobilien etc. stehen ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö informativ 8

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8.1. NO2-Passivsammlermessungen 2021 in der Stadt Laufen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö informativ 8.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8.2. Verwerfungen am Gehsteig der Länderbrücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö informativ 8.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8.3. Förderaufruf 2020 des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö informativ 8.3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8.4. Antrag des StRM. Gabriele Hirche / SPD / Badestelle Abtsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö informativ 8.4

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö informativ 9

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9.1. Überholverbot Straß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö informativ 9.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9.2. Verkehrszahlen der Messtelle Mayerhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö informativ 9.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9.3. Arbeitstreffen Lenkungsgremium Familienfreundliches Laufen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.06.2021 ö informativ 9.3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 14:29 Uhr