Datum: 09.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:07 Uhr bis 21:37 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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beschließend
|
1 |
Beschluss
Die Tagesordnung zur Stadtratssitzung wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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beschließend
|
2 |
Beschluss
Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Ausscheiden von StRM. Dr. Klaus Hellenschmidt aus dem Stadtrat sowie Nachrücken von Herrn Markus Scheurer als Listennachfolger
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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beschließend
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3 |
Beschluss
Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Amts von Herrn Dr. Klaus Hellenschmidt als Stadtratsmitglied fest (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG). Der Stadtrat stellt außerdem fest, dass dem Eintritt von Herrn Markus Scheurer in den Stadtrat nichts entgegensteht.
Der Stadtrat beschließt, dass Herr Markus Scheurer als erster Listennachfolger der Freien Wähler Laufen für Herrn Dr. Klaus Hellenschmidt in den Stadtrat nachrückt.
Die Vereidigung von Herrn Markus Scheurer wird im Anschluss im nächsten Tagesordnungspunkt vorgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Vereidigung des neuen Stadtratsmitglieds Markus Scheurer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Beschluss
1. Bgm. Hans Feil vereidigt Herrn Markus Scheurer als neues Stadtratsmitglied entsprechend des Art. 31 Abs. 4 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) mit der Eidesformel
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
Die Stadtratsmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Neubesetzung der Ausschüsse und Bestellung des Altstadtreferenten
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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beschließend
|
5 |
Beschluss
Die Neubesetzung der Ausschüsse wird wie folgt beschlossen:
Bau- und Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Freie Wähler Laufen Bisher ab 09.05.2023
Mitglied Dr. Klaus Hellenschmidt Markus Scheurer
Vertreter Karl Schauer Karl Schauer
Rechnungsprüfungsausschuss
Freie Wähler Laufen Bisher ab 09.05.2023
Mitglied Dr. Klaus Hellenschmidt Karl Schauer
Vertreter 2.Bgm. Brigitte Rudholzer Markus Scheurer
Ferienausschuss
(2ter Sitz = Losentscheid)
Freie Wähler Laufen Bisher ab 09.05.2023
Mitglied Fr. Dr. Dorothea Denk Fr. Dr. Dorothea Denk
1. Stellvertreter Hr. Dr. Klaus Hellenschmidt Hr. Markus Scheurer
2. Stellvertreter Hr. Karl Schauer Hr. Karl Schauer
Mitglied 2. Bgm. Brigitte Rudholzer 2. Bgm. Brigitte Rudholzer
1. Stellvertreter Hr. Karl Schauer Hr. Karl Schauer
2. Stellvertreter Hr. Dr. Klaus Hellenschmidt Hr. Markus Scheuer
Der Stadtrat der Stadt Laufen beschließt außerdem, Herrn Markus Scheurer zum Nachfolger von Herrn Dr. Klaus Hellenschmidt als Altstadtreferent zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Asylbewerberunterkunft Seethalerstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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informativ
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6 |
Beschluss
Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Zukunft der Salzach Festspiele Laufen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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18.04.2023
|
nö
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vorberatend
|
7 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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beschließend
|
7 |
Beschluss
Die Stadt Laufen veranstaltet die Salzach Festspiele auch in den Jahren 2024 bis 2030 (7 Jahre). Für den Zeitraum bis 31.12.2030 wird ein Investitionsbudget von insgesamt € 50.000,00 zur Verfügung gestellt. Der maximale Eigenbeitrag pro Veranstaltungsjahr beträgt für die Vertragslaufzeit € 40.000,00 zzgl. der notwendigen inneren Verrechnungen. Haushaltstechnisch gehören die Salzach Festspiele zum Deckungskreis „Kultur“ („Kulturbudget“).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Antrag von Inge Endres - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 "Leobendorf West" zur Nachverdichtung - Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
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Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses
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25.04.2023
|
nö
|
vorberatend
|
8 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
09.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Beschluss
