Bauantrag - Dachgeschossumbau: Einbau einer Dachgaube und Anbau eines Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 706/15, Gemarkung Oberleinach, Burkardusstraße 30


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats, 04.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats 04.10.2022 ö 2

Sachverhalt

Antragsteller sind Frau Michaela und Herr Hans Feineis.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Kirchberg“ sowie der Baugestaltungssatzung.
Der Bauherr beabsichtigt auf der Fl. Nr. 706/15, Gemarkung Oberleinach, Burkardusstraße 30, den Anbau eines Balkons sowie die Errichtung einer Dachgaube auf der südwestlichen Dachfläche.

Der Balkon ist mit einer Größe von 3,50 m x 3,00 m angedacht.
Die Dachgaube hat eine Breite von 2,30 m Außenmaß und soll ein Flachdach erhalten.

Die Antragsteller beantragen folgende Abweichungen gegenüber dem Bebauungsplan „Am Kirchberg“ und der Baugestaltungssatzung.

1.Abweichung von der Baugestaltungssatzung §3 Abs. 3 Satz 2

Die Gestaltungssatzung schreibt hier vor, dass je Dachseite nur eine einheitliche Form an Zwerchgiebeln oder Dachaufbauten zulässig sind.

Die neue Gaube unterscheidet sich optisch von dem bestehenden Zwerchhaus.

Begründung: Die geplante Gaube soll sich so unauffällig wie möglich in die Dachfläche integrieren und kein Gegengewicht zu dem Zwerchhaus darstellen.

Die Dachgestaltung der nach Südwesten ausgerichteten Haus- und Dachseite ist vom Ortskern und den Straßenräumen aus nicht einsehbar und ausschließlich bergseitig von zwei Grundstücken aus wahrnehmbar. Eines der Grundstücke steht im Eigentum des Antragstellers, der Eigentümer des anderen Grundstückes hat der Baumaßnahme zugestimmt.

Eine Einwirkung auf das Ortsbild ist nicht erkennbar.

2.Abweichung von Baugestaltungssatzung §3 Abs. 3 Satz 3:

Laut Gestaltungssatzung darf die Gesamtlänge aller Dachaufbauten auf einer Gebäudeseite 1/3 der Firstlänge des Hauptdaches nicht überschreiten.

Gesamtlänge Dachfläche 13.59 m, zulässige Gesamtlänge der Dachaufbauten 4,53 m.
Gesamtlänge der geplanten Dachaufbauten 2,30 m + 4,24 m = 6,54 m.

Begründung: Die geplante Gaube stellt den Zugang zu dem ebenfalls geplanten Balkon dar und ist deshalb für die Baumaßnahmen wesentlich. Die Dachgestaltung der nach Südwesten ausgerichteten Haus- und Dachseite ist vom Ortskern und dem Straßenraum aus nicht einsehbar und ausschließlich bergseitig von zwei Grundstücken aus wahrnehmbar. Eines der Grundstücke steht im Eigentum des Antragstellers, der Eigentümer des anderen Grundstückes hat der Baumaßnahme zugestimmt.

Eine Einwirkung auf das Ortsbild ist nicht erkennbar.

Laut Baugestaltungssatzung §3 Abs. 3 Satz 3 liegt eine Überschreitung von 2,01 m vor.

3.Abweichung von Baugestaltungssatzung §3 Abs. 3 Satz 5:

In der Gestaltungssatzung ist der Mindestabstand von Dachaufbauten, Zwerchgiebeln u. Dachliegefenster
wie folgt geregelt:
                       untereinander 1,20 m
                       zum Ortgang 2,00 m
                       zum First 0,50 m.

Der Abstand der Dachaufbauten beträgt 1,10 m und unterschreitet den zulässigen Abstand von 1,20 m um 10 cm.

Der Abstand der Dachaufbauten (Gaube) zum Ortgang beträgt 1,90 m und unterschreitet den zulässigen Abstand von 2,00 m um 10 cm.

Begründung: Die gewählten Abstände unterschreiten die Vorgaben nur geringfügig und ergeben sich konstruktiv aus den vorhandenen Sparrenabständen und der geplanten Konstruktion.

Die Verwaltung schlägt dem Gremium vor, den beantragten Abweichungen gegenüber der gemeindlichen Baugestaltungssatzung sowie dem Bebauungsplan „Am Kirchberg“ zuzustimmen.
Der Bau- und Planungsausschuss schlägt dem Gremium vor, den beantragten Abweichungen gegenüber der gemeindlichen Baugestaltungssatzung sowie dem Bebauungsplan „Am Kirchberg“ zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu und erteilt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung sowie dem Bebauungsplan „Am Kirchberg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2025 13:24 Uhr