Birke im Bereich Zwinger
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/25 - 08/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 07.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt sowie einzelne Auszüge aus dem Gutachten vom Arboristiker Jürgen Köhler zur Birke vor.
Im Gutachten wird dargestellt, dass die Birke eine erhebliche Neigung zur Totholzentwicklung sowie eine deutliche Schädigung durch Pilzbefall (Birkenporling) aufweist. Darüber hinaus hat die Birke ihr durchschnittliches Lebensalter von ca. 80 Jahren bereits erreicht.
Im Bereich der Birke wurde bereits in früheren Jahren eine Ulme als vorgezogene Ersatzbepflanzung für die Birke nachgepflanzt. Die Birke sollte gemäß damaliger Festlegung bei Erreichen einer gewissen Wuchshöhe der Ulme entfernt werden. Diese Wuchshöhe der Ulme ist bei weitem erreicht. Das weitere Wachstum der Ulme ist durch die nicht entfernte Birke mittlerweile stark beeinträchtigt. Bei einem weiteren Erhalt der Birke wird die Ulme einen nichtmehr reparablen Fehlwuchs erleiden.
Im Übrigen müssen zum Erhalt der Verkehrssicherung erhebliche Aufwände durch den Bauhof getätigt werden. Mehrmals im Jahr muss die Birke sichtkontrolliert werden. Drei bis viermal im Jahr muss eine Hebebühne zum Entfernen des Kronentotholzes angemietet werden. Neben den Mietkosten der Hebebühne entstehen Arbeitsstunden für den Bauhof zum Entfernen und Abfahren des Totholzes. Alle zwei Jahre muss ein Gutachter beauftragt werden, der mittels Schalltomographie die Standsicherheit begutachtet.
Der finanzielle Aufwand für die Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit steht in keinem Verhältnis zu seinem Zustand. Der Gutachter testiert der Birke eine Vitalität von 2,5 (auf einer Skala von 0 „vital“ bis 3 „abgängig“) und einen Schädigungsgrad von 3 (auf einer Skala von 0 „nicht geschädigt“ bis 4 „sehr stark geschädigt“). Aufgrund der schlechten Vitalität und dem hohen Schädigungsgrad wird die Birke vom Gutachter als nicht erhaltenswert eingestuft.
Zusammenfassend empfiehlt der Gutachter die Birke aufgrund der schlechten Vitalität und des hohen Schädigungsgrades sowie den hohen Kosten für den Erhalt der Verkehrssicherheit und die negativen Auswirkungen auf den Wuchs der Ulme zu entfernen.
In der Diskussion wurden folgende Punkte angesprochen:
- Es ist an der Zeit die Birke zu entfernen.
- Nach der Entfernung muss unmittelbar die bereits beschlossene Neugestaltung des Zwingers angegangen werden, da der Zeitpunkt für Nachbepflanzungen noch gut ist.
- Die Birke ist ein Ortsprägender Baum und soll stehen bleiben
- Die Lebensdauer der Birke ist erreicht und sollte entfernt werden, wie bereits im Gutachten empfohlen.
- Das Gutachten wird angezweifelt, weil hier die Birke als standsicher bewertet wird.
(Anmerkung d. Verwaltung: standsicher zum Zeitpunkt des Gutachtens am 25.11.2023)
- Ein Schallgutachten ist erst im Oktober 2025 wieder erforderlich, bis dahin sollte die Birke stehen bleiben.
- Die Ulme ist in deren Entwicklung schon sehr beeinträchtigt. Dies erkennt man bereits an der Schrägstellung der Ulme sowie an deren Kronenentwicklung.
- Die Gemeinde hat die Verkehrssicherungspflicht, diese ist mit größeren Aufwand und Kosten verbunden, da hierfür ein Steiger für die Totholzentfernung angemietet werden muss.
- Auf dem Vorplatz der Kirche steht eine Linde „Naturdenkmal“, hier fallt mehr Totholz ab wie an der Birke. Hier besteht auch eine Verkehrssicherungspflicht. Die Verkehrssicherungspflicht sowie die Verantwortung obliegen der Kirche als Eigentümer.
Datenstand vom 18.11.2024 09:49 Uhr