Bauleitplanung - Markt Zellingen, Sondergebiet Freizeitgelände;
Wiederholung der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/61 - 09/2024. Sitzung des Gemeinderats, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der von der Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg, ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Freizeitgelände“ einschließlich der Begründung und Umweltbericht und deren Anlagen in der Fassung vom 16.11.2023, war Gegenstand der nochmaligen Beteiligungen, die gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB die in der Zeit vom 19.02.2024 bis einschließlich 05.03.2024 stattfand.
Aufgrund eines Verfahrensfehlers ist die Wiederholung dieser nochmaligen Beteiligung erneut durchzuführen.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen in der Sitzung des
Marktgemeinderates am 11.06.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplans nochmals fortgeschrieben und in der Sitzung am 25.06.2024 durch den Marktgemeinderat gebilligt.
Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 16.11.2023 haben sich ergeben:
- Umwandlung der Darstellung der Gemeinbedarfsfläche von kultureller Nutzung in sportlicher Nutzung.
- Zurücknahme der Baugrenze im Bereich der Sondergebietsfläche SO 3 Sportgelände auf den Gebäudebestand.
- Das zwingende Verbot von Auffüllungen außerhalb der Baugrenzen.
- Die Reduzierung der Baugrenzen im Bereich der geplanten Erweiterung des Campingplatzes.
- Die Aufnahme eines Baufensters im Bereich der Sanitäreinrichtungen des bestehenden Campingplatzes.
- Die Aufnahme einer zusätzlichen privaten Verkehrsverbindung im Bereich der Erweiterung des Campingplatzes.
- Die Festsetzung von Baumbepflanzungen innerhalb der Erweiterung des Campingplatzes.
- Die Ausdehnung der Baugrenzen im Bereich der Sondergebietsfläche SO 1 Schwimmbad im Bereich der Fahrradstellplätze.
- Die Festsetzung von Sondergebietsflächen für die Errichtung von Elementen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien durch Photovoltaik im Bereich der Parkplatzflächen südwestlich des Schwimmbades als Überbauung der Parkstände.
- Herausnahme der Kleingartenfläche im westlichen Teilbereich des Planungsgebietes.
- Neuberechnung des Eingriffs in den Überschwemmungsbereich.
- Überarbeitung der Retentionsraumausgleichsflächen und Neufestsetzung im Bebauungsplan.
- Neuberechnung der Eingriffskompensation und Änderung der Ausgleichsflächen.
Die Bauleitplanung des Marktes Zellingen schränkt die Gemeinde Leinach nicht negativ ein, weshalb seitens der Gemeindeverwaltung empfohlen wird, der Bauleitplanung Bebauungsplan „Sondergebiet Freizeitgelände“ zuzustimmen.
Der Bau-und Planungsausschuss folgt der Empfehlung der Verwaltung.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Beschluss
Der Bauleitplanung des Markes Zellingen hinsichtlich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeitgelände“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.11.2024 09:20 Uhr