Nutzungsänderung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Scheune zu einer KFZ-Werkstatt auf dem Grundstück Fl. Nr. 27, Gemarkung Oberleinach, Hofstr. 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö beratend 4
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Altortbereich der Gemeinde Leinach.

Geplant ist eine Umnutzung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Scheune „Traktorhalle“ zu einer Kfz-Werkstatt. Technisch wird das Gebäude auf aktuellen Stand gebracht, auch damit es die brandschutztechnischen Vorgaben einhält. Der Umweltschutz wird beachtet, indem ein Stahlbetonboden schon in Vergangenheit eingebaut wurde. Des Weiteren wird ein Sektionaltor angebracht, welches bei Arbeiten stets geschlossen gehalten wird, um den Emissionsschutz einzuhalten und die Nachbarschaft nicht zu belästigen. Seitens des Antragsstellers werden nur so viele Reparaturen angenommen, wie auch am selben Tag bearbeitet werden können, damit sich das Verkehrsaufkommen auf das Notwendigste beschränkt. Die Nutzfläche der Werkstatt wird mit ca. 47 m² angegeben. Für Lager sind im EG 5 m² und im OG 32 m² vorgesehen. Die Sozialräume werden im Bestand des Wohnhauses nachgewiesen.

Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde werden 8 Stellplätze für das Anwesen benötigt. 2 Stellplätze können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Für 6 Stellplätze wird eine Befreiung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung beantragt. Die notwendigen Abstandsflächen wurden in einem Abstandsflächenplan dargestellt. Aufgrund des Bestandes und der dichten Bebauung im Altort können diese nicht komplett auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Hierfür wird eine Abweichung beantragt.

An der äußeren Gebäudehülle werden keine Veränderungen vorgenommen, weshalb auf das hinzuziehen des Sanierungsbüros Schlicht-Lamprecht-Kern Architekten verzichtet wurde. Die betroffenen Nachbarn haben den Planunterlagen zugestimmt.

Dem Bau- und Planungsausschuss ist die Situation vor Ort bekannt, geeigneter für diese Art der Gewerbetätigkeit wäre ein Gewerbegebiet im Ort, welches allerdings nicht zur Verfügung steht. Da seitens der Nachbarschaft eine Zustimmung erfolgte und das Gebäude für das Gewerbe zusätzlich ertüchtigt wird, ist eine Zustimmung vorstellbar. Die benötigten Stellplätze, welche nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können, müssen bei der Gemeinde Leinach abgelöst werden. Die Gebühr hierfür soll bis ins Jahr 2026 ausgesetzt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Umnutzung sowie entsprechender Abweichungen und Aussetzung der Stellplatzablösung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 09:05 Uhr