Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028;
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/43 - 05/2023. Sitzung des Gemeinderats, 25.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Amtsdauer der im Jahr 2018 gewählten Schöffen endet am 31.12.2023. Im laufenden Jahr sind deshalb die Schöffen für die nächste Periode (2024 – 2028) zu wählen.
Die Gemeinden haben die Vorschlagslisten für Schöffen aufzustellen und an das zuständige Amtsgericht zu senden. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das Amtsgericht Würzburg hat die Gemeinde Leinach gebeten, hierfür mindestens 7 Personen vorzuschlagen. Diese müssen geeignet sein, das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen auszuüben. Es verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Dazu wurden die Einwohner mittels Bekanntmachung und mittels Information auf der gemeindlichen Internetseite aufgefordert, geeignete Vorschläge einzubringen.
Die eingegangenen Bewerbungen sind dem Gemeinderat vorzulegen, wobei eine Vorauswahl der Bewerbungen unzulässig ist. Der Gemeinderat muss nun mit 2/3-Mehrheit (= 12 Stimmen), mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates, die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste beschließen (siehe beiliegende Vorschlagsliste).
Bedenken gegen die eingegangenen Bewerbungen bestehen nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorschlagsliste in der Zeit vom 27.04. bis 05.05.2023 öffentlich im Rathaus ausliegt. Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, geltend gemacht werden.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme der genannten Personen in die Vorschlagsliste einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.05.2023 12:12 Uhr