Antrag auf Nutzungsänderung für Gewerbliche Nutzung eines Werkraumes mit 12,18 m² und eines Gargagenflachdaches zur Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 1446, Gemarkung Unterleinach, Remlinger Str. 36


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/21 - 04/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 02.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/21 - 04/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 02.05.2024 ö beratend 3
Gemeinderat 2020/58 - 6/2024. Sitzung des Gemeinderats 07.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Steig“.

Geplant ist die Nutzungsänderung eines Kellerraumes (Werkraum) zu einem Kosmetikraum mit Fußpflege, welcher von der Antragstellerin ohne zusätzliches Personal genutzt werden soll. Die Größe des Raumes ist mit 12,18 m² angegeben. Die Tätigkeit soll ca. 8 Stunden die Woche ausgeführt werden. Ein Kosmetikstudio wird als stilles Gewerbe betrachtet, weshalb die Art der Nutzung in einem Wohngebiet zulässig ist. Ein störender Zu- und Abfahrtsverkehr ist nicht zu erwarten. Als zusätzlicher Stellplatzbedarf ergibt sich laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Leinach ein Stellplatz, welcher auf dem Grundstück hergestellt wird.

Weiter ist geplant das Flachdach der Garage als Terrasse zu nutzen. Hierzu soll erste Hälfte des Daches (30,80 m²) zu einer Terrasse mit Absturzsicherung und die zweite Hälfte des Daches begrünt werden.
Ausreichender Abstand zu den Nachbargrundstücken wird eingehalten.

Herr Kirchheimer stellt das Bauvorhaben dem Bau- und Planungsausschuss vor. Da es sich um ein stilles Gewerbe handelt und mit überschaubaren Zu- und Abfahrtsverkehr zu rechnen ist, wird empfohlen der Nutzungsänderung zuzustimmen. Auch sind für die Erstellung der Dachterrasse ausreichend Abstandsflächen vorhanden, weshalb auch hier empfohlen wird zuzustimmen.

Der Bau- und Planungsausschuss erhebt keine Einwände gegen das Bauvorhaben.

Datenstand vom 13.05.2024 11:19 Uhr