Die Stadt Laufen stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Leobendorf West“ zu und fasst hierzu den Grundsatzbeschluss, wobei der Änderungsbereich nicht auf die beantragte Parzelle zu beschränken ist, sondern für die benachbarten Parzellen ebenfalls eine mögliche Nachbereitung zu prüfen ist. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, mit der Antragstellerin einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu schließen und das Änderungsverfahren entsprechend durchzuführen. Im Übrigen ist vor Inkraftsetzen der Satzungsänderung eine 15-jährige Eigennutzungsverpflichtung dinglich zu sichern. Außerdem ist eine Sicherungshypothek zu errichten, die an die Regelungen anlässlich des ehemaligen Einheimischenmodells angelehnt ist und den Nutzwert der Änderung abbilden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. 2. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Lepperding" - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
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Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses
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25.04.2023
|
nö
|
vorberatend
|
9 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
09.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Beschluss
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Stellungnahme des anerkannten Naturschutzverbandes „Wildes Bayern e. V.“ vom 17.06.2023 eingegangen. Diese wird wie folgt abgewogen:
Im Baugebiet sind bereits PV-Anlagen vorhanden. Die Erhaltung bestehender Gehölze ist im Plan bereits festgesetzt. Hinsichtlich des Vogelschlages wird die zusätzliche Festsetzung C.I.5.h) aufgenommen. Im Plan ist bereits eine Festsetzung zur Verwendung von Lichtquellen mit für Insekten wirkungsarmen Spektrum enthalten. Die weiteren Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und an den Bauherrn weitergereicht.
Die im Zuge der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:
Die Stellungnahmen der Brandschutzstelle BGL, Kreisbrandrat Josef Kaltner, vom 12.05.2022, der Bayernwerk Netz GmbH vom 25.05.2022, des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, vom 30.05.2022, der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 05.07.2022, der Stadtgemeinde Oberndorf vom 13.05.2022 sowie der Gemeinde St. Georgen vom 16.05.2022 und der Gemeinde Fridolfing vom 12.05.2022, die keine Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, vom 23.05.2022:
Es ist der Gemeinde ausdrücklich freigestellt, welcher Leitfaden verwendet wird. Da die bereits festgesetzten Ausgleichsflächen auf der Grundlage des bisherigen Leitfadens beruhen, wird dieser sinnvollerweise auch weiterverwendet, da eine Umstellung die Sache unnötig verkomplizieren würde.
Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 31.05.2022:
Im Plan ist zu den Bodendenkmälern im Nahbereich bereits ein Hinweis enthalten. Der bestehende Text hinsichtlich des Erlaubnisverfahrens für Bodeneingriffe wird entsprechend angepasst, die Begründung geändert bzw. ergänzt.
Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Traunstein vom 23.05.2022:
Es sind keine neuen Zufahrten zur Bundesstraße vorgesehen. Die Sichtdreiecke bleiben unverändert. Die weiteren Informationen werden zur Kenntnisgenommen und beachtet.
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 03.06.2022:
Die Leistungsfähigkeit der örtlichen Ver- und Entsorgungsleitungen wird von der Stadt Laufen eigenverantwortlich überprüft. Die Entwässerungsplanung wird rechtzeitig mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt.
Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 13.06.2022:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Auf die Festsetzung des vorgeschlagenen Textes wird verzichtet, da Betriebswohnungen gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO nur ausnahmsweise zugelassen werden können und die Voraussetzungen in der BauNVO eindeutig geregelt sind.
Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 15.06.2022:
Die zustimmende Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, SG 24.1, als höhere Landesplanungsbehörde vom 17.06.2022 und des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 21.06.2022:
Die Planung wurde bisher und wird auch künftig mit der unteren Immissionsschutzbehörde, der unteren Bauaufsichtsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 28.06.2022:
Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass sich der FB 23 Straßenverkehrswesen nicht geäußert hat.
Ebenso wird zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht des FB 41 Gesundheitswesen keine gesundheitlichen Einwände bestehen.
AB 322 Wasserrecht - Bodenschutz – Altlasten: Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein wird beachtet. Die weiteren Informationen werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise des Bereichs Z3 Kommunale Abfallwirtschaft werden zur Kenntnis genommen.
S030 Klimaschutzmanagement: Im Baugebiet wurden auch bisher schon die Dächer zum Teil mit PV-Anlagen ausgestattet. Es ist davon auszugehen, dass dies auch bei den geplanten Erweiterungsbauten erfolgen wird. Auf eine entsprechende Festsetzung wird verzichtet.
