Gestaltung Außenanlage eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1432, Gemarkung Unterleinach, Schützenstraße 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/61 - 09/2024. Sitzung des Gemeinderats, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/60 - 08/2024. Sitzung des Gemeinderats 02.07.2024 ö beschließend 3
Bau- und Planungsausschuss 2020/23 - 06/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 18.07.2024 ö beratend 3
Gemeinderat 2020/61 - 09/2024. Sitzung des Gemeinderats 23.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, in der vergangenen Woche hat sich der Bau- und Planungsausschuss intensiv mit dem Projekt auseinandergesetzt. Es fand ein Ortstermin mit dem Architekten und der Bauherrin und anschließender Beratung statt.
Auf Anraten des Landratsamtes hat sich der Bau- und Planungsausschuss zu jeder einzelnen Befreiung eine Meinung gebildet, die hier nun vorgetragen und beschlossen werden soll.

Bauamtsleiter Patrick Kirchhheimer berichtet, das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Steig“. Das auf dem Grundstück bestehende Wohnhaus wurde im Jahr 2021 fertiggestellt. Danach wurde ein Landschaftsbauer beauftragt die Außenanlage zu gestalten, welches aufgrund der Hanglage eine Herausforderung war. 
Bei einer Baukontrolle durch das Landratsamt Würzburg wurden Abweichungen gegenüber dem Bebauungsplan festgestellt, weshalb die Bauherren die Außenanlage durch einen Vermesser haben aufnehmen lassen. 
Ein Architekt erstellte Planunterlagen für die Außenanlage, welche dem Landratsamt Würzburg vorgelegt wurden. 

Der Bau- und Planungsausschuss führte eine Ortseinsicht am Anwesen der Antragsteller durch. Hierzu war auch der mit den Planunterlagen beauftragte Architekt Ralf Gärtner, Gärtner Architekten PartGmbB Höchberg anwesend um aufkommende Fragen beantworten zu können. Die Antragstellerin war ebenfalls anwesend.

Herr Kirchheimer stellt nun die unten aufgeführten Punkte, welche vom örtlichen Bebauungsplan abweichen und diesem nicht entsprechen, vor (GRZ, Stützmauerhöhe, Abstandflächen, Baugrenzen). Für die übrigen aufgeführten Punkte ist das Landratsamt Würzburg als Genehmigungsbehörde zuständig und muss eine Entscheidung treffen (Absturzsicherung, Stützmauerhöhe, Abstandsflächen Nachbargrundstücke, Wärmepumpe an Grundstücksgrenze).

Folgende Abweichungen und Befreiungen werden beantragt:

Datenstand vom 18.11.2024 09:20 Uhr