Errichtung einer Überdachung auf der vorhandenen Terrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 4540/18, Gemarkung Unterleinach, St.-Peter-Str. 59
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/24 - 07/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 10.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Fein“ und im Bereich der Baugestaltungssatzung.
Geplant ist der Bau einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 5,11 m Breite und 4,11 m Tiefe. Das Dach soll als Pultdach mit 8° Dachneigung ausgebildet und mit Polycarbonatplatten eingedeckt werden.
Folgende Befreiung/Abweichungen werden beantragt:
Dachform/ Dachneigung: Die Terrassenüberdachung soll mit einem Pultdach und 8° Dachneigung errichtet werden. Der Bebauungsplan sieht als Dachform ein Walm- oder Satteldach mit min. 22° Dachneigung vor. Laut Baugestaltungssatzung sind auf Nebengebäuden abweichende Dachformen zulässig.
Dacheindeckung: Die Terrassenüberdachung soll mit Polycarbonatplatten belegt werden, laut Baugestaltungssatzung wäre diese Dacheindeckung zulässig, da diese Platten nicht reflektieren. Der Bebauungsplan sieht noch eine Ziegeleindeckung vor.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Bauvorhaben zuzustimmen und die notwendigen Befreiungen/ Abweichungen zu erteilen.
Datenstand vom 18.11.2024 09:17 Uhr