Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Beschaffung eines Bodenläufers für die Leinachtalhalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/47 - 09/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.09.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den vorliegenden Antrag von Frau Merle Smoll. Als Leiterin des Geräteturnens für Grundschüler möchte sie einen Antrag zur Anschaffung eines Bodenläufers stellen, da dieser das Element Bodenturnen vereinfachen würde. Außer ihrer Gruppe würden die anderen Kinderturngruppen sowie die Schule bestimmt den Läufer mitbenutzen. Hierzu wurde ein Angebot des Herstellers „Sport-Thieme“ gefunden. Der Läufer sollte eine Länge von 10 m und eine Breite von 2 m mit einer Dicke von 35 mm aufweisen. Pro laufender Meter kostet dieses Produkt 180 €.
Der Vorsitzende ergänzt, es geht nicht um die Vergabe sondern um die Entscheidung im Gemeinderat, ob die Leinachtallhalle mit einem zusätzlichen Sportgerät ausgestattet werden soll. Finanzmittel wären vorhanden.
Falls eine Beschaffung erfolgen soll, wird die Verwaltung noch entsprechende Angebote einholen. Die Vergabe würde dann durch den Ersten Bürgermeister erfolgen, da die Summe innerhalb der Verfügungserlaubnis liegt. 
Aus der Mitte des Gemeinderates werden folgende Punkte geäußert:
  • Der Bodenläufer muss allen Benutzern der Leinachtalhalle zur Verfügung stehen, auch der Schule.
  • Wenn der Bodenläufer für den Breitensport genutzt wird, dann sollte dieser Antrag bei den beiden Sportvereinen gestellt werden. Das Ganze sollte über die Vereine abgewickelt werden.
  • Haben wir eigentlich genügend Platz um den Bodenläufer zu lagern?
  • Der Bodenläufer kann von zwei Personen getragen werden und es ist genügend Platz in der Halle zum Lagern vorhanden. 

Der Vorsitzende ergänzt, es werde bei der Schule nachgefragt, ob sie den Bodenläufer ebenfalls verwenden. Sollte dies von der Schule abgelehnt werden, dann könnte man die beiden Sportvereine fragen. Sollte die Schule den Bodenläufer für den Sportunterricht verwenden, dann kann die Gemeinde eine Beschaffung vornehmen.
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden 

Beschluss

Seitens des Gremiums wird dieser Vorgehensweise zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2023 12:11 Uhr