Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, Überschreitung der Baufeldgrenzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/61 - 09/2024. Sitzung des Gemeinderats, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/61 - 09/2024. Sitzung des Gemeinderats 23.07.2024 ö beschließend 3.9

Sachverhalt

An der südlichen Seite des Wohnhauses wurde ein Schwimmbecken mit einem Abstand von min. 4,80 m außerhalb des Baufeldes errichtet. Das Becken hat eine Fläche von 32.18 m2
(Volumen unter 100 m³). Der Abstand zur Nachbargrundstückgrenze beträgt min. 4,56 m
und zur Remlinger Straße min. 3,99 m. Zwischen dem Becken und der Nachbargrenze wurden zwei Reihen von Bäumen gepflanzt, die als Sichtschutz dienen.

Hiermit wird beantragt, dass das Becken, wie zeichnerisch dargestellt, außerhalb der Baugrenzen errichtet werden darf. Durch die Befreiung von dieser Festsetzung werden die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht berührt.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt, der Überschreitung der Baufeldgrenzen für das Schwimmbecken zuzustimmen.

Der Gemeinderat fasst folgenden

Beschluss

Der Überschreitung der Baufeldgrenzen für das Schwimmbecken wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Datenstand vom 18.11.2024 09:20 Uhr