Die Kanalbefahrung durch die Fa. Kanal-Türpe ist abgeschlossen und das Büro Köhl ist gerade dabei die Befahrung auszuwerten und die Schäden zu klassifizieren. Die vorgefundenen Schäden werden in folgende Zustandsklassen eingeordnet:
Zustandsklasse 0: umgehender Handlungsbedarf
Zustandsklasse 1: kurzfristiger Handlungsbedarf
Zustandsklasse 2: mittelfristiger Handlungsbedarf
Zustandsklasse 3: langfristiger Handlungsbedarf
Zustandsklasse 4: geringfügige Schäden ohne unmittelbaren Handlungsbedarf
Insbesondere die Schäden der Zustandsklasse 0 fordern ein umgehendes Eingreifen, da hier Schmutzwasser in das Erdreich eindringt. Allerdings stellt sich immer die Frage, ob eine einfache Schadensreparatur zielführend ist. Es macht keinen Sinn an einem Kanal Reparaturen vorzunehmen, wenn er zu klein dimensioniert ist. Genauso wenig macht es Sinn bei parallel liegenden Kanälen beide zu sanieren, obwohl möglicherweise nur einer benötigt wird.
Dies ist beispielsweise in der Goldstraße der Fall: Hier liegen auf 280 m zwei parallele Mischwasserkanäle, die unterschiedliche Zustandsklassen haben. Beide Kanäle haben schadhafte Hausanschlüsse mit dringendem Handlungsbedarf. Ohne eine hydraulische Überrechnung würde man wahrscheinlich die Hausanschlüsse beider Kanäle sanieren. Mit Überrechnung könnte es sich ergeben, dass nur ein Kanal benötigt wird, insbesondere da ein paralleles System in der Brunnengasse existiert.
Genauso gut könnte man überlegen, ob man in diesem Bereich ein Trennsystem aufbaut. Nur reicht der DN 200 Kanal dann aus? Auch hierüber gibt nur eine hydraulische Berechnung Aufschluss.
Da eine Kanalsanierung sehr schnell ein Vielfaches der hydraulischen Berechnung kostet, ist es grundsätzlich sinnvoll das Kanalnetz erstmal hydraulisch zu berechnen, bevor in Sanierungen investiert wird. Dies wurde in der Vergangenheit bereits erkannt, weshalb der Gemeinderat bereits im Jahre 1995 ein hydraulisches Konzept für das Kanalnetz Leinach erarbeiten ließ. Dieses Konzept bildet bei Weitem nicht den aktuellen Bestand ab und ist in wichtigen Teilen noch immer nicht umgesetzt. Darüber hinaus galt damals noch eine andere Vorschrift, wie Kanäle auszubilden sind. Insofern schlägt das Büro Köhl vor nun eine erneute Berechnung des Kanalnetzes vorzunehmen.
Im weiteren Verlauf werden von Herrn Rapp folgende Stichpunkte erläutert:
- Eine hydraulische Überrechnung des Kanalnetzes dient zur Überprüfung hinsichtlich der Dimensionierung des verbauten Kanalnetzes
- Der Kanalbestand von heute widerspricht den erstellten Plänen von damals
- Die seinerzeitigen Planungen von Büro Röschert / Holm wurden nur teilweise oder gar nicht umgesetzt
- Teilweise wurden andere Kanaldimensionierungen eingebaut als vorgesehen
- Im Bereich der Hofstraße liegen z. B. zwei kleine Kanäle (DN 500 / DN 700) obwohl hier nur ein großer geplant war
- Die vorhandenen Unterlagen sind nicht vollständig
- Im Bereich der Zellinger Straße ist bekannt, dass die Dimensionierung zu klein ist
- Eine hydraulische Berechnung für den gesamten Ort ist unterm Strich günstiger als die Berechnung verschiedener Ortsbereiche
- Das Staatliche Bauamt Würzburg plant die Oberflächensanierung der Goldstraße / Wü32.
- In der Goldstraße / Wü32 sind ab Hausnummer 51, Richtung Ortsmitte bis Hausnummer 24, zwei parallel verlegte Mischwasserhauptkanäle vorhanden. Bei der früheren Herstellung des neueren, größeren Mischwasserkanals wurden auf einer Länge von ca. 280 m, lediglich die nördlichen Anschlussleitungen vom alten kleineren Mischwasserkanal an den neuen Mischwasserkanal umgebunden. Die südlichen Anschlussleitungen verblieben am älteren kleineren Mischwasserkanal. Die dabei abgetrennten Anschlüsse der umgebundenen Anschlussleitungen am älteren Mischwasserkanal wurden dabei häufig nicht fachgerecht verschlossen und müssen jetzt verschlossen / saniert werden. Hier wird vorab die hydraulische Überrechnung notwendig, um ein sinnvolles Sanierungsverfahren erarbeiten zu können.
- Grundsätzlich ist es angedacht, Sanierungsmaßnahmen im Inlinerverfahren durchzuführen. Man geht derzeit von einer Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren aus. Die Kosten sind zudem deutlich geringer.