Bauleitplanung - Markt Zellingen, Ortsteil Retzbach, Bebauungsplan „Hoher Bühl“;
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/61 - 09/2024. Sitzung des Gemeinderats, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 25.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hoher Bühl“ im Ortsteil Retzbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Stand vom 18.06.2024 wurde in der gleichen Sitzung durch den Marktgemeinderat gebilligt.
Ziel des Markts Zellingen ist es in Zusammenarbeit mit einem Investor ein Industriegebiet (GI) auszuweisen. Der bereits im Markt Zellingen ansässige Gewerbetreibende möchte mit der Bauleitplanung die städtebauliche Grundlage für ortsnahe Erweiterungsflächen schaffen.
Die Gesamtfläche beträgt ca. 20.498 m². Der Geltungsbereich grenzt östlich an ein bestehendes sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaftliche Maschinenhallen“. Südlich grenzen überörtliche Verkehrsflächen und gewerbliche Bauflächen an. Westlich und nördlich liegen Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen an.
Zusätzlich werden auf dem externen Grundstück mit der Flurnummer 5290 der Gemarkung Retzbach Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen.
Der Bebauungsplan „Hoher Bühl“ des Marktes Zellingen, Ortsteil Retzbach, entwickelt sich aus der 23. Flächennutzungsplanänderung und schränkt die Gemeinde Leinach nicht negativ ein. Es wird deshalb empfohlen der Bauleitplanung zuzustimmen.
Der Bau-und Planungsausschuss folgt der Empfehlung der Verwaltung.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Beschluss
Dem Bebauungsplan „Hoher Bühl“ des Marktes Zellingen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.11.2024 09:20 Uhr