S030 Verkehrsmanagement: Auf Grund der unterschiedlichen betroffenen Rechtsbereiche – die Einrichtung von Haltestellen des ÖPNV handelt es sich um Verkehrsrecht im übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde – wird auf die Behandlung auf der Ebene der Bauleitplanung verzichtet. Ungeachtet dessen wird festgestellt, dass die bezeichnete Haltestelle Mayerhofen fußläufig gut und sicher erreichbar ist. Bei der Gemeindestraße nördlich des Bebauungsplangebietes handelt es sich im weiteren Verlauf um eine höhenbeschränkte Eisenbahnüberführung ohne Wendemöglichkeit, die daher nicht angemessen für den ÖPNV geeignet ist.
FB 33 Naturschutz:
Einwendungen: Im Bebauungsplan ist die Bepflanzung an der Südseite zwingend festgesetzt. Diese ist in jedem Fall umzusetzen, egal ob zusätzlich eine Grünfläche festgesetzt ist oder nicht. Da im südlich angrenzenden Gebiet durchgängig ein sehr dichter Bewuchs vorhanden ist, wird einer Eingrünung an dieser Stelle auch nicht so viel Gewicht beigemessen. Im Übrigen bleiben an der Ostseite entlang der Bundesstraße ausreichend große Grünflächen festgesetzt. Diese sollen nur locker bepflanzt werden und daher ist zu deren Umsetzung und der Freihaltung von anderen Nutzungen die Festsetzung einer Grünfläche erforderlich. An der Westseite werden darüber hinaus die im Rahmen der bisherigen Ausgleichsfläche gepflanzten Gehölze als zu erhaltend festgesetzt. Insofern sind eine ausreichende Ein- und Durchgrünung und damit entsprechende Vermeidungsmaßnahmen gegeben.
Der Ausgleichsbedarf wurde ordnungsgemäß berechnet. Der Berechnung wurde durch die teilweise Reduzierung der Grünfläche eine entsprechend größere Nettobaulandfläche zugrunde gelegt. Dadurch entsteht bereits für das bestehende Gebiet ein größerer Ausgleichsbedarf als vorher. Hinzu kommen dann noch die Erweiterungsflächen. In Summe ergibt sich daher der erforderliche Ausgleichsbedarf für den Gesamteingriff. Als Vermeidungsmaßnahmen sind die festgesetzten Gehölzpflanzungen anzusehen. Diese müssen nicht zwingend in einer privaten Grünfläche liegen.
Fachliche Informationen:
Hinsichtlich der bisherigen Ausgleichsfläche ist unter Pkt. C.I.5.b die textliche Festsetzung getroffen, dass die bisher erfolgte Bepflanzung zu erhalten ist. Die Gehölzstrukturen sind auch im Plan als zu erhaltend festgesetzt. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass artenschutzrechtliche Belange betroffen sind. Um dies zu gewährleisten, sollte die Festsetzung noch dahin gehend ergänzt werden, dass die bereits gepflanzten Gehölze in der bisherigen Ausgleichsfläche auch weiterhin zu pflegen sind und dass im Rahmen der Verlagerung der Ausgleichsfläche durch eine ökologische Baubegleitung sicherzustellen ist, dass keine artenschutzrechtlichen Belange verletzt werden.
AB 321 Immissionsschutz:
Die bestehende schalltechnische Untersuchung wurde durch das Büro ACCON fortgeschrieben und angepasst. Diese wird unter dem Zeichen ACB-1222-226278/02 i. d. F. vom 12.12.2022 als Bestandteil des Bebauungsplanes festgesetzt.
FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
Zu 1.: Die Annahme, dass es sich hier um eine überlagernde Fläche handelt, kann nicht ganz nachvollzogen werden, wird aber zur Kenntnis genommen. In der Regel ist auf einer Ausgleichsfläche nur die in der Ausgleichsmaßnahme festgesetzte Nutzung zulässig. Allerdings wird der Anregung, hier zusätzlich eine private Grünfläche festzusetzen, nachgekommen.
