Bauleitplanung - Gemeinde Hettstadt, 2. Änderung des Bebauungsplans WA "Altensteig" - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats 12.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Hettstadt hat in ihrer Sitzung vom 11.10.2023 beschlossen, den aus dem Jahr 2017 bestehenden Bebauungsplan "Altensteig" zu ändern.
Mit der 2. Änderung des bestehenden und genehmigten Bebauungsplanes „Altensteig“ wird der Geltungsbereich nicht erweitert, es erfolgt lediglich eine Anpassung der Festsetzung zur Einfriedungsart und Einfriedungshöhe an den Grundstücksgrenzen. 
Die Änderungen von textlichen Festsetzung in einem bestehenden Bebauungsplan schränkt die Gemeinde Leinach nicht negativ ein. 
Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Der 2. Änderung des Bebauungsplans WA „Altensteig“ der Gemeinde Hettstadt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 11:21 Uhr