Beratung über die Anpassung der Friedhofsgebühren ab 01.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats 15.10.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Beim Friedhof handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung. Die Ausgaben sollen durch die Einnahmen gedeckt werden. Hierzu ist eine Gebührenkalkulation notwendig. Letztmalig wurden 2018 die Preise für den Friedhof angepasst, allerdings ohne Neukalkulation. In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 wurde durch die Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung die Kalkulation der Friedhofsgebühren vorgestellt. Hiernach würden sich diese wie folgt ändern:

Grabart
2018
2024
%
pro Jahr
Einzelgrab
750 €
861 €
+ 14,8
+ 5,55 €
Familiengrab
1.000 €
1.458 €
+ 45,8
+22,90 €
Urnengrab
500 €
676 €
+ 35,2
+8,80 €
Friedwiese
350 €
416 €
+ 18,9
+3,30 €
Leichenhaus
30 €
41 €
+ 36,7
-
Verwaltung
30 €
22 €
- 26,7
-

Insbesondere beim Familiengrab wäre eine deutliche Preissteigerung zu verzeichnen gewesen. Auf Wunsch des Gemeinderates sollte versucht werden durch Reduzierung der maximal verfügbaren Grabstellen je Grabart eine Reduzierung der Gebühren zu erzielen. Dies brachte folgendes Ergebnis:

Grabart
2018
2024
%
pro Jahr
Einzelgrab
750 €
719 €
-4,1
-1,55 €
Familiengrab
1.000 €
1.437 €
+43,7
+21,85 €
Urnengrab
500 €
789 €
+57,8
+14,45 €
Friedwiese
350 €
446 €
+27,4
+4,80 €
Leichenhaus
30 €
41 €
+36,7
-
Verwaltung
30 €
22 €
-26,7
-

Der Vorsitzende erläutert, dass eine Änderung der Grabstellenanzahl gerade in der Grabart „Familiengrab“ nicht den erhofften Erfolg nach sich zieht und man deshalb auch die Grabstellenanzahl je Grabart unverändert lassen kann.  Dem Gemeinderat muss bewusst sein, dass eine Beschlussfassung mit politischen bzw. den nicht kalkulierten Gebühren eine grundsätzlich ungültige und einklagbare Gebührensatzung zur Folge hätte.

Unabhängig davon gibt es unterschiedliche Meinungen hinsichtlich der zu beschließenden Gebühren. Teilweise wird die Ansicht vertreten, die Gebühren um maximal 20 % zu erhöhen, teilweise wird die Ansicht vertreten, die Gebühren wie kalkuliert und somit satzungskonform zu beschließen, da die Gemeinde Leinach im Vergleich zu anderen Gemeinden sich ohnehin auf einem niedrigeren Gebührenniveau bewegt. 

Nachdem man mit einer pauschalen Erhöhung um 20 % in der Grabart „Einzelgrab“ und „Friedwiese“ bereits über die kalkulierten Gebühren kommen würde, gab es durch den Vorsitzenden folgenden Abstimmungsvorschlag:

  • Einzelgrab        860 €
  • Familiengrab        1.200 €
  • Urnengrab        600 €
  • Friedwiese        415 €
  • Leichenhaus        41 €
  • Verwaltung        22 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die neuen Friedhofsgebühren entsprechend des Abstimmungsvorschlages.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

Datenstand vom 25.11.2024 08:25 Uhr