Beratung und Beschlussfassung über die Verrechnung von Feuerwehreinsätzen (Rechnungsprüfung Textziffer 7)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/53 - 1/2024. Sitzung des Gemeinderats, 16.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde bemängelt, dass die Einsätze der Feuerwehr Leinach grundsätzlich nicht an den Verursacher weiterverrechnet werden, obwohl dies in verschiedenen Einzelfällen möglich wäre.
Die Weitererrechnung setzt jedoch voraus, dass die Gemeinde Leinach eine Feuerwehrgebührensatzung erlässt. Hierzu ist es erforderlich die entsprechenden Gebührensätze zu kalkulieren und aktuell zu halten. Des Weiteren müssen für jedes Fahrzeug Strecken- und Ausrückekosten, für das Personal entsprechende Personalstundenkosten und für die Betriebsstoffe (z.B. Ölbindemittel) Verkaufspreise kalkuliert werden.
Diese Kosten müssen im eMS eingepflegt und bei jedem Einsatz herangezogen werden. Des Weiteren ist nach jedem Feuerwehreinsatz ein Bericht an die Gemeindeverwaltung erforderlich, aus dem der Sachverhalt und der Verursacher des Einsatzes ersichtlich ist sowie ein Hinweis auf eine Weiterverrechnung.
Auch wenn eine solche Vorgehensweise grundsätzlich richtig ist, stellt sich die Frage, ob der hierzu notwendige Aufwand in einem Verhältnis zum Nutzen steht. In der Regel können nur sehr wenige Einsätze zur Abrechnung gebracht werden, da häufig der Schädiger unbekannt ist (Ölspuren). Der Großteil der Einsätze entsteht im Zusammenhang von Pflichteinsätzen, bei denen die Rettung von Menschen oder Tieren im Vordergrund steht.
Beschluss
Der Gemeinderat fasst den Beschluss, keine Feuerwehreinsätze zu verrechnen und keine Feuerwehrgebührensatzung aufzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.03.2024 13:34 Uhr