Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses für die geplante Reitanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2880 (Außenbereich), Gemarkung Unterleinach
Daten angezeigt aus Sitzung: 2020/59 - 7/2024. Sitzung des Gemeinderats, 04.06.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss | 2020/22 - 05/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses | 29.05.2024 | ö | beratend | 3 |
Gemeinderat | 2020/59 - 7/2024. Sitzung des Gemeinderats | 04.06.2024 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Geplant ist neben dem Neubau einer Reitanlage auch der Bau eines Betriebsleiterwohnhauses. Das Haus ist unmittelbar neben der Reitanlage geplant und wird durch die Reitanlage mit erschlossen.
Der Antragsteller gibt an, das Haus erst nach Fertigstellung der Reitanlage errichten zu wollen. Optisch wurde das Wohnhaus an die geplante Reitanlage angepasst und wurde mit einem flachen Walmdach geplant.
Für den Bau eines Betriebsleiterwohnhauses müssen bei der Reitanlage alle Privilegierungstatbestände erfüllt sein und der Bedarf substantiiert begründet nachgewiesen werden.
Nach der Beratung im Bau- und Planungsausschuss wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses zu vertagen, bis die Klärung der offenen Punkte zur Reitanlage geklärt sind.
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf TOP 2 und informiert, wenn eine Privilegierung dieser Reitanlage nicht vorliegt dann erübrigt sich auch der Bauantrag.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Zum vorliegendem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.07.2024 11:14 Uhr