Information über die geplante Gestaltung der Außenanlagen (Gartenfläche) des Kindergartens Barbara Gram (Präsentation durch Vertreter des Elternbeirates)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats, 06.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der vor der Sitzung stattgefundenen Ortsbegehung konnte sich der Gemeinderat ein Bild über den Zustand des Gartens und der Spielgeräte im Kindergarten Barbara Gram machen. Viele Spielgeräte und Zäune sind morsch und sind nicht mehr nutzbar, das Gelände fällt in die falsche Richtung, so dass es bei Starkregen zum Wassereintritt in das Gebäude kommt. Eine Sanierung des Gartens ist daher unbedingt erforderlich.
Der Unterhalt des Kindergartens gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde. Während es für das Gebäude staatliche Fördermittel gibt, ist dies für die Außenanlagen nicht der Fall. Über die LAG Wein-Wald-Wasser sind seit diesem Jahr im Rahmen des LEADER-Programmes nun auch gewisse Pflichtaufgaben förderfähig. Voraussetzung für eine Förderung sind verschiedene Alleinstellungsmerkmale des Projekts und auch eine Beteiligung aus der Bürgerschaft. Im Falle eines Zuschlags könnten 60 % der förderfähigen Kosten über das LEADER-Programm finanziert werden.
Zur Erfüllung der Fördervoraussetzung „Bürgerschaftliches Engagement“ hat sich der Elternbeirat zusammen mit dem Kindergartenpersonal Gedanken über eine Neugestaltung des Gartens gemacht und hierzu auf eigene Kosten eine professionelle Planung erstellen lassen. Des Weiteren hat der Elternbeirat die Alleinstellungsmerkmale des Projekts herausgearbeitet und entsprechend der Vorgaben des Förderantrages formuliert.
Im Anschluss stellen Frau Endres und Frau Tokarek das Gesamtkonzept anhand der erstellten Projektmappe vor und erläuterten einige Schwerpunkte, insbesondere ging es hier auch um die überwiegend verwendeten Materialien (Robinienholz & Muschelkalk) sowie um die Anlage eines „Naschgartens“ mit heimischen Beeren und Sträuchern. Die errechneten Kosten belaufen sich auf rund 200.000 €, wovon 60 % (120.000 €) förderfähig sind. Eigenleistung in bestimmten Bereichen kann die Kosten reduzieren.
Datenstand vom 19.03.2024 12:10 Uhr