Zu 2.: Hinsichtlich des Flächennutzungsplanes findet durch den geschwungenen Grenzverlauf des Gewerbegebietes eine gewisse Abweichung des Bebauungsplanes in diesem Bereich statt, jedoch bleibt die Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes dadurch unangetastet. Die im Flächennutzungsplan angelegte grobmaschige Struktur wird im Bebauungsplan aufgegriffen und in eine höhere Konkretisierungsstufe übergeführt. Insofern wird das Entwicklungsgebot gewahrt. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Zu 3.: Die Straßenverbreiterung auf 8 m dient einem reibungslosen Verkehrsablauf im Zufahrtsbereich zum Gewerbegebiet. Allerdings war die öffentliche Verkehrsfläche dort bisher nicht 6 m sondern 7,5 m breit eingetragen. Die 6 m Bemaßung bezog sich im bisherigen Plan vermutlich auf die projektierte Fahrbahnbreite. Im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes ist die Verkehrsfläche bereits derzeit mit 8 m vermessen. Insofern fällt die Verbreiterung relativ moderat aus, wird allerdings nun noch weiter nach Westen fortgeführt. Eine relevante Auswirkung der Planung ist daher nicht gegeben. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Zu 4.: Es ist die Absicht der Stadt Laufen, dass der gesamte Bebauungsplan als Einheit künftig die neue Rechtsgrundlage für die Bebauung und Nutzung bildet. Wesentliche Auswirkungen auf den bereits realisierten Baubestand werden nicht gesehen.
Zu 5.: Die zulässige Wandhöhe der Silos wird mit 13,7 m festgesetzt.
Die Stadt Laufen fasst gemäß der vorstehenden Abwägung den Beschluss, mit der geänderten Planung i. d. F. vom 05.04.2023 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen – Auslegungsbeschluss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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10. Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses - Rechnungsprüfung 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
18.04.2023
|
nö
|
vorberatend
|
10 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
09.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
09.05.2023
|
nö
|
beschließend
|
2 |
Beschluss
Der Stadtrat nimmt sowohl von der Niederschrift des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses 2021 als auch den entsprechenden schriftlichen Stellungnahmen und mündlichen Ausführungen des Bürgermeisters und Geschäftsleiters zur Niederschrift und den einzelnen Prüfungsfeststellungen Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Stadt- und Standortmarketing Laufen-Oberndorf / GmbH-Vertrag und Gesellschaftervereinbarung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
18.04.2023
|
nö
|
vorberatend
|
11 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
09.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Beschluss
- Der Stadtrat nimmt die Ausführungen von Bürgermeister und Geschäftsleiter zum aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
- Dem vorliegenden GmbH-Vertrag wird inklusive der kurzfristigen Änderung unter Punkt 7.14 (71%) zugestimmt.
- Der vorliegenden Gesellschaftervereinbarung wird zugestimmt.
- Der Bürgermeister wird bevollmächtigt und beauftragt alle erforderlichen Unterschriften zu leisten und Erklärungen abzugeben, die für das Ziel der Gründung einer Stadt- & Standortmarketing Laufen-Oberndorf GmbH zum 01.01.2024 erforderlich sind. Darin inbegriffen ist auch eine eventuell erforderliche Abänderung des aktuell vorliegenden GmbH-Vertrages und der Gesellschaftervereinbarung, sofern dies aus juristischen Gründen oder auf Vorgabe von Fach- und Rechtsaufsichtsbehörden erforderlich sein sollte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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12. Schöffenwahlen 2023 - Aufstellung der Vorschlagsliste der Stadt Laufen für das Amtsgericht Laufen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
18.04.2023
|
nö
|
vorberatend
|
8 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
09.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Beschluss
Folgende Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Laufen für die Wahlen der Haupt- und Hilfsschöffen der Strafkammern beim Landgericht Traunstein und der Schöffengerichte beim Amtsgericht Laufen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgenommen:
Maria Klara Schmid
Dagmar Knodel
Michael Streibl
Christoph Scharf
Elke Marie Lachmann
Martina Hainz geb. Baur
Rosmarie Baur geb. Rettenbacher
Elke Ursula Weber geb. Bauer
