Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Winkler von der Kommunalberatung Schulte/Röder aus Veitshöchheim und verweist auf das mit der Sitzungsladung übersandte Anschreiben des Büros zur laufenden mehrjährigen Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung bzw. für die gesplittete Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung.
Herr Winkler informiert zunächst über die gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Benutzungsgebühren und stellt den Aufbau einer Gebührenkalkulation vor. Insbesondere sind auf den Kalkulationsblättern die Haushaltsrechnungen der Jahre 2019 bis 2021 aufgezeigt und die Planung für die nächsten Jahre 2022 bis 2024.
Trinkwassergebühren:
Herr Winkler bringt vor, der aktuelle Nutzungsgebührensatz für die Wasserversorgungsanlage liegt bei 1,73 € je m³. In dem derzeitigen Kalkulationszeitraum ist eine wesentliche Unterdeckung von knapp 60.000,- € ausgewiesen. Die konkreten Zahlen für den neuen Kalkulationszeitraum der nächsten 3 Jahre, also 2022 bis 2024, sind dann kostendeckend, wenn die Gebühr auf 2,29 € je m³ erhöht wird.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates hinsichtlich der Höhe der kalkulatorischen Zinsen antwortet Herr Winkler, der Zinssatz liegt bei 3 % und entspricht den Vorgaben des Bayrischen Gemeindetages.
Abwassergebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr):
Herr Winkler berichtet, die aktuelle Schmutzwassergebühr liegt bei 2,04 € je m³ und die Niederschlagswassergebühr liegt bei 0,24 € je m³. Im letzten Kalkulationszeitraum liegt die Unterdeckung bei rund 157.000 €, wobei die Straßenentwässerungsanteile herausgerechnet sind. Die konkreten Zahlen für den neuen Kalkulationszeitraum der nächsten 3 Jahre, also 2022 bis 2024, sind dann kostendeckend, wenn die Abwassergebühr auf 2,12 € je m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,27 € je m³ erhöht wird.
Der Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen liegt, wie bei der Wasserversorgung, bei 3 %.
Darüber hinaus ergänzt Herr Winkler, die geplanten Kanalbefahrungen sind in der Kalkulation enthalten und zwar als Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Sollte im Laufe der Jahre ein Sanierungsbedarf entstehen, dann ist es möglich, diese Kosten für die Kanalbefahrungen in den Vermögenshaushalt zu überführen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, ob bei der Kalkulation die Kosten für das Neubaugebiet „An der Linde 2“ enthalten sind antwortet Herr Winkler, dies sei noch nicht möglich da lediglich der „Status Quo“ entscheidend ist. Die Berücksichtigung für das Neubaugebiet erfolgt erst in den nächsten Jahren.
Anschließend zeigt der Vorsitzende eine Übersicht über die Entwicklung der Gebührensätze für Trinkwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser der vergangenen Jahre. Im Vergleich zu benachbarten Gemeinden liegen wir mit dem neukalkulierten Gebührensatz im Rahmen.
Herr Winkler erklärt abschließend, sollten sich in den Folgejahren höhere Investitionen ergeben, dann könnte man auch daran denken, diese Kosten über Beiträge abzurechnen.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.