Bau eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 888, Gemarkung Unterleinach, Frühlingstr. 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 14.03.2024 ö beratend 2
Gemeinderat 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats 19.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberer Steig“ und im Bereich der Baugestaltungssatzung.

Geplant ist der Bau eines Aluminiumcarports auf dem oben genannten Grundstück. Die Maße sind mit 5,0 m Länge, 3,5 m Breite, Höhe 3,0 m angegeben. Der Carport soll vor dem Wohnhaus in einem Abstand von min. 1,80 m (Stauraum) zur Grundstücksgrenze errichtet werden.

Folgende Befreiungen/Abweichungen werden seitens des Antragstellers beantragt:

Stauraum: Der Abstand zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche muss generell 5,0 m betragen. Der Carport soll mindestens 1,80 m von der Grundstücksgrenze errichtet werden. Aufgrund der Hanglage und des bereits bestehenden Wohnhauses, kann kein größerer Stauraum geschaffen werden.

Dachneigung: Die Dachform soll an das Hauptgebäude angepasst werden und eine Mindestdachneigung von 20° - 50 ° einhalten. Geplant ist ein Flachdach. Die gemeindliche Baugestaltungssatzung sieht ein Flachdach für Nebengebäude vor.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Bau eines Carports zuzustimmen. Der geplante Abstand von min. 1,80 m (Carport/öffentliche Verkehrsfläche) beeinflusst eine Gehwegerweiterung seitens der Gemeinde Leinach nicht negativ.

Datenstand vom 20.03.2024 09:35 Uhr