Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Gemeinderatsmitglied Manfred Franz zur Aufnahme von Kaufverhandlungen für das Grundstück Julius-Echter-Kirche


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/57 - 5/2024. Sitzung des Gemeinderats, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/57 - 5/2024. Sitzung des Gemeinderats 16.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über den verteilten Antrag von Gemeinderatsmitglied Manfred Franz zum Erwerb des Grundstücks Fl. Nr. 18, Gemarkung Unterleinach (Julius-Echter-Kirche). Er beantragt, mit dem Eigentümer des Kirchengrundstückes Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, das Grundstück zu erwerben.

Der Antragsteller informiert, der Eigentümer des Kirchengrundstückes hat geäußert, dass die Julius-Echter-Kirche nicht mehr als Kirche genutzt wird. Die Gemeinde hat bisher hohe Mittel in die Außensanierung des Gebäudes gesteckt und derzeit wird das Umfeld saniert. Das Kirchengebäude selbst muss wieder mit Leben erfüllt werden. Zuschüsse können nur dann gewährt werden, wenn die Gemeinde Eigentümerin des Gebäudes ist.

In der anschließenden Beratung hierzu werden folgende Punkte vorgetragen:

  • Man sollte abwarten bis die Diözese selbst auf die Gemeinde zukommt.
  • Dies ist richtig, man sollte in dieser Angelegenheit seitens der Gemeinde nicht vorpreschen.

Nach weiterer Beratung schlägt der Vorsitzende vor, wenn die Gemeinde ein entsprechendes Nutzungskonzept hat, dann kann eine entsprechende Anfrage beim Eigentümer des Kirchengrundstückes erfolgen.

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Der Antrag von Gemeinderatsmitglied Manfred Franz wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Datenstand vom 13.05.2024 11:20 Uhr