Bauleitplanung - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Zellingen - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/16 - 6/2021. Sitzung des Gemeinderats, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/16 - 6/2021. Sitzung des Gemeinderats 18.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Markt Zellingen hat die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und in Auftrag gegeben. Die Gemeinde Leinach wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.
Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung sind vor allem veränderte planerische Darstellungen, die für die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung des Marktes Zellingen in den nächsten zehn Jahren erforderlich sind. Mit der Planung sollen eine Wohnbebauung, gemischte Bebauung und gewerbliche Bebauung sowie Freizeitnutzungen in hierfür besonders gut geeigneten, an vorhandene Siedlungseinheiten anknüpfenden Baugebieten ermöglicht werden. Zudem sollen Flächen für den Gemeinbedarf und für Versorgungsanlagen entsprechend dem tatsächlichen Bestand dargestellt werden.
Weiter möchte der Markt Zellingen den Flächennutzungsplan als digitale Neuzeichnung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2021 11:01 Uhr