Neuerlass der Verordnung der Gemeinde Leinach über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/60 - 08/2024. Sitzung des Gemeinderats, 02.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet, die gemeindliche Straßenreinigungssatzung vom 05.08.2004 tritt aufgrund ihrer auf 20 Jahre begrenzten Laufzeit in Kürze außer Kraft. Insofern muss zur Aufrechterhaltung ihrer Wirksamkeit eine neue Straßenreinigungssatzung verabschiedet werden. Der Entwurf einer neuen Verordnung wurde den Ratsmitgliedern mit den Sitzungsunterlagen zugestellt. Sie entspricht exakt der Mustervorlage des Bayerischen Gemeindetages. Änderungen oder Ergänzungen würden eine Abweichung von der Mustersatzung bedeuten, wodurch eine gewisse Rechtsunsicherheit entsteht.
Insofern ergeht der Beschlussvorschlag, den vorgelegten Entwurf einer Straßenreinigungssatzung für die Dauer von 20 Jahren in Kraft zu setzen.
Der Geschäftsleiter informiert über eine Berichtigung des Textes vor den allgemeinen Vorschriften. Dieser Text enthält nun folgende Fassung: „Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 u. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch Art. 13 a Abs. 1 des Gesetztes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371), erlässt die Gemeinde Leinach folgende Verordnung:“
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Dem Neuerlass der Verordnung der Gemeinde Leinach über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.07.2024 11:15 Uhr