Errichtung einer Überdachung auf der vorhandenen Terrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 4540/18, Gemarkung Unterleinach, St.-Peter-Str. 59


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/24 - 07/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 10.10.2024 ö beratend 5
Gemeinderat 2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats 15.10.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Fein“ sowie im Bereich der Baugestaltungssatzung. 

Geplant ist der Bau einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 5,11 m Breite und 4,11 m Tiefe. Das Dach soll als Pultdach mit 8° Dachneigung ausgebildet und mit Polycarbonatplatten eingedeckt werden.

Folgende Befreiung/Abweichungen werden beantragt:

Dachform/Dachneigung:
Die Terrassenüberdachung soll mit einem Pultdach und 8° Dachneigung errichtet werden. Der Bebauungsplan sieht als Dachform ein Walm- oder Satteldach mit min. 22° Dachneigung vor. Laut Baugestaltungssatzung sind auf Nebengebäuden abweichende Dachformen zulässig.

Dacheindeckung:
Die Terrassenüberdachung soll mit Polycarbonatplatten belegt werden. Laut Baugestaltungssatzung wäre diese Dacheindeckung zulässig, da diese Platten nicht reflektieren. Der Bebauungsplan sieht noch eine Ziegeleindeckung vor.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Bauvorhaben zuzustimmen und die notwendigen Befreiungen/ Abweichungen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die notwendigen Befreiungen sowie Abweichungen und stimmt dem beantragten Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 08:25 Uhr