Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses für die geplante Reitanlage, auf dem Grundstück Fl. Nr. 2880 (Außenbereich), Gemarkung Unterleinach


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/22 - 05/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 29.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/22 - 05/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.05.2024 ö beratend 3
Gemeinderat 2020/59 - 7/2024. Sitzung des Gemeinderats 04.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Geplant ist neben dem Neubau einer Reitanlage auch der Bau eines Betriebsleiterwohnhauses. Das Haus ist unmittelbar neben der Reitanlage geplant und wird durch die Reitanlage mit erschlossen.

Der Antragsteller gibt an, das Haus erst nach Fertigstellung der Reitanlage errichten zu wollen. Optisch wurde das Wohnhaus an die geplante Reitanlage angepasst und wurde mit einem flachen Walmdach geplant.

Für den Bau eines Betriebsleiterwohnhauses müssen bei der Reitanlage alle Privilegierungstatbestände erfüllt sein und der Bedarf substantiiert begründet nachgewiesen werden.

Nach der Beratung im Bau- und Planungsausschuss wird dem Gemeinderat vorgeschlagen dem Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses zu vertagen bis die Klärung der offenen Punkte zur Reitanlage geklärt sind.

Datenstand vom 24.07.2024 11:12 Uhr