Datum: 26.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:59 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung
2 Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3 Neubau Haus für Kinder - Grundsatzbeschluss
4 Gehweg Tittmoninger Straße
5 2. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Lepperding" - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
6 Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen
7 Bekanntgaben
7.1 ST2103 Römerstraße - Querungshilfe und Verbindungsweg
7.2 Kommunale IT Sicherheit
7.3 Ergebnisse Spielplatzbegehungen
8 Anfragen
8.1 Errichtung eines Pollers am Marienplatz
8.2 Sachstand LKW Transitsperre B20

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1. Genehmigung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Tagesordnung zur Stadtratssitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Neubau Haus für Kinder - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.09.2023 vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschließend 3

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt dem Bauentwurf für den Neubau/Erweiterungsbau Haus für Kinder in Massivbauweise zu.

  1. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt 

    1. alle weiteren Schritte zur Umsetzung der Baumaßnahme in die Wege zu leiten und
    2. das baurechtliche Genehmigungsverfahren auf dem Dienstweg durchzuführen und
    3. den Stadtrat über die Details auf dem Laufenden zu halten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Gehweg Tittmoninger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.09.2023 vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, den Gehweg entlang der Tittmoninger Straße zwischen der Haus-Nummer 56 und der Haus-Nummer 60 umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18

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5. 2. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Lepperding" - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 19.09.2023 vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die im Zuge der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Die Stellungnahmen der Brandschutzdienststelle BGL, Kreisbrandrat Josef Kaltner, vom 17.06.2023, der Bayernwerk Netz GmbH vom 20.06.2023, der Stadtgemeinde Oberndorf vom 27.06.2023 sowie der Gemeinde Saaldorf-Surheim vom 10.07.2023 und der Gemeinde Kirchanschöring vom 30.06.2023, die keine Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 28.06.2023:
Der Verweis auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Hierzu wird auf die Abwägung des Stadtrates vom 09.05.2023 verwiesen.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, SG 24.1, als höhere Landesplanungsbehörde vom 05.07.2023 und des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 05.07.2023:
Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes in der überarbeiteten Fassung vom 05.04.2023 bei Berücksichtigung der genannten Punkte den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegensteht.

Stellungnahme der Deutsche Bahn AG vom 07.07.2023: Aufgrund der Entfernung (ca. 260 m) und der Höhenlage ist zwar kaum mit Beeinträchtigungen zu rechnen, aber der gewünschte Hinweis wird dennoch in den Plan aufgenommen.

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, vom 11.07.2023: Die Stellungnahme wird für die Zukunft zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 13.07.2023:
Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Planung begrüßt wird und weiterhin Einverständnis mit der Planung besteht.

Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 18.07.2023: Die zustimmende Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 02.08.2023:

Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht des FB 23 Straßenverkehrswesen, des FB 41 Gesundheitswesen und der S030 Klimaschutzmanagement keine bzw. keine medizinischen Einwände bestehen.

AB 322 Wasserrecht - Bodenschutz – Altlasten: Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein wird beachtet. Die weiteren Informationen werden zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis des Bereichs Z3 Kommunale Abfallwirtschaft wird in den Bebauungsplan aufgenommen, der Hinweis für den Bauwerber wird zur Kenntnis genommen.

S030 Verkehrsmanagement: Die fachliche Information wird zur Kenntnis genommen.

FB 33 Naturschutz:
Die Stadt Laufen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf die Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung durch den Stadtrat am 09.05.2023.

AB 321 Immissionsschutz: 
Die Textvorschläge werden vollständig in den Bebauungsplan und die Begründung aufgenommen.
Im Bereich des nördlich gelegenen Gewerbegebietes „Rehrlhof“ sieht der Bebauungsplan Nr. 41 keine Einschränkungen durch Emissionskontingente vor. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

FB 31 Planen, Bauen, Wohnen: 
Bezeichnung:
In der Planbezeichnung wird in Klammer „(Neufassung)“ ergänzt. Bei der Präambel wird ergänzt, dass diese Änderung alle bisherigen Regelungen im Geltungsbereich ersetzt. Der diesbezügliche bisherige Hinweis wird gestrichen.
Erschließung: 
Das Gewerbegebiet ist ordnungsgemäß durch eine ausreichend dimensionierte öffentliche Verkehrsfläche erschlossen. Auf die fehlende Wendemöglichkeit für LKW wird bereits durch entsprechende Beschilderung unter Beachtung der StVO hingewiesen.

