Abriss Wohnhaus bis auf Keller, Aufbau eines Geschosses, Erweiterung durch Anbau und Balkon, Abriss und Neubau Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 686/2, Gemarkung Unterleinach, Am Lengfelder 30


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats 05.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lengfelder“. Antragstellerin ist Frau Silvia Schiffmann. 
Auf dem Grundstück befindet sich ein in die Jahre gekommenes Einfamilienhaus in Fertigbauweise. Dieses soll nun bis auf den Keller, der damals in Massivbauweise errichtet wurde, abgerissen werden. Anschließend ist ein Wiederaufbau mit Erweiterung durch einen Anbau und Balkon geplant. Der vorhandene Carport wird ebenfalls abgerissen/angepasst und an gleicher Stelle wiedererrichtet werden. 
Folgende Befreiungen/Abweichungen ergeben sich aus den Festsetzungen im Bebauungsplan:
Dachneigung: Der Bebauungsplan setzt eine Dachneigung von 25 - 36° und Form eines Satteldachs fest. Da ein Dachraum nicht benötigt wird, soll das Dach mit einem flachen Satteldach und 22° Dachneigung errichtet werden. Diese Dachneigung entspricht auch der künftigen Baugestaltungssatzung.
Stauraum Carport: Der Abstand zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche muss generell 5,0 m betragen. Der vorhandene Carport wurde ohne Stauraum errichtet, da das Grundstück steil abfällt. Der Neuaufbau soll deshalb an gleicher Stelle erfolgen. 

Beschluss

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Bauantrag zu und erteilt die erforderlichen Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung und des Stauraums für Carport.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2021 11:38 Uhr