Herr Ettwein vom Büro Klärle stellt das Projekt „Solarpark Leinach“ im Rahmen einer Power-Point-Präsentation ausführlich dem Gremium vor. Das Gesamtprojekt mit den Gebieten Leinach, Margetshöchheim und Hettstadt weist eine Fläche von insgesamt 92 ha auf. Im Plangebiet Leinach ist eine Fläche von circa 40 ha betroffen. Des Weiteren informiert er über die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, über die entsprechende Regionalplanung sowie über die Belange des Denkmalschutzes. Angesprochen werden weiterhin die landwirtschaftlichen Belange, die ersten Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und über die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung. Im weiteren Verfahren erfolgt dann die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß des § 3 Abs. 1 BauGB.
Anschließend beantwortet Herr Ettwein auftauchende Fragen aus dem Gremium. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Angelegenheiten:
- Die jagdlichen Belange: beim Solarpark handelt es sich um einen befriedeten Bereich und somit ist eine Jagdausübung nicht möglich. Die Jäger werden im Rahmen der Anhörung mitbeteiligt.
- Die zu den Aussiedlerhöfen führende Wasserleitung wurde berücksichtigt und ist jederzeit erreichbar.
- Der städtebauliche Vertrag ist in Vorbereitung und eine Rückbaubürgschaft wird gestellt.
- Vor dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wird der Durchführungsvertrag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Vorsitzende informiert nun über die Regelungen des städtebaulichen Vertrages, der momentan von unserem Rechtsanwalt vorbereitet und parallel entwickelt wird.
- Eine angedachte Wasserstoffaufbereitung benötigt ein eigenes baurechtliches Verfahren.
- Die Inbetriebnahme des Solarparks wird voraussichtlich Ende 2026 bis Mitte 2027 erfolgen.
Anschließend informiert der Bauamtsleiter über folgenden Sachverhalt:
Der Gemeinderat Leinach beabsichtigt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Leinach“ mit Örtlichen Bauvorschriften sowie die Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen.
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Leinach“ sowie die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften ist ein Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf zwei Teilflächen mit zusammen 41,7 ha. Da die Flächen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind, muss der Flächennutzungsplan geändert werden, was parallel durch die 13. Änderung des FNP vollzogen wird.
Das aus zwei Teilflächen bestehende Plangebiet umfasst die Flurstücke 1986, 1990, 1992 (alle vollständig), 1993 und 2000 (beide teilweise) 2031/2, 2045, 2001, 2003, 2004, 2005 (alle teilweise) 2006, 2007, 2020/1, 2020/2 (alle vollständig), 2050, 2050/1, 2051 und 2053 (alle teilweise) sowie die Flurstücke 3670-3674 und ist Bestandteil des gemeinsamen Projekts der Gemeinden Leinach, Margetshöchheim und Hettstadt zur Errichtung eines interkommunalen Solarparks mit insgesamt fast 100 ha Fläche.
Die Vorentwürfe des Bebauungsplans, der zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften und der Änderung des Flächennutzungsplans werden dem Gemeinderat in der Sitzung am 12.12.2023 vorgestellt. Die Vorentwürfe des Bebauungsplans mit den Örtlichen Bauvorschriften sowie der Änderung des Flächennutzungsplans werden anschließend im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats im Rathaus Leinach ausgelegt sowie auf der Homepage der Gemeinde online gestellt. Zeitpunkt und Ort der Auslegung werden rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.
Während dieser Auslegungsfrist können die Bürger ihre Anregungen zum Planwerk vorbringen.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.
Eine weitere Beteiligung des Gemeinderates im folgenden Bauleitplanverfahren erfolgt zu gegebener Zeit.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.