Bauleitplanung - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Leinach" Vorstellung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung mit Präsentation des angepassten Entwurfs durch Herrn Ettwein vom Planungsbüro Klärle; Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats 15.10.2024 ö beratend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 12.12.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Leinach“ beschlossen. Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, welcher sich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist die Errichtung eines „Solarparks“ mit den Nachbargemeinden Margetshöchheim und Hettstadt.
Die Unterlagen wurden im Zeitraum vom 18.01.2024 – 22.02.2024 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die vorliegenden Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewertet werden.

Die in TOP 2 beschlossene Abwägungstabelle gilt für den Bebauungsplan gleichermaßen und muss durch den Gemeinderat beschlossen werden.

Beschluss

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander schließt sich der Gemeinderat dem in der beiliegenden Aufstellung dargestellten Abwägungsvorschlag der Verwaltung an. Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften werden entsprechend der Abwägung des Gemeinderats zu den eingegangenen Stellungnahmen ergänzt und angepasst.
 
2. Der Gemeinderat stimmt dem in der Sitzung am 15.10.2024 vorgestellten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Leinach“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften zu. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage in der Gemeindeverwaltung Leinach sowie auf www.leinach.de mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglieder Stefan Wettengel und Kurt Dietrich nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

Datenstand vom 25.11.2024 08:25 Uhr