Bau einer Bruchsteinmauer auf dem Grundstück Fl. Nrn. 1302 und 1303, Gemarkung Oberleinach, Elisabethenstr. 12
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats, 05.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Leinach-Süd“ und der Baugestaltungssatzung.
Geplant ist der Bau einer Bruchsteinmauer als Einfriedung/ Stützmauer an Teilbereichen der Grundstücksgrenze. Die Mauer soll aus zwei Steinreihen bestehen und eine Höhe von 0,90 m haben.
Die Antragsteller beantragen folgende Befreiungen/ Abweichungen für das Bauvorhaben:
Einfriedung entlang öffentlicher Verkehrsflächen:
Wird eine Einfriedung entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche errichtet, so ist diese um mind. 0,50 m zurückzusetzen. Die verbliebene Fläche zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Einfriedung ist zu bepflanzen und zu erhalten. Die Antragsteller möchten die Bruchsteinmauer/ Einfriedung gerne an der Grundstücksgrenze errichten, da schon die Vergangenheit gezeigt hat, dass ihr Grundstück als Hundetoilette genutzt wird. Aufgrund der Nähe zum Kindergarten wird ein Erstellen des Streifens dazu beitragen, dass Eltern diesen Streifen nutzen werden, um ihr Auto besser abstellen zu können und somit Privatgrund befahren. Die Eigentümer der dahinterliegenden Gärten dürfen aufgrund der Kleingartensatzung ihren Zaun bis an der Grundstücksgrenze errichten.
Material Einfriedung:
Als Material darf nur Holz, oder Metall mit Latten oder Stäben verwendet werden. Geplant ist eine Einfriedung aus Natursteinquadern.
Der Bau- und Planungsausschuss führte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortseinsicht durch. Die Antragsteller sind bei der Beratung vor Ort mit anwesend und erklären im Detail die Gartenplanung. Es werden seitens des Ausschusses keine Bedenken geäußert, da die Planung einen ordentlichen Grundstücksabschluss umfasst. Hinter der Steinmauer soll eine Hecke gepflanzt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Bauvorhaben zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2024 09:05 Uhr