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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13. Zweckvereinbarung Ökomodellregion Waginger See - Rupertiwinkel zur Abrechnung von Personal- u. Sachkosten im Rahmen einer Kostenteilungsgemeinschaft
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
18.04.2023
|
nö
|
vorberatend
|
9 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
09.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Beschluss
Der Stadtrat schließt folgende Zweckvereinbarung:
Vereinbarung
zwischen dem
Markt Waging a. See,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Matthias Baderhuber
und der
Gemeinde Taching a. See,
vertreten durch die 1. Bürgermeisterin
Stefanie Lang
und der
Gemeinde Wonneberg
vertreten durch den 1. Bürgermeister,
Martin Fenninger
und der
Gemeinde Kirchanschöring,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Hans-Jörg-Birner
und der
Gemeinde Petting,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Karl Lanzinger
und der
Stadt Tittmoning,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Andreas Bratzdrum
und der
Stadt Laufen,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Hans Feil
und dem
Markt Teisendorf,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Thomas Gasser
und der
Gemeinde Saaldorf-Surheim,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Andreas Buchwinkler
und der
Gemeinde Fridolfing,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Johann Schild
Abrechnung von Personal- und Sachkosten für die Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel im Rahmen einer Kostenteilungsgemeinschaft
Vorbemerkung
Der Markt Waging a. See übernimmt federführend das Projektmanagement für die Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel für die in dieser Vereinbarung aufgeführten Städte, Marktgemeinden und Gemeinden. Ziel der Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel ist es, die Produktion, Vermarktung und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel voranzubringen. Die Ökomodellregion Waginger See - Rupertiwinkel fungiert als Impulsgeber zur Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in Bayern. Um die angestrebten Ziele zu erreichen, arbeiten die beteiligten Kommunen sowie die in den beteiligten Kommunen ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe, Verarbeiter und Verbraucher eng zusammen.
§ 1 Gemeinsame Aufgabenerfüllung
Im Verantwortungsbereich des Markt Waging a. See werden durch ein Projektmanagement die Aufgaben der Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel übernommen. Die Aufgaben der Ökomodellregion bestehen im Wesentlichen:
- Im Auf- und Ausbau von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten,
In der Steigerung des regionalen Bio-Anteils,
In der Bewusstseinsbildung zu regionalen Bio-Lebensmitteln und Ökolandbau als geeignete Maßnahme für Biodiversität, Boden-, Wasser- und Klimaschutz,
In der Steigerung des Bekanntheitsgrades von Ökolandbau.
Die Projekte sind so zu konzipieren, dass sich viele Verknüpfungspunkte mit einer nachhaltigen Regionalentwicklung (z. B. im Bereich Tourismus) ergeben.
Durch das Projektmanagement wird eine professionelle Begleitung der Aufgaben der Ökomodellregion sichergestellt.
(2) Der Markt Waging a. See stellt zu diesem Zweck für die Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel im Einvernehmen mit den beteiligten Kommunen das erforderliche Personal ein und stellt die notwendigen Arbeitsmittel und Räumlichkeiten zur Verfügung.
(3) Die beteiligten Kommunen unterstützen die Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel bei ihrer Arbeit.
(4) Befugnisse werden durch diese Vereinbarung nicht übertragen.
§ 2 Informationspflicht
Die Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel erstattet regelmäßig, mindestens zweimal jährlich, Bericht über die durchgeführten Maßnahmen und Projekte.
§ 3 Kosten- und Umlageregelung
(1) Die durch die Aufgabenerfüllung dem Markt Waging a. See entstehenden Personal- und Sachkosten werden den beteiligten Kommunen im Rahmen einer Kostenteilungsgemeinschaft in Rechnung gestellt. Kalkulatorische Kosten bleiben außer Ansatz.
(2) Die Abrechnung der Personalkosten erfolgt nach den im jeweiligen Haushaltsjahr tatsächlich angefallenen Personalaufwendungen für die Beschäftigten der Ökomodellregion Waginger See - Rupertiwinkel. Die Höhe des abzurechnenden Stundensatzes orientiert sich an den in der jeweils aktuellen Fassung der „Gemeindekasse“ genannten Personaldurchschnittskosten. In diesen Kosten sind die Verwaltungsgemeinkosten und die Kosten eines Arbeitsplatzes bereits enthalten.
