Erweiterung der Grundschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/21 - 04/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 02.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/21 - 04/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.05.2024 ö beratend 1.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Bau- und Planungsausschuss über die aktuelle Situation in der Grundschule und die Rahmenbedingungen einer zukünftigen Ganztagsbetreuung. Der förderfähige Platzbedarf pro Kind in der Ganztagesbetreuung beträgt 1- 2,5 m². Die Grundschule Leinach benötigt derzeit zweizügig 8 Klassenzimmer für den Schulbetrieb im Schulgebäude. Das Containerprovisorium der Mittagsbetreuung und der darin untergebrachte Werkraum der Grundschule sind befristet bis in das Jahr 2027 genehmigt worden. Aus diesem Grund war angedacht, dass Architektenbüro HAAS + HAAS zu beauftragen, um den genauen Platzbedarf zu ermitteln und auch Möglichkeiten weiter aufzuzeigen, wie im Bestandsgebäude und gegeben falls durch ein Ausweichgebäude Platz geschaffen werden kann. 
Hierzu wurde in ersten Überlegungen angedacht im Walmdach über dem Lehrerzimmer ein weiteres Klassenzimmer zu schaffen. Auch könnte ein separates Gebäude auf dem oberen Pausenhof realisiert werden, da hier Baurecht besteht und außerdem günstig ein Kanal-Wasser-Stromanschluss erstellt werden könnte. Es liegt ein Honorarangebot für LP1 und LP 2 für die Planung vor in Höhe von 17.600 €.

Seitens des Bau-und Planungsausschusses werden folgend Punkte diskutiert:
  • Die vorhandenen Räumlichkeiten sind für die Schule und die Mittagsbetreuung ausreichend.
  • Es soll nicht nur die Schule erweitert werden, sondern auch an ein Multifunktionsgebäude gedacht werden.
  • Es muss für zukünftige Bauvorhaben grundsätzlich erst einmal Baurecht geschaffen werden, bevor weiter geplant wird (Anpassung Bebauungsplan).
  • Es muss kalkuliert werden, welche Kosten nach Abzug der Fördergelder von der Gemeinde Leinach zu tragen sind. Dieses ist nur mit einer Planung möglich.
  • Bei einer Planung muss der Bedarf der Feuerwehr und Bauhof mit ermittelt werden.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt einen Workshop mit den Betroffenen und dem Gemeinderat zu veranstalten, um einen Bedarf ermitteln zu können. Weiter muss zur Prüfung der Förderfähigkeit ein Büro beauftragt werden, um die Planunterlagen bei der Regierung einreichen zu können.
  

Datenstand vom 13.05.2024 11:19 Uhr