Bauleitplanung - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Zellingen - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 2020/16 - 6/2021. Sitzung des Gemeinderats, 18.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2020/16 - 6/2021. Sitzung des Gemeinderats | 18.05.2021 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Der Markt Zellingen hat die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und in Auftrag gegeben. Die Gemeinde Leinach wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.
Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung sind vor allem veränderte planerische Darstellungen, die für die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung des Marktes Zellingen in den nächsten zehn Jahren erforderlich sind. Mit der Planung sollen eine Wohnbebauung, gemischte Bebauung und gewerbliche Bebauung sowie Freizeitnutzungen in hierfür besonders gut geeigneten, an vorhandene Siedlungseinheiten anknüpfenden Baugebieten ermöglicht werden. Zudem sollen Flächen für den Gemeinbedarf und für Versorgungsanlagen entsprechend dem tatsächlichen Bestand dargestellt werden.
Weiter möchte der Markt Zellingen den Flächennutzungsplan als digitale Neuzeichnung.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2021 11:01 Uhr