(3) Die Sachkosten werden nach den im jeweiligen Haushaltsjahr tatsächlich angefallenem Aufwand berechnet. Davon ausgenommen sind Kosten die bereits in § 3 Abs. 2 bei den pauschal berücksichtigten Verwaltungsgemeinkosten und Kosten eines Arbeitsplatzes enthalten sind.
(4) Aus den in § 3 Abs. 1 genannten Kosten wird der jährliche Aufwand ermittelt. Die vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern für das jeweilige Haushaltsjahr gewährte Zuwendung ist vom jährlichen Aufwand in Abzug zu bringen. Zudem wird ein mit den beteiligten Kommunen vereinbarter Basisbetrag von 1.000 € je Kommune bei der Ermittlung des jährlichen Aufwands in Abzug gebracht. Dadurch wird der jährliche umlagefähige Gesamtaufwand ermittelt. Die Verteilung des umlagefähigen Gesamtaufwands erfolgt für jede beteiligte Kommune nach den Einwohnerzahlen mit Stand von 2016. Zum ermittelten jährlichen Aufwand je Kommune wird dann wieder ein Basisbetrag von 1.000 € addiert.
§ 4 Umsatzbesteuerung
Bei den zu erbringenden Leistungen der Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel handelt es sich um Leistungen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit. Durch die Neuregelung des Umsatzsteuerrechts ist nach Ablauf der Optionsfrist grundsätzlich jede Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts als unternehmerisch und damit steuerbar anzusehen. Zur Vermeidung einer Umsatzsteuerpflicht ist ein Handeln auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erforderlich, so dass eine entsprechende Vereinbarung mit allen beteiligten Kommunen abzuschließen ist. Wettbewerbsverzerrungen liegen nicht vor, da für die Wahrnehmung von Aufgaben einer Ökomodellregion kein privater Wettbewerber vorhanden ist.
§ 5 Haftung
Der Markt Waging a. See als federführende Kommune für das Projektmanagement der Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel haftet nur für durch ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, die sich aus den übernommenen Aufgaben ergeben. Im Übrigen stellen die beteiligten Kommunen den Markt Waging a. See von allen Haftungsansprüchen frei.
§ 6 Loyalitätsklausel
Die Kommunen verpflichten sich, bei der Durchführung dieser Vereinbarung vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und evtl. auftretende Schwierigkeiten gemeinsam zu lösen.
§ 7 Kündigung
(1) Die auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Zweckvereinbarung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr, jeweils zum Ende der laufenden Förderperiode, von jeder beteiligten Kommune gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Markt Waging a. See zu erklären.
(2) Das Recht jeder beteiligten Kommune zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt unberührt.
(3) Sollte eine beteiligte Kommune die Zweckvereinbarung kündigen, so bleibt die Zweckvereinbarung in dieser Fassung für die verbleibenden Kommunen weiterhin gültig.
§ 8 Beitritt weiterer Gemeinden
Die Vertragsparteien stimmen überein, dass jederzeit weitere Kommunen aus den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land der Ökomodellregion Waginger See – Rupertiwinkel durch Beitrittserklärung beitreten können.
§ 9 Schriftformerfordernis
Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform.
§ 10 Schlichtung
Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten unter den beteiligten Kommunen aufgrund dieser Zweckvereinbarung soll vor Beschreitung des Klageweges die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Traunstein zur Schlichtung angerufen werden.
§ 11 Wirksamwerden
Diese Zweckvereinbarung wird am 01.07.2023 wirksam.
