Bauleitplanung - Markt Zellingen, Ortsteil Retzbach, 23. Flächennutzungsplanänderung; Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/23 - 06/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 18.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/23 - 06/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 18.07.2024 ö beratend 6
Gemeinderat 2020/61 - 09/2024. Sitzung des Gemeinderats 23.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Zellingen hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes "Hoher Bühl" im Ortsteil Retzbach beschlossen sowie die vorliegenden Entwurfsplanungen in der Fassung vom 18.06.2024 gebilligt.

Ein bereits im Markt Zellingen ansässiger Gewerbetreibender möchte mit der Bauleitplanung die städtebauliche Grundlage für ortsnahe Erweiterungsflächen schaffen.
Der Geltungsbereich der 23. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurnummern 7119 und 7120 der Gemarkung Retzbach. Die Gesamtfläche der Änderung beträgt ca. 15.611 m². 
Der Geltungsbereich grenzt östlich an ein bestehendes sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaftliche Maschinenhallen“. Südlich grenzen die Bundesstraße B27 und die Staatsstraße St2437 an. Westlich und nördlich liegen Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen an.

Der Geltungsbereich des im Parallelverfahren aufgestellte Bebauungsplan „Hoher Bühl“ umfasst zusätzliche Teilflächen der Flurnummer 7099, 7104, 7105, 7111, 7112 der Gemarkung Retzbach. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans zusätzlich aufgenommenen Flächen dienen der verkehrlichen Anbindung des Projektareals und sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bereits als Straßenverkehrsflächen dargestellt.

Die geplante 23. Flächennutzungsplanänderung des Marktes Zellingen, Ortsteil Retzbach, hat keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Leinach, weshalb empfohlen wird der Bauleitplanung zuzustimmen.

Der Bau-und Planungsausschuss folgt der Empfehlung der Verwaltung.

Datenstand vom 24.07.2024 11:17 Uhr