Bauantrag - Anbau an vorhandenes Wohnhaus auf den Grundstücken Fl. Nrn. 125 und 127, Gemarkung Unterleinach, Rathausstr. 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/58 - 6/2024. Sitzung des Gemeinderats, 07.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Altortbereich der Gemeinde und im Sanierungsgebiet.
Geplant ist ein Anbau an das bestehende Gebäude der Rathausstraße 1. Der Anbau ist mit einer Tiefe von ca. 8,0 m und einer Breite von ca. 13 m vorgesehen. Das Wohnhaus des Anwesens ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste eingetragen und mit einem Mansardhalbwalmdach errichtet worden.
Erstmalig wurde der Antrag in der Bauausschusssitzung am 14.03.2024 behandelt. Aufgrund massiver Abweichungen bei der Gestaltung und negativen Stellungnahme des Ortplaners (Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten) musste eine Umplanung erfolgen, welche nun vorliegt.
Als Dachneigung ist nun ebenfalls ein Mansarddach vorgesehen und auch die Dacheindeckung soll wie schon beim Hauptgebäude mit Biberschwanzziegeln eingedeckt werden.
Eine erneute Stellungnahme zu den vorgelegten Planunterlagen steht noch aus, sollte aber bis zur nächsten Gemeinderatssitzung durch das Sanierungsbüro Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten nachgereicht werden.
Das Bauvorhaben wurde in der Bau- und Planungsausschusssitzung am 02.05.2024 vorgestellt. Zu diesem Zeitpunkt ging auch eine Stellungnahme vom Sanierungsbüro Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten ein. Das Büro weist darauf hin, dass es sich bei der Rathausstr. 1 um ein Einzeldenkmal handelt und dringend die Untere Denkmalschutzbehörde mit einzubeziehen ist. Auch sollte ein Vor-Ort-Termin mit den Antragstellern und dem Sanierungsbüro vereinbart werden. Aus diesem Grund empfiehlt die Gemeindeverwaltung das Bauvorhaben von der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung zu nehmen. Der Bau- und Planungsausschuss folgt der Empfehlung.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Die Entscheidung über diesen Bauantrag wird vertagt, bis der Vor-Ort-Termin durchgeführt und eine Klärung erfolgt ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(ohne Dritten Bürgermeister Erhard Franz)
Datenstand vom 25.11.2024 12:10 Uhr