Waging a. See, Petting,
Für den Markt Waging a. See Für die Gemeinde Petting
Matthias Baderhuber, 1 Bürgermeister Karl Lanzinger, 1. Bürgermeister
Taching a. See, Wonneberg,
Für die Gemeinde Taching a. See Für die Gemeinde Wonneberg
Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin Martin Fenninger, 1. Bürgermeister
Kirchanschöring, Tittmoning,
Für die Gemeinde Kirchanschöring Für die Stadt Tittmoning
Hans-Jörg Birner, 1. Bürgermeister Andreas Bratzdrum, 1. Bürgermeister
Laufen, Teisendorf,
Für die Stadt Laufen Für den Markt Teisendorf
Hans Feil, 1. Bürgermeister Thomas Gasser, 1. Bürgermeister
Saaldorf-Surheim, Fridolfing,
Für die Gemeinde Saaldorf-Surheim Für die Gemeinde Fridolfing
Andreas Buchwinkler, 1. Bürgermeister Johann Schild, 1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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14. Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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beschließend
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14 |
Beschluss
Aus der Stadtratssitzung vom 28.02.2023 werden folgende Beschlüsse bekanntgegeben:
NÖ 2 „Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf – Vergabe Zimmererarbeiten“
Beschluss: Der Auftrag für die Zimmererarbeiten Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf wird an den günstigsten Bieter, die Firma Klammer aus Wonneberg zum Angebotspreis von 129.431,06 € brutto vergeben. (Abstimmung: 18:0)
NÖ 3 „Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf – Vergabe Baumeisterarbeiten“
Beschluss: Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf wird an den günstigsten Bieter, die Firma Fuchs aus Teisendorf zum Angebotspreis von 511.163,73 € brutto vergeben. (Abstimmung: 18:0)
NÖ 4 „Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf – Vergabe Elektroarbeiten“
Beschluss: Der Auftrag für die Elektroarbeiten Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf wird an die Firma Schinagl aus Saaldorf-Surheim zum Angebotspreis von 174.649,89 € brutto vergeben. (Abstimmung: 18:0)
NÖ 5 „Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf – Vergabe Heizung/Sanitär“
Beschluss: Bei der zweiten Ausschreibung für das Gewerk Heizung/Sanitär wurden leider keine Angebote abgegeben. Mit dem Architekturbüro Planquadrat Fritsche wurde nun vereinbart, dass die Betonkernaktivierung (Fußbodenheizung) durch die Baufirma übernommen wird und von der Firma Heizung/Sanitär Niedermeier, Letten für diese 2 Tage die Arbeiten begleitet werden. Für die anderen Arbeiten, die wesentlich später folgen, wird nochmals eine Ausschreibung gemacht. Herr Fritsche kann vor der Ausschreibung nochmal die Firmen direkt ansprechen, da wir nach zwei Nullrunden nun auch direkt vergeben könnten. Es muss kein Beschluss gefasst werden.
NÖ 6 „Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf – Vergabe Lüftungsbau“
Beschluss: Der Auftrag für den Lüftungsbau beim Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf wird an die Firma Lufttechnik Anton Walch GmbH + Co KG, Berchtesgaden für 166.563,96 Euro brutto vergeben. (Abstimmung: 18:0)
Selbstverständlich sind von der Veröffentlichung alle Daten, Fakten, Zahlen und Informationen, die im Zusammenhang mit Preisen, Grundstücken, Immobilien etc. stehen ausgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
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ö
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informativ
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15 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15.1. Aufruf zur Suche nach Feldgeschworenen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
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ö
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informativ
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15.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15.2. Anmeldezahlen 2023/2024 Haus für Kinder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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informativ
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15.2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15.3. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED ist abgeschlossen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
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ö
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informativ
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15.3 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15.4. Gestalterische Aufwertung des Parkplatzes Unteres Stadttor
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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informativ
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15.4 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15.5. Besichtigung und Umbau von Bushaltestellen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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informativ
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15.5 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15.6. Radabstellanlage, Ladestelle für E-Bikes sowie Radreparaturstation am Briouder Platz fertig gestellt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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informativ
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15.6 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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informativ
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16 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16.1. Parkplatzsituation am Mozartplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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informativ
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16.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16.2. Energiekonzept Bauhofareal
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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informativ
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16.2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16.3. Geschwindigkeitsüberschreitungen in Oberheining
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
|
informativ
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16.3 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16.4. Gestaltung Verkehrsinsel an der B20 - Großes Lob an Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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informativ
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16.4 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16.5. Schlechter Straßenzustand auf der B20 in Höhe Oberes Stadttor
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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09.05.2023
|
ö
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informativ
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16.5 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.08.2023 11:34 Uhr