Bebauungsplan "Solarpark Margetshöchheim" und 8. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Margetshöchheim; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats 06.02.2024 ö beratend 4.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Margetshöchheim plant die Umsetzung einer Photovoltaikfreiflächenanlage am Steinhaugshof an der Gemeindegrenze zu Leinach auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfang von etwa 29,6 ha.
Zur Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Margetshöchheim erforderlich. 
Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 12.12.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss. 

Das Vorhaben ist Bestandteil des interkommunalen Projekts der Gemeinden Leinach, Margetshöchheim und Hettstadt zur Umsetzung eines Solarparks mit knapp 100 ha.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Bauleitplanung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Gemeinderatsmitglied Stefan Wettengel betritt die Ratsstube.)

Datenstand vom 19.03.2024 12:10 Uhr