Beratung und Beschlussfassung über die 12. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 27.05.2002 i.d.F. vom 25.10.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/63 - 11/2024. Sitzung des Gemeinderats 15.10.2024 ö beschließend 8.3

Sachverhalt

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Leinach folgende 12. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Leinach vom 27.05.2002 i.d.F. vom 25.10.2021:

§ 1
§ 9a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h      48,00 €/Jahr

über 2,5m³/h    96,00€/Jahr.

§ 2

In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „2,12 €“ durch die Angabe „1,29 €“ ersetzt.

§ 3
In § 10 a Abs. 7 wird die Angabe „0,27 €“ durch die Angabe „0,19 €“ ersetzt.

§ 4
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.11.2024 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der 12. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 08:25 Uhr