Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes im Bereich der Hauptstr. 47


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/40 - 02/2023. Sitzung des Gemeinderats 14.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, bereits seit vielen Jahren wird seitens der Gemeinde versucht, das Ortsbild von Zellingen herkommend zu verbessern. Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen für das Grundstück Hauptstraße 47 – 51 wurde ein Grundstücksstreifen zurück behalten um dort einen öffentlichen Parkplatz zu errichten. Dieser kann durch Mittel der Städtebauförderung gefördert werden. Wegen des dortigen Bauvorhabens wurde die Errichtung des Parkplatzes bislang zurückgestellt. Das Bauvorhaben ist aber nun soweit gediehen, dass die Gemeinde in die Planung des Parkplatzes einsteigen kann. 
Der Vorsitzende zeigt nun die Entwurfsskizze der dortigen Situation, in der die neu anzulegenden Parkplätze eingezeichnet sind. Wegen der zu beantragenden Fördermittel müsste darüber hinaus ein Planungsbüro eingeschaltet werden.  Unser Ortsplaner, Herr Architekt Schlicht, hat vorgeschlagen, hinter den Parkplätzen eine Bruchsteinmauer als Abgrenzung zum Grundstück zu errichten.
Seitens des Gemeinderates werden nun folgende Punkte diskutiert:
  • Die Parkplätze werden bisher im Wesentlichen von den Nachbarn genutzt, obwohl sie ihr Fahrzeug eigentlich im eigenen Hof abstellen könnten. Werden an dieser Stelle nun öffentliche Parkplätze errichtet, dann sollte man diese gebührenpflichtig machen.
Der Vorsitzende entgegnet, die Parkplatznutzer entrichten eine monatliche Gebühr hierfür. Allerdings besteht bei Ausweisung dieser Plätze als öffentliche Stellflächen die Gefahr, dass die Anwohner weiterhin dort parken.
  • Seitens der Gemeinde sollte versucht werden, mit dem Nachbarn, Herrn Thomas Franz, zu verhandeln, dass er den vorderen Bereich seines Anwesens begradigt und die Hauswand verputzt.
  • Wird für die Errichtung der Bruchsteinmauer eine Baugenehmigung benötigt?
Der Vorsitzende verneint dies, allerdings wird eine Planung für den Zuwendungsantrag benötigt. Man sollte das Büro Haas + Haas mit den Planungen beauftragen.
  • Das Verputzen der Hauswand beim Anwesen von Herrn Thomas Franz könnte über die Sanierungsplanung abgewickelt werden.
  • Es sollte geprüft werden, ob nicht seinerzeit schon der Ortsplaner Dag Schröder eine Planung über die Parkplätze erstellt hat. In diesem Falle könnte es sich gegebenenfalls nachteilig für die Gemeinde auswirken, wenn wir ein anderes Büro einschalten.
  • Es wird vorgeschlagen, dass sich der Bau- und Planungsausschuss in der nächsten Sitzung die Situation vor Ort anschaut, da sich die dortige Situation geändert hat. Vorteilhaft wäre es, wenn bei dieser Ortseinsicht auch der Architekt, Herr Haas, mit anwesend sein könnte.

Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

In der nächsten Sitzung sollten sich die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses die Situation vor Ort anschauen und Herr Architekt Haas soll zu diesem Termin geladen werden um die Situation zu diskutieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 12:54 Uhr