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen:
Die Festsetzung II. 1. Bauform wird zu den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen verschoben, eine Begründung zu der Festsetzung ist bereits vorhanden.

Werbeanlagen:
Die Festsetzung zu Werbeanlagen wurde unverändert vom bestehenden Plan übernommen und wird weiterhin als ausreichend konkret erachtet. Durch die Sätze 2 - 4 wird deren Gestaltung ausreichend eingeschränkt.

Löschwasserversorgung:
Diese Festsetzung wurde ebenfalls unverändert vom bestehenden Plan übernommen. Als Brandschutzbehörden fungieren verfahrensabhängig die Brandschutzdienststelle (Kreisbrandrat) im Benehmen mit der örtlichen Feuerwehr und / oder dem Fachberater bei der ROB. Ein Vorhaben ist nur dann genehmigungsfreigestellt, wenn unter anderem die Erschließung sichergestellt ist (Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayBO).

Auswirkungen der Planung:
Die Begründung wird hinsichtlich der Einführung des neuen Abstandsflächenrechtes ergänzt. Bei den Auswirkungen der Planung wird dargelegt, dass dadurch keine baurechtlich relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
Tiefgarage im Nordwesten:
Im Bereich der ausschließlich für eine Tiefgarage festgesetzten Fläche sind zweifelsfrei oberhalb der Geländeoberfläche keine weiteren baulichen Nutzungen zulässig. Auf eine ausreichende Überdeckung wird aufgrund der geplanten Begrünung vom Bauherrn sicherlich geachtet. Eine diesbezügliche Festsetzung ist entbehrlich. Hinsichtlich der möglichen Versickerung wird auf die Stellungnahme des AB 322 verwiesen.

Energieeffiziente Bauleitplanung:
In der Begründung wird ergänzt, dass im Sinne des allgemeinen Klimaschutzes die Versorgung des Baugebietes möglichst mit regenerativer Energie erfolgen soll und auf eine energieeffiziente Bebauung sowie eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu achten ist. Durch die Zulassung von Sheddächern wurde bereits bei den bestehenden Bauten eine optimale Belichtung in Kombination mit einer effektiven Nutzung der Sonnenenergie bei akzeptabler Firsthöhe ermöglicht.

Ausschluss von Nutzungen:
Die Festsetzung wurde vom bestehenden Plan übernommen und soll auch weiterhin gelten. Die Notwendigkeit der weiteren Konkretisierung der Zapfstellen wird nicht gesehen. Die Begründung wird hinsichtlich der ausgeschlossenen Nutzungen ergänzt.

Die Stadt Laufen beschließt die gem. den oben bezeichneten Abwägungen und redaktionellen Änderungen geänderte Planung i. d. F. vom 28.08.2023 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö informativ 6

Beschluss

Aus der Stadtratssitzung vom 04.07.2023 werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

TOP 2.NÖ. Vergabe Wasserleitungsbau Ahornweg
Beschluss:
Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt den Bau der Wasserleitung im Bereich Ahornweg an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Fa. LKS Tiefbau KG zu einem Preis von 125.878,03 Euro zu vergeben. (17:0)

TOP 3.NÖ. Vergabe Wasserleitungsbau Leobendorf – Dorfen

Beschluss:

Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung aller betroffenen Grundstückseigentümer, den Auftrag für die Erneuerung der Wasserleitung von Leobendorf nach Dorfen an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Firma Bauer zum Preis von 229.500,64 Euro abzüglich 2 % Nachlass zu vergeben. (17:0)



Selbstverständlich sind von der Veröffentlichung alle Daten, Fakten, Zahlen und Informationen, die im Zusammenhang mit Preisen, Grundstücken, Immobilien etc. stehen ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö informativ 7

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7.1. ST2103 Römerstraße - Querungshilfe und Verbindungsweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö informativ 7.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7.2. Kommunale IT Sicherheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö informativ 7.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7.3. Ergebnisse Spielplatzbegehungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö informativ 7.3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö informativ 8

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8.1. Errichtung eines Pollers am Marienplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö informativ 8.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8.2. Sachstand LKW Transitsperre B20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö informativ 8.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2023 11:34 Uhr