Bauleitplanung - 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn (Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen) - Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/38 - 14/2022. Sitzung des Gemeinderats, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/38 - 14/2022. Sitzung des Gemeinderats 13.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ziel und Zweck der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen ist es die im Zuge der 12. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region 2 Würzburg für den Geltungsbereich des Gemeinsamen Flächennutzungsplans, nämlich
  • die Aufnahme der Fläche eines Vorranggebietes für Windkraft nordwestlich von Greußenheim (WK 14) sowie eines Vorbehaltsgebietes für Windkraft nordwestlich von Greußenheim (WK 31) in die Bauleitplanung zu übernehmen und – unter Berücksichtigung kleinräumiger örtlicher Anpassungen - als „Flächen für die Konzentration von Windkraftanlagen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einschl. notwendiger Nebenanlagen“ (nachfolgend verkürzt als „Sondergebiet Windkraft“ bezeichnet) darzustellen (Teilbereich 3) sowie
  • die im gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen dargestellte Fläche am „Ameisenberg“ in der Gemeinde Greußenheim zu streichen, da sie nicht mehr im Regionalplanentwurf enthalten ist (Teilbereich 1) und wieder als „Fläche für Landwirtschaft“ darzustellen sowie
  • die im gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen dargestellte Fläche an der nördlichen Gemeindegrenze zu Leinach in der Gemeinde Hettstadt auf die im Regionalplan als Vorranggebiet für Windkraft südwestlich Leinach (WK 18) dargestellte Fläche zu reduzieren (Teilbereich 2).
 
Für diese Anpassungen ist eine Änderung des gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplans erforderlich, um die mit dem Gemeinsamen Flächennutzungsplan verbundene Konzentrations- und Ausschlusswirkung nur für die Änderungsflächen anzupassen bzw. aufzuheben.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen, der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Bauleitplanung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2025 13:16 Uhr