Antrag auf Abweichung von Art. 36 BayBO Absturzsicherung auf Höhe des Pools
Daten angezeigt aus Sitzung: 2020/61 - 09/2024. Sitzung des Gemeinderats, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2020/61 - 09/2024. Sitzung des Gemeinderats | 23.07.2024 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachverhalt
Es handelt sich hier um einen Privatbau und nicht um ein öffentliches Gebäude, bei dem davon ausgegangen werden kann, dass nur ortskundige Personen zu erwarten sind. Die Bauherren plädieren auf Eigenverantwortung für die Verkehrssicherheit der eigenen Familie und aller Besucher. Im Haushalt leben keine Kleinkinder. Die Bauherren haben sich aus diesem Grund für eine natürliche Hecke als Abgrenzung bzw. Absturzsicherung entschieden.
Es wird beantragt, dass dies abweichend von Art. 36 BayBO so ausgeführt werden kann (Hecke statt Absturzsicherung).
Der Gemeinderat trifft folgende Feststellung: Die Entscheidung über die Anbringung einer Absturzsicherung obliegt dem Landratsamt Würzburg.
Datenstand vom 18.11.2024 09:20 Uhr