Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 5, Gemarkung Oberleinach, Hofstraße 19


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/41 - 03/2023. Sitzung des Gemeinderats, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/14 - 1/2023. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.03.2023 ö beratend 2
Gemeinderat 2020/41 - 03/2023. Sitzung des Gemeinderats 07.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Altort und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.
Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten. Im Gebäude selbst entsteht eine zwei 2-Zimmer Wohnung mit einer Wohnfläche von 59 m² und drei 3-Zimmer Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 70 m² und 91 m². 
Die auf dem Grundstück vorhandenen Garagen sollen erhalten bleiben und die Hälfte des anfallenden Stellplatzbedarfs abdecken (4 Stellplätze). Nach gemeindlicher Satzung über die Herstellung und Gestaltung von Stellplätzen und Garagen (Stellplatzsatzung), sind bei einer Wohnungsgröße von über 30 m² jeweils 2 Stellplätze vorgeschrieben. Der Antragsteller kann aufgrund der geringen Grundstücksgröße von 477 m² nicht die erforderlichen 8 Stellplätze nachweisen, weshalb um eine Befreiung seitens des Antragsstellers gebeten wird. Auch ist der Antragsteller bereit die 3.500 € Stellplatzablöse gemäß Satzung an die Gemeinde zu entrichten. 
Auf dem Grundstück ist eine Fläche von ca. 30 m² als Spielplatz vorgesehen. Dieser muss ab 3 Wohneinheiten zwingend errichtet werden. 
Das Bauvorhaben wurde im Vorfeld regelmäßig mit dem Sanierungsbüro Schlicht Lamprecht Kern Architekten abgestimmt und angepasst. Eine aktuelle Stellungnahme steht allerdings noch aus und wird nachgereicht werden.
Der Bau- und Planungsausschuss stellt fest, dass das Bauvorhaben auf einer Grundstücksgröße von nur 477 m² mit 4 Wohneinheiten überdimensioniert ist. Auch kann aufgrund der beengten Verhältnisse im Umfeld des Bauvorhabens einer Stellplatzablöse nicht zugestimmt werden. Das Satteldach ist aufgrund der unterschiedlichen Gebäudebreite asymmetrisch, was bei einer Umplanung geändert werden sollte.
Der Bau- und Planungsausschuss empfahl das Bauvorhaben abzulehnen.

Beschluss

Nach Beratung lehnt der Gemeinderat das vorliegende Bauvorhaben ab. Mit dem Bauherrn sollten die kritischen Punkte besprochen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglied Klaus Künzig kommt zur Sitzung.)

Datenstand vom 25.11.2024 12:38 Uhr