Beratung und Beschlussfassung über die Kostenaufteilung des Eigenanteils bei der Abrechnung für die Erstellung der Glasfaseranschlüsse in den Außenbereichen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats 05.10.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Vorsitzende erinnert, im Jahre 2018 hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen die Außenbereiche über ein Förderprogramm mit Glasfaseranschlüssen zu erschließen. Seitens der Deutschen Telekom wurde eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 288.092 € ermittelt. Der gewährte Zuschuss aus Landesmitteln liegt bei 90 %, so dass an Eigenmitteln der Gemeinde ein Betrag von 28.809 € verbleibt. Seinerzeit hat der Gemeinderat festgelegt, diesen 10 % - igen Gemeindeanteil zu gleichen Teilen auf die Gemeinde und auf die Anschlussnehmer umzulegen. Insgesamt sind vom Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes in den Außenbereichen 12 Eigentümer betroffen und hiervon haben 10 Eigentümer signalisiert, die entsprechenden Hochgeschwindigkeitsanschlüsse auf ihr Grundstück legen lassen zu wollen. Seinerzeit wurde den Interessenten die zu erwarteten Kosten für den neuen Anschluss mit einer Größenordnung von etwa 1.000,- € mitgeteilt. Da nun nicht alle Eigentümer ihre Bereitschaft hierfür erklärt haben, würden sich nun die Kostenbeteiligungen bei rund 1.500,- € einpendeln. Die Telekom hat zwischenzeitlich das Projekt abgeschlossen und alle 12 Grundstücke mit dem Hochgeschwindigkeitsanschluss versorgt.
Auf Nachfrage beim Beratungsbüro Dr. Först konnte jedoch in Erfahrung gebracht werden, dass aufgrund der Rechtslage bei einem lediglich 10 % - igen Gemeindeanteil keine Umlage auf die betroffenen Grundstückseigentümer erfolgen darf. Es verbleibt also bei einem 10 % igen Gemeindeanteil. Somit ist der seinerzeit gefasste Gemeinderatsbeschluss über die hälftige Aufteilung nicht rechtmäßig. Die gesetzliche Regelung wurde vom Beraterbüro angefordert.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, wenn seinerzeit seitens des Beraterbüros eine falsche Auskunft erteilt wurde, dann müsste man eigentlich das Büro haftbar machen, informiert der Vorsitzende, dies müsse noch geklärt werden; in der heutigen Sitzung muss noch kein Beschluss erfolgen. 
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

Datenstand vom 19.10.2021 11